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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1928-12-24 · 3 (24.12.1928) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
6 (1928)
Issue
3 (24.12.1928)
Date
1928-12-24
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Amtliche Bekanntmachungen. Neue Anschriftt Vttkilni In AMMMÜIfa fflr Me MMmc. Wir kneifen nochmals.darauf hin, daß unsere Anschrift jetzt Umtet: Berlin-Eharlottenburg 2, Kantstr. 158 (Fernsprecher: J1 Bismarck 6071, 6072.) Berlin-Eharlottenburg 2, den 28. November 1928. Preußischer Lande-verband Mischer Gemeinden. Meldung von Verzügen. Wir weisen nochmals auf unsere in Nr. 1 unseres Derwaltnngsd kaltes vom 1, Mär) d: I. veröffentlichte. Bekanntmachung betr. Meldung von Verzügen hin und ersuchen unsere'" Mitgliedsgemeinden, insbesondere die Großgemeinden, von dem Fortzug jedes Mitgliedes dem Borstand derjenigen Shnagogengemeinde Meldung zu machen, in die das Mitglied verzieht. Berlin-Eharlottenburg 2, den 1. Oktober 1828. Pren hi scher Landesverband jüdischer Gemeinden. Bevölkerungs Politik. Der bevölkerungspolitische Ausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat im Juli dieses Jahres an sämtliche Mitgliedsgemeinden des L-D. einen Fragebogen versandt, der einen möglichst vollständigen Aufschluß über die bevölkerungspolitischen Verhältnisse der preußischen Iudenheit geben soll. In dem zur Erläuterung beigefügten Anschreiben war als spätester Zeitpunkt für die Ausfüllung des BogenS der 10. September dieses Jahres angegeben. Wir ersuchen daher diejenigen Gemeinden, die uns das Ergebnis der Zählung bis jetzt noch nicht mitgeteilt haben, dies nunmehr baldigst nachzuholen. Wir sind gern bereit, im Bedarfsfälle nochmals einen Vordruck deS Fragebogens zur Verfügung zu stellen. Berlin-Eharlottenburg 2, den 28. November 1928. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. hellerziehnngsheim Marburg. Wir geben hierdurch bekannt, daß das erste jüdische Heil» erziehungshei« für schwer erziehbare Knaben in Marburg a. d. Lahn im Oktober dieses Jahres eröffnet worden ist. Das heim steht unter sachverständiger erzieherischer und fachärztlicher Aufsicht. Es liegt im Interesse der gesamten jüdischen Pshchopathen-Fürsorge, daß die Einrichtungen des Heims im Rahmen der verfügbaren Plätze möglichst vollständig ausgenutzt werden. Wir bitten daher, bei beabsichtigter Unterbringung von schwer erziehbaren Knaben in einem Erziehungsheim dieses Institut besonders zu berücksichtigen. — Nähere Angaben über die Berpflegungskosteu und sonstige Auskünfte sind bei der Leitung des „Israelftischen Erziehungsheims, Marburg a. d. Lahn", zu erhallen. __ Der Wohlfahrtsausschuß des Preußische» Landesverbandes jüdischer Gemeinden Türk. Dienstbefreiuug au de» hohe» Feiertage». Der Herr Reichsminister des Innern hat an die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände das nachstehende Schreiben gerichtet, daS wir hiermit bekanntgeben: Der Reichsminister des Inner» Nr. l 3611/11. 