Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 1 (1.2.1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- Haifa 1× ep/1047930
- Hanau 1× ep/1047937
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- 9 - genannten Sgunfloaciiaemeinbctt bewilligte» Beihilfen sind deshalb ~ Weise öu verwenden, daß alle beteiligten Gemeinden in ihre» Beiträgen zur Rabbmerbesoldnng bzw. Hinterbliebenenversorgnna angemessen entlastet werde». * H Bemerkungen: 3u Ifödir. 41, 42, 48 und 44: J'er 3iabbiner in Eassel der 1. Rabbiner in Fulda und der Rabbiner in Marburg und Hanau sinh zugleich Rabbiner der zu ihrem Provinzialrabbinat gehörige» (Gemeinden. Die den genannten 4 Tynagogengcmeinden bewilligten Beihilfen sind deshalb in der Weise zn verwenden, daß alle beteiligten Gemeinden in ihren Beiträgen zur Rabbinerbesoldung bzw. Hinterbliebenenversorgnng angemesien entlastet werden Bemerkungen: Zu lsd. Rr. 46, 4? und 48: Tie Rabbiner der Snnagogengemeinden in Ems, Weilburg tz. Zt. unbesetzt) und Wiesbaden sind zugleich Rabbiner der zu ihrem Bezirksrabbinat gehörigen Gemeinden. Die den genannten 3 Synagogen bewilligten Beihilfe» sind deshalb in der Weise zu verwende», dasi alle beteiligten Gemeinden in ihren Beiträgen zur Rabbinerbesoldnng bzw. Hinterbliebenenversorgung angemessen entlastet werben. Berlin, den l!>. Dezember 192«. o- ,Wirigeben unseren Mitgliedsgemeinden von dem Beschluß des ,'0..£/6uu&c^ Deutsche Kriegsgräberfürsorge und Ser von der judtschen Gemeinde zu Berlin getroffenen Regelung mit dem Ersuchen Kenntnis, entsprechende Beranstaltungen zu treffen. B e r l i n, Sen t. Februar 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Schächterschule. In Berlin soll demnächst eine Schule zur Ausbildung von Schächtern eingerichtet werden. Neben Ser praktischen Unterweisung ist auch die Ausbildung in allen theoretischen Fächern in Aussicht genommen. Die Dauer des Unterrichts dürfte ein ganzes Jahr betragen. Er ist unentgeltlich. Geeignete junge Leute, die die Absicht haben, späterhin das Amt eines Schächters zu versehen, wollen ihre Meldungen umgehend an die Kaschruth-Koimnisston der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, R 24, Oranienburger Str. 2«, richten. Den Meldungen ist ein genauer Lebenslauf und ein Nachweis über den bisherigen Bildungsgang beizufügen. Berlin, den 25. Januar 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. i Prenßischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Bekanntmachung betr. die Mazzoth-Bersorgung. Wir bringen hierdurch zur Kenntnis, daß von solgenden Firmen Offerten in Mazzvlh gemacht worden sind: 1 Liebmann Strauß, Karlsruhe i. B. 43.— Bi. pro Ztr. leinschl. Verpackung). 2 Bereinigte Tchönlanker und Filehner Mazzothsabriken G. in. b. H., S ch ö n l a » k e. Rollen ä 5 und 10 Psd. 40.— M. pro Ztr. Pactete -> l Psd. 42.— M. pro Ztr. Mazzotlnnehl 42.— M. pro Ztr. Der Preis sttr Porto und Verpackung richtet sich »ach Ouantnm und Ziel der Sendung. 3. Joseph Marens, Burgsteinsnrt. Rollen ä 5 und 10 Psd. 40.— M. pro Ztr. Mehl in Säcke» ->u. ICH» Psd. 42.- M. pro Ztr. Freibleibend bis 23. Februar. Kleinere Mengen in Kisten, wobei sich der Preis erhöht. 4 Brüder Herzog, Berlin, Andreasstr. 32. Rollen ä 5 und 10 Psd. 40.— M. pro Zlr. Mehl in Säcke» 80 ». 100 Psd. 42.— M. pro Zlr. bahnsrei Schlesischer Bahnhof. Bestellungen von mindestens 800 Psd. Biazzvth und .»0 Psd. Mehl bis 23. F-ebrnar. Ferner »veisen wir noch aus ein Angebot der Firma Grands Moulins de Palestine lGroßmühlen von Palästina in Haifa) hi», die ab Zollamt Hamburg Mazzoth. hergestellt unter strengster Aufsicht der großen Rabbiner Palästinas, zn 0.4.8 M. für 1 Pfd. anbieten. Wir stellen denjenigen Gemeinden, die von den Angeboren Gebrauch machen «vollen, anheim, sich mit der ihnen zunächst liegenden Firma in Berbindnng zn setzen. Berlin, 20. Januar 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». Volkrsjrauerlag. Der Bolksbund Deutsche Kriegsgräbersürsorge hat beschlossen, den Bvlkstrauertag zur Ehrung des Anderikens der im Weltkriege gefallenen Soldaten in diesem Jahre am Sonntag, den 13. März, in derselben Weise wie in den Borjahren zn begehen. Es sollen möglichst alle Kreise des dent- Ichen Volkes, ohne Unterschied ihrer politischen und religiösen Sonderstellung, zu einer einheitlichen Kundgebung der Gefühle der Pietät und der Dankbarkeit für die Opfer des Weltkrieges znsammengefaßt werben, durch Beranftaltung religiöser und weltlicher Gedenkfeiern, durch Kollekten für die Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen und durch Einschränkung von Bergnügnngen und Lustbarkeiten. , , Seitens der jüdischen Gemeinde zu Berlin ist beschlossen worden, an dem genannten Tage Gottesdienste in vier Gemeindesynagogen zu veranstalten. Personalien. Rat und Bcrbandstag. Das Ratsmitglieb Herr Benno Feldberg, Stettin, ist verstorben. An seiner Stelle ist Herr Rechtsanwalt Dr. Merzbach, Magdeburg, in den Rat eingetreten. Zu dessen Stellvertreter ist Herr Dr. Max Wirsch, Halle a./S., gewählt. Herr Justizrat Dr. Ernst Auerbach, Frankfurt, Ersatzmitglied des Rats, ist verstorben. Sein Nachfolger ist Herr Dr. Rudolf Geiger, Frankfurt a. M. Beantwortung von Anfragen. . 1. Einziehung des Mietzinses für Synagogenplätze. Au den Vorstand der Synagogengemeinde, R. Die Einziehung des Mietzinses für die Tynagogenplätze ist nur im ordentlichen Rechtsivege, d. h. mittels Klage vor beiy ordentlichen Gericht und nicht im Wege des BerwaltungSzwangs--- verfahrens zuläffig. Nach Ihrer seinerzeitigen Anfrage scheint das betreffende Mitglied Ihrer Gemeinde 2 Synagogenplätze alljährlich gemietet zn haben. Rechte und Pflichten sind daher stets nur sür ein Jahr begründet worden. Für das laufende Jahr, für das Sie den Mietpreis fordern, läßt sich ein solches Recht nicht aus der Vermietung und Bezahlung ans früheren Jahren herleiten. Ihr Verlange» «viirde sich demnach rechtlich nicht begründen lasten. ' j^»llte jedoch das Mitglied die beiden Plätze -sür mehrere Jahre bestellt habe», so würde eine Klage aus Zahlung deS Mietzinses vor dem zuständigen Amtsgericht Aussicht ans Erfolg haben. 2. Durchlegung einer Straße durch einen Friedhof. Au den V v r st a n d der i s r a e l. Gemeinde, D. Eine nvtivendige Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Festsetzung eine» Fluchtlinienplanes ist das Einverständnis der Gemeindevertretung und der Polizeibehörde <8 1 des Gesetzes betr. die Anlegung und Veränderung von Straße» »nd Plätzen in Städten und ländlichen Ortschasten vom 2. 7. 1378). Gemäß 8 7 des genannten Gesetzes ist nach erfolgter Zustimmung der Ortspolizeibehörde der Fluchtlinienplan zu jedermanns Einsicht öfsentlich auszulegeu. Die» ist mit dem Bemerken bekauntzumachen, daß Einwendungen gegen den Plan innerhalb einer bestimmten zu bezeichnenden Ausschlußfrist von mindestens 4 Wochen bei dem Gemeindevorstand anzubringen sind. Handelt eS sich um Festsetzungen, welche nur einzelne Grundstücke betreffen, so genügt statt der Ossenlegung und Bekanntmachung eine Mitteilung an die beteiligten Grundeigentümer. lieber die Einivendungen entscheidet der Bezirksausschuß <8 8). Nach Ihren Ausführungen ist gnznnehmen, daß die Offenlegung des Fluchtlinienplans noch nicht erfolgt ist. Es bleibt Ihne» mithin anheimgestellt, innerhalb der festgesetzten Frist Einivendungen bei dem Gemeindevorstand anzubringen, über die alSdan'u der Bezirksausschuß zu entscheiden hätte.