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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1928-09-01 · 2 (1.9.1928) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
6 (1928)
Issue
2 (1.9.1928)
Date
1928-09-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Bete. Befchnlnngsgeld. Wir mache» unser« Mitgliedsgemeinden, soweit von ihnen öffentlich« jüdisch« Bo lls schulen unterhatten werden, ans folgendeaufmerksam: Gemäß % Üß Abs. 1 Satz 3 des Dolksschullehrer-Besoldungsgesetzes vom 1. Mai 1928 wird nunmehr da- Beschulungsgeld auch für solch« nicht reichsangehörig«, di« Volksschule besuchend« Kinder gezahlt, di« nach § 6 Abs. 2 Satz 2 d«S VolksfchulunterhaltungSgesetzes vom 28. Juli 1906 in der Fassung des Gesetzes vom 18. April 1928 von der Entrichtung eines Fremdenschulgeldes befreit sind. 8 6 Abs. 2 des obenerwähnten Gesetzes enthält jetzt folgenden Satz: „Nicht reichsangehörig« Kinder sind den einheimischen Kindern gleichzustellen, wenn in dem Staat«, dem sie angehören, reichsangehörige Kinder beim Besuch« der Volksschulen hinsichtlich der Zahlung von Schulgeld den inländischen Kindern gleichgestellt sind; über di« Erfüllung dieser Voraussetzung entscheidet di« Schulaufsichtsbehörde." Wir empfehlen den in Frage kommenden Schulverbänden, alsbald entsprechende Gesuch« an die Schulaufsichtsbehörde zu richten. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Betr. Bevölkerungspolitisch« Statistik. Wir haben kürzlich ein bevöllerungspolstisches Rundschreiben an unser« sämtlichen Mitgliedsgemrinden versandt. Wir wollen auch bei dieser Gelegenheit die außerordentliche Wichtigkeit der Umfrage betonen und bitten alle Gemeindevorständ« dringend, bemüht zu sein, daß eine möglichst gewissenhafte Ausfüllung des Fragebogens, der vön dem bekannten Statistiker vr. Theilhaber aufgestellt worden ist, erfolgt. Die Statistik wlll im Interesse wissenschaftlicher Erforschung und bevölkerungspolitischer Auswertung die biologischen Verhältnisse der Juden klarzustellen suchen. Di« Beantwortung der Fragen und di« sich daraus ergebenden Erkenntnisse erscheinen als unerläßliche Voraussetzungen, um auf den verschiedenen Gebieten der Bevölkerungspolitik eine feste Grundlage zu gewinnen, insbesondere bei der Sorge für die einzelnen Altersgruppen sowie für die ehelichen und unehelichen Mütter, und bei allen anderen Fragen, die mit dem für die Erhaltung des Iudenttims zentralen Nachwuchsproblem Zusammenhängen. Die Statistik ist möglichst einfach gehalten und verzichtet auf viele Fragen und Aufzählungen, deren Wert sicher groß wäre. <£0 wird aber angenommen, daß überall dort, wo es irgend möglich ist, noch besonder« Untersuchungen angestelll werden, welch« etwa das Alter der Heiratenden, der Väter, des Abstandes zwischen den einzelnen Geburten, Abwanderung und Zuwanderung der Jugendlichen und Erwachsenen, Schulbesuch, Mischehen usw. behandeln. Falls di« Beantwortung einzelner Fragen des Fragebogens allzugrohen Schwierigkeiten begegnen sollt«, müßt« nötigenfalls deren Beantwortung unterbleiben. Wir verhehlen uns nicht, daß, auch bei der vorliegenden Gestaltung des Fragebogens, besonders den größeren Gemeinden, gewisfe Schwierigkeiten bei der Durchführung der Statistik erwachsen werden; allein bei der außerordentlichen, oben kurz hervorgehobenen Bedeutung der Sache glaubt der Bevölkerungspolitische Ausschuß doch «in lebhaftes Interesse aller jüdischen Kreis« voraussehen zu dürfen. Es wirb sicherlich durch die Mitarbeit der Frauenverein«, studentischen und Iugendbewegungsgruppen usw. möglich sein, di« gewünschten Unterlagen zu gewinnen. Die Zustimmung vieler Gemeindevorstände, Rabbiner, Lehrer und anderer in der Gemeindearbeit tätigen g Personen läßt uns hoffen, daß sich in jeder Gemeind« «in« oder zwei Persönlichkeften oder «in« klein« Kommission finden wird, um die Durchführung der Enquete zu überwachen. An die zentralen Rabbiner-, Lehrer- und Kantorenverbände und