10 Berlin NW 40, den 15. Oft. 1928 Platz der Republik 6. An die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände jüdischer Gemeinden z. tzd. des Herrn Kammergerichtsrats Wolfs in Berlin-Eharlottenburg 2. Für die Reichsbehörden ist die Anordnung getroffen worden, daß Anträgen von Beamten, Angestellten und Arbeitern, sie zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse an den drei höchsten jüdischen Feiertagen (den beiden Tagen des Neujahrsfestes und dem Tag des Dersöhnungsfestes) ganz vom Dienst zu befreien, stattzugeben ist, sowell die Dienstverhällnisse es irgend gestatten. Ich beehre mich, Ihnen hiervon Kenntnis zu geben. Im Auftrag gez.: Unterschrift. Berlin-Eharlottenburg 2, den 18 Oktober 1928 Preußischer La»desverbaud jüdischer Gemeiudeu. Wir konnte» feststelle», daß i» de» Reihe» unserer RMglieds» gemeiude» immer »och irrtümliche «»sichte» über die Brrtetkuug der Bedürfuiszuschüste verbreitet sind, die der pre«ßische Staat zur Besoldung der Rabbiner »nd zur Versorgung der Ruhestands» rabbiner »ud der Hinterbliebenen von Rabbinern alljährlich vor» . nimmt. Bereits in Re. 4 des Berwallungsb kattes vom 22. April 1127 habe» wir die Grundsätze, nach denen der Herr Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Verteilung vollzieht, fiugehend dargelegt. Wir bitten dringend, diese Ausführungen »och einmal nachzulesen. Aus ihnen ist zu ersehe», daß der Landes» verband die hier in Frage kommende» BettEge nicht «»»zahlt, sondern, daß dies der Herr NliÄster sich se l b stborbehSst. Aotßee ist nochmals darauf Hinz»weise», daß gegen die Richtlinie», U»G deue» die Zuschüsse an die einzelne« Gemeinden derteitt werde«», der Laudesverband bis jetzt schwere Bedenke» »ud begründete» Widerspruch erhoben hat. Nicht zu verwechseln sind hiermll die Beihilfen, die gleichfalls aus Mitteln de» preußischen Staates stamme», die aber für leistungsschwache Shnagogengemeinde»' zweck» Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Sorge für den Religio»s»U»terricht bestimmt sind. De» hierfür i» de» preußische» Staatshaushaltsplan eingestellte» Betrag erhält der Landesverband zusammen mit dem AaSerstädttr Bund zur Wellerlellung au die Gemeinden ausgezahlt. Berliu-Eharlottenbnrg 2, de» 7. Dezember 1928. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». 11 Nachtrag jum Verzeichnis der dem Landesverbände angehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungsbezirken. Provinz Ostpreußen. Reg.-Bez. Gumbinnen. 1. Gr.-Kackschen. Provinz Hessen-Nassau. Reg.-Bez. Kassel. 1. Abterode. 2. Heubach v. d. Rhön. Rheiuprovinz. Reg.-Bez. Trier. 1. Hermeskeil. Waldeck. 1. Züschen. Stenographischer Bericht über den letzte» Verbandstag. Es war uns bis heute nicht möglich, den stenographischen Bericht über den letzten Verbandstag zum Abdruck zu bringen, da der Stenograph sein Stenogramm bis jetzt noch nicht abgeliefert hat. Wir werden voraus sichllich in der nächsten Nummer den Bericht veröffentlichen. Berlin-Eharlottenburg 2, den 28 November 1928. Preußischer Laudesverbaud jüdischer Gemeindeu. Fried Hofsschändungen. Der Preußische Herr Minister des Innern hat in einem Schreiben über die Verhütung von Friedhofsschändungen sich u. a. wie folgt geäußert: „Polizeiliche Maßnahmen allein werden indes niemals derartige tiefbedauerliche Ausschreitungen ganz verhindern können, wenn sie nicht durch entsprechende Schuhvorkehrungen der Shnagogengemeinden unterstützt werden. Es möchte mir danach zweckmäßig und notwendig erscheinen, nachzuprüfen, ob und inwieweit die Bewachung der Gebäude und Anlagen durch Wachinstitute u. ä. sichergestelll ist oder noch verbessert werden könnte." ' Wir bitten unsere Mitgliedsgemeinden dringend, im Sinne dieser Anregung für ausreichende Bewachung der zu den Friedhöfen gehörigen Gebäude und Anlagen zu sorgen. Berlin-Eharlottenburg 2, den 12. Dezember 1928 Preußischer Laube-verband jüdischer Gemeinde»

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