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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1925-02-21 · 2 (21.2.1925) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
3 (1925)
Issue
2 (21.2.1925)
Date
1925-02-21
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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- 2 — Kommt in einer Gemeinde ein GemeirchÄieschlub nicht zustande, so kann die Gemeinde sich an der Wahl nicht beteiligen. Die Gültigkeit der Wahl in einem Wahlkreise ist nicht davon abhängig. -aß sämtliche Gemeinden deS Wahlkreises das Wahlrecht ausüben. $ 11. tVUi jeden Wahlkreis wird von dem Ausschuß des LandeSverbandeS ein Kreiswahlleiter und ein Stellvertreter ernannt. Me Ernennung wird im Berwaltungsblatt des preußischen Landesverbandes bekanntgegeben. S 12. Spätestens bis -um 5. März können von Gemeinden des Wahlkreises dem Kreiswahlleiter Vorschläge für die Wahl des RaiSmitgliedes des ersten und deS zweiten Ersatzmannes schriftlich eingereicht werden. Spätestens bis zum 10. März hat der KreiSwahlleiter den zu seinem Wahlkreis gehörigen Gemeinden von den eingereichten Wahl- Vorschlägen Kenntnis zu geben und sie aufzufordern, ihm ihre Absttmurungserkläruug fristgemäß l8 13) zu übersenden. 8 13. Sämtliche Gemeinden eines Kreiswahlbezirkes haben bis spätestens 24. März dem KreiSwahlleiter nach Maßgabe deS als Anlage 8 dieser Ordnung beigefügten FormulareS schriftlich mitzuteilen, für wen die Gemeinde als Ratsmitglied, als ersten und als zweiten Ersatzmann ihre Stimme abgibt. Die Gemeinden stnd an die gemachten Vorschläge (8 12) bei ihrer Abstimmung nicht gebunden. 8 14. Zur Feststellung des Wahlergebniffes wird für jeden Wahlkreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem KreiSwahlleiter als Vorsttzeudeu und vier Veisttzern besteht, die der Kreiswahlleiter aus den zvm Berbaudstage Wahlberechtigten des Kreises beruft. 8 15. . Spätestens am 27. März beruft der Kreiswahllefter den Wahlausschuß und stellt das Ergebnis fest und zwar getrennt für das Ratsmitglied. den ersten und zweiten Ersatzmann. Gemeinden, deren Abstimmung bis spätestens 27. März nicht eingegangen ist. bleiben unberücksichtigt. Als gewählt ist anzusehen. wer die größte Stimmenzahl auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Vorsitzenden zu ziehende Los. 8 16. Ueber die Verhandlungen des Wahlausschusses ist eine Niederschrift nach dem als Anlage 4 Leigefügten Vordruck aufzunehmