Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 2 (1.3.1927)
- Date
- 1927-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Erscheint in freier Folge. Der Preis dieser Rümmer des Preußischen Landesverbandes «eschlfttftelle: Prenfiisch» Lande«oerband v indisch» Gemeinden. betragt 20 Pfennig jüdischer Gemeinden Berlin bl 24. Oraniendnrg» Strafi« 29 Di« Kitglitbfgemtinbm »halten da« 8<n>attnng«Matt in einem (fj«mnlot ohne »eitere«. Sofrin mehrere Kitmnlatc gemämchi werden, ist delonder« Beftellnng erforderlich. Di« Mnziehnng der Sdon- »emenißgedühr erfolg m «eg, der »errechnnng. — Alle Znlchriiten find ,n richten an da« „«anmlinn,««!»«' de» Prenfiischen Landeiverdande» indisch» Gemeinden. Berlin N 24. Oranienburg» 6tx. 29 5. Jahrgang Berlin, den 1. März 1927 Nr. 2 Bekanntmachung betreffend die Einberufung des Dervandstages...... des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Gemäß Arttkel 17 der Verfassung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wird hierdurch der Verbandstag auf Sonntag« den 27. März 1927, nachmittags 2 Uhr und folgende Tage nach dem Plenarsaal des ehemaligen Preußischen Herrenhauses, Berlin W66, Leipziger Straße 3, einberufen. Die Tagesordnung wird gleichzeitig bekanntgegeben. Gemäß Artikel 17 Abf. 2 der Verfassung sind Anträge, welche, nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, spätestens zwei Wochen vor dem Zusammentritt des Verbandstages bekannt zu machen. Sie müssen auf die Tagesordnung gesetzt.werden, wenn fie von mindestens dem zehnten Teil der Abgeordneten gestellt find. Unter Hinweis auf die genannte Derfasfungsbestimmung ergeht hierdurch die Aufforderung, etwaige Anträge so zeitig einzureichen, daß ihre Bekanntgabe fristgemäß erfolgen kann.' , Berlin, den 27. Februar 1927.' ' l - ■ Der Rat des Preußischen Landesverbandes. , Wolsf. ' >' ' , Tagesordnung des Verbandstages. 1. Eröffnung. 3. Etat 1927—1928. 2. Tätigkeitsbericht des Aals. ■ 4. Die Revision des preußischen Iudenrechts.