an di« Frauenvereinigungen ist in dieser Angelegenheit besonders geschrieben und chr« starke Mftarbeit erbeten worden. Da Anmahnungen erheblich« Kosten bereiten, bitten wir dringeud, möglichst bald die Zählung vorzunehmen und uns das Ergebnis dann sofort mitzuteiben, spätestens aber bis zum 10. September d. I. di« Arbeit abzuschließen. Zur Beantwortung etwa noch erforderlicher Rückftagen stehen wir gern zur Verfügung. Für die im jüdischen Hesam^interess« aufgewendet« Müh« sagen wir unseren verbindlichsten und herzlichsten Dank. Der Bevölkerungspolitisch« Ausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. - Türk. Wronsky. 13. Nachtrag: zum Verzeichnis der dem Landesverband« angehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungsbezirke». Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Kassel. 1. Breitenbach-Herzberg. Rheiuprovinz. Regierungsbezirk Köln. 1. Euchenheim. Saargebiet. Regierungsbezirk Trier. 1. Tholey. Entwurf einer Verfaffung des Reichsverbandes der deutschen Juden auf Grund der Verhandlungen der Vertreter der Landesverbände und des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes ' in Nürnberg am tz. März 1928 Die jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches, nämlich... treten zu «inem Bund« zusammen, der den Namen „Reichsverband der deutschen Juden" führt und sich die nachstehende Verfassung gibt. Aufgaben des Reichsverbandes. 8 i. (1) Der Reichsverband vereinigt di« Landesverbände zur Pfleg« des Gesamtbewußtseins der deutschen Juden und ihrer gemeinsamen Interessen. Er vertrftt di« Landesverbände und di« ihnen angeschlossenen Gemeinden im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber Reich und Oeffentlichkeit. Di« Selbständigkeit der Landesverbände und Gemeinden in Verfaffung und Verwaltung, in Unterricht, Kultus und Ritus wird durch die Zugehörigkeit zum Reichsverband nicht berührt. (2) Die Aufgaben des Reichsverbandes sind innerhalb der Grenzen zu erfüllen, die ihm als religiöser Gemeinschaft gezogen sind. Hierzu gehören insbesondere: a) die Förderung der allgemeinen Interessen der jüdischen Religionsgemeinschaft, b) die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Unterrichts» anstaften für das Reich oder gemeinsam für mehrere Länder, c) die Errichtung, Erhaltung und Förderung von anderen Anstallen und Einrichtungen für das Reich oder gemeinsam für mehrere Länder. Di« Anftallen und Einrichtungen des Reichsverbandes müssen so geführt werden, daß sie von den Angehörigen aller religiösen Richtungen benutzt werden können. und in Köln am 3. Juni 1928. 6) die Beratung der Landesverbände in gemeinsamen Angelegenheiten, e) die Schaffung einer Schiedsstelle bei Meinungsverschiedenheften zwischen den Landesverbänden und zwischen dem Reichsverband und «inem Landesverband, k) auf Antrag von Landesverbänden deren Vertretung gegenüber chren Ländern, 8) die Uebernahm« und Förderung sonstiger Aufgaben eines Landesverbandes auf deffen Ansuchen, d) die Vertretung der deutschen Juden gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen auf dem Gebiet« religiöser und sozialer Arbett, i) die Schaffung eines Ausgleichsfonds zur Förderung des Religionsunterrichts in leistungsschwachen Verbänden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. (3) Der Reichsverband kann die Durchführung einzelner Aufgaben «inem Landesverband« mit deffen Zustimmung überttagen. Protokollarerklörungen: 1. Der Reichsverband soll di« Arbeit der fteiwilligen Bereinigungen, deren Tätigkeitsgebiet sich auf Gegenständ« seiner Zuständigkett erstreckt, fördern und in möglichst weftem Uub^ T fange mit ihnen Zusammenwirken. 2. Zu Abs. 2_ lit. b: Die Schaffung von Unterrichtsaustallen kann nur für die religiösen tzauptrichtungen gleichmäßig unter völliger Trennung der Anstallen erfolgen. 3. Zu Abs. 2 lit. b und c: Die Uebernahm« von Anftallen wird der Errichtung gleichgeachtet.

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