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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1926-03-10 · 1 (10.3.1926) · p. Seite 46

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
4 (1926)
Issue
1 (10.3.1926)
Date
1926-03-10
Page
Seite 46 (sequence 46)
Language
German
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Stellung des Rabbiners im Judengesetz von 1847 eine unwürdige ist, so ist diese Frage deshalb im Augenblick ohne aktuelle Bedeutung, weil das Judengesetz ja die Regelung der Stellung den Gemeinden überläßt und nach -er Reichsverfaffung nur das Gleiche geschehen könnte, weil sie für Liese Frage sicher die Autonomie -er Gemeinden verlangt. Wenn die Gemeind-n den Wunsch haben, — über meine persönliche Stellungnahme, die hier belanglos ist, habe ich mich überhaupt nicht geäußert, — die Stellung des Rabbiners zu ändern, so — daallein habe ich gesagt, — besteht Liese Möglichkeit ohne weiteres und eS bedarf dazu keiner Aenderung -es Judengesetzes. Zu den Ausführungen von Herrn Justizrat Lilienthal kann ich mich noch kürzer fassen. Ich habe, wahrscheinlich liegt es au meiner Ermüdung, ihn nicht verstanden. Es soll eine ungeheuerliche Zumutung sein, au die Spitze «den Satz zu stellen, daß die Austrittsfrage die wichtigste ist, während wir doch in erster Reihe für die Autonomie -er Ge» meirvden kämpfen sollten? Diese Selbstoerstäir-lichkeit sollen wir an die Spitze stellen? Nachdem die Selbstverwaltung der Gemeinden nach Art. 137 Reichsrecht ist und einer landcsgesetzlichen Regelung nicht überlassen werben kann? Tie Frage war für mich lediglich, was noch übrig bleibt für eine Gesetzesänderung, wenn man mit der Autonomie als einem durch die Reichsverfaffung verbrieften Rechte der Gemeinden rechnet. Tie Antwort war: in erster Reihe die Austrittsfrage. Und diese hat für die Gemeinden die Bedeutung, die ich dargelegt habe. Jnsolgedeffen kann ich nicht finden, -aß durch di« Ausführungen des ^>crrn I. R. Lilienthal meine Darlegungen irgendwie erschüttert worden sind, und ich halte sie in allen Punkten aufrecht. Herr Justizrat Lilicnthal hat weiter gesagt: «Es ist Gefahr im Verzug. Wenn Sie sich nicht beeilen, kommen Sie zu spät, weil das Gesetz ohne Tie gemacht wird." Wenn ich hätte denken können, daß ein derartiger Gedanke überhaupt hier ausgesprochen werden könnte, hätte ich an die Spitze meiner Thesen den Satz stellen müffen: Selbstverwaltung heißt zunächst und vor allem, daß kein Staat mehr ein Judengesetz uns aufzwingen kann, daß wir selbst es uns geben und dem Staat lediglich zur Genehmigung unterbreiten. Es ist also gar keine Gefahr im Verzüge. Die Judengesetzgebung wird vielmehr erst dann akut werden, wenn wir sie haben wollen, und das wird -er Fall sein, wenn unsere Beratungen reif genug sind. Jnsolgedeffen kann ich nur -ringend den Antrag des Herrn Tr. Kollenscher unterstreichen, daß Sie heute einen Ausschuß niedersetzen, der das gesamte Material überwiesen erhält, und daß wir selbst den Entwurf eines Gesetzes verfassen, und daß wir diesen Entwurf dem Staate einreichen und ihm Gelegenheit geben, von Staats aussichtsmegen zu den Dingen Stellung zu nehmen. (Beifall j und Händeklatschen.) ' Präsident Sonnenfeld: Damit ist dieser Punkt erledigt, und wir kommen zu den Abstimmungen. Es liegt zunächst der Antrag -er Liberalen Fraktion vor, der folgendermaßen lautet: * Ter Berbandstag erwartet, daß eine Stellungnahme des Lan-! desverbandes zu einem etwa zur Erörterung gestellten Entwurf eines Judengesetzes nur nach Anhörung des Verbandstages erfolgt, und daß der Verbandstag zur Beratung des kommenden Judengesetzes zusammenberufeu wird." Wenn ich Widerspruch nicht höre, stelle ich die einstimmige Annahme dieses Antrages -fest. (Widerspruch wird nicht erhoben.) — Dann lixgt der Antrag der Jüdischen Volkspartei und der der Liberalen Fraktion vor. (Ter Antrag wird nicht vvrgelesen.) Gegen die Stimmen der Jüdischen Volkspartei werden die liberalen Thesen angenommen, nachdem die angekündigten Aenderungen I an dem ursprünglichen Texte vorgenommen worden sind. Präsident Sonnenseld: Wir kommen nun zu dem Antrag, daß die 15 Mitglieder gewählt werden, die mir von den Fraktionen für den Ständigen Ausschuß genannt worden sind. — Ich stell« die Annahcke des Antrages fest. Gewählt sind danach: Abgeordnete: R.-A. Heinrich Stern, Berlin. Friedrich Wilhelmstr. 20. Rabbiner Tr. M. Weyl, Berlin, Heinersdorfer Str. 28. Eem.-Lehrer Hermann Falkenberg, Berlin, Lottumstr. 22. R.-A. Dr. Walter Breslauer, Berlin, Mohrenstr. 51. R^A. Dr. Bruno Weil, Berlin, Landgrafenstr. 14. R^A. Dr. Eduard Baerwald, Frankfurt/Main, Hochftr. 17. Justizrat Arthur Kochmann, Gleiwitz. Dr. Aron Sandler, Charlottenburg, Droysenstr. 8. Curt Blumenfeld, Wilmersdorf, Rüdesheimer Platz 7. Dr. Israel Rabtn, Breslau, Wallstr. 14. Alfred Berger, Berlin, Sächsischestraße 1. Dr. I. Sahn. Jaffa, Berlin, Hohenzollerustr. 25. R^A. Abraham Horovttz, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 2. Stellve Dr. Ludwig Holländer, Berlin, Lindenstr. 13. Rabbiner Dr. Steinthal, Münster. Studiendir. Dr. I. Gutmann, Berlin, Gr. Hamburger Str. 27. R.-A. Dr. Julius Seligsohn, Halensee, Katharinenstr. 20. R.-A. Dr. John Wertheim, Berlin W 66, Mauerstr. 2. R.-A. Dr. Richard Merzbach, Frankfurt/Main, Niedenau 51. Erich Felsenthal, Düffeldorf. Paula Ollendorf, Breslau, Zwinglerplatz 2. Ottilie Schönewalü, Bochum. Mag.-Rat Dr. Adolf Neumann, Charlottenburg, Kantstr. 134. tr et e r: Samuel Haarpuder, Neukölln, Hobrechtstr. 35/36. R. -A. Max Jacobsohn, BrcSlau, Telegrafenstr. 71. Ministerialrat Dr. Hermann Badt, Helgoländer Ufer 1. S. Wronsky, Schöneberg, Bar. baroffastr. 60. Justizrat Felix Hirschberg, Breslau, Neue Graupenstr. 2. Dr. Meno Liflauer, Köln, Elisenstraße 17/10. R.-A. Dr. Joseph Katzenstein, Caffel, Gr. Rosenstr. 3. Abg. Berger: Ich habe den Antrag eingebracht, der Jüdisch- Sozialistischen Arbeiter-Organisation, Poale Zion, das Recht zu geben, einen Vertreter in den Ständigen Ausschuß mit beratender Stimme zu entsenden, da es uns im wesentlichen daraus ankommt, orientiert zu sein über die Arbeiten, und weil wir glauben, einen Anspruch darauf zu haben, bei der endgültigen Schaffung der Geschäftsordnung Mitwirken zu dürfen. Und wir glauben dabei wirklich klar feststellen zu können, ob demokratische und liberale Grundsätze von all denen geachtet werden, die den Namen des Liberalismus führen. Wir glauben, daß es überall üblich ist, bei der Schaffung einer endgültigen Geschäftsordnung allen Parteien das Recht zur Mitwirkung zu geben und daß Sie die Frage z. B., wieviel Mitglieder eine Fraktion haben muß, um als Fraktion anerkannt zu werden, erst dann behandeln können, wenn Sie die endgültige Geschäftsordnung haben. Ich bedaure außerordentlich, Ihnen erst sagen zu müffen, daß eine Geschäftsordnung immer vom Parlament selbst angenommen wird und daß es selbstverständliche Pflicht ist, allen denen, die auf eine besondere Liste gewählt wurden, die Möglichkeit zu geben, an diesen Arbeiten teilzunehmen. Wir sind kein Parlament, das sehr häufig tagt, und Sie können nicht Menschen, die aus besondere Listen gewählt worden sind, einfach von der Mitarbeit ausschließen. Es scheint eine liberale und demokratische Pflicht zu sein, unserem Antrag auf Zulaffung unseres Vertreters mit beratender Stimme zuzustimmen. Es entwickelt sich über diesen Antrag eine Geschäftsordnungsdebatte, in -er Abg. Horovttz dafür eintritt, dem Abg. Berger und seiner Partei keine Schwierigkeiten in dieser Frage zu bereiten. Ter Antrag Berger wird in der Abstimmung mit 41 gegen 83 Stimmen abgelehnt. Es stellt sich dann aber heraus, daß die Jüdische Volkspartei Herrn Berger bereits von sich aus einen Sitz im Ständigen Ausschuß gesichert hat. Tann wird von der Versammlung die oben bereits erwähnte Liste für den Ständigen Ausschuß genehmigt. Abg. H o r o v i tz beantragt, bei Regelung der Frag« der Ueberleitung zwei Mitglieder aus den neuen preußischen Provinzen, insbesondere Hannover. Heffen-Nvffau und Schleswig-Holstein zuzuziehen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Zur Beratung kommt dann folgender Antrag der Jüdischen Volkspartei: „2)U im Landesverband vereinigten Synagogengemeinden sind übereinstimmend der Rechtsauffaffung, daß 8 71, Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 durch die Vorschrift des Art. 137, Abs. 3 der Reichsverfaffung aufgehoben ist. Der Berbandstag ersucht alle ihm angeschloffenen Gemeinden, in Zukunft dieser Rechtslage Rechnung zu tragen." Justizrat M a k o w e r bittet, Liesen Antrag abzulehnen. Wenn auch die Rechtslage vielleicht zutreffend ist, so würden nach den geltenden Bestimmungen unter Umständen Gemeinden und Gemeindevertreter veranlaßt, eine strafbare Handlung zu begehen. Die Annahme eines derartigen Beschlnffes wäre eine übereilte Handlung, und man muß,diesen Antrag daher ablehnen. Nach weiterer Debatte wird die Ueberweisung des Antrages an den zuständigen Ausschuß vorgenommen. Präsident Sonnenfeld: Meine Damen und Herren! Wir find am Ende der Tagung. Was die Tagung uns gebracht hat, wtffeu wir,' sie hat nicht bloß Reden gebracht, sie hat auch Taten insofern gebracht, alS wir schon durch die Annahme des Etats gezeigt haben, daß wir alle dem Verbände angeschlvffenen Juden trotz der Höhe der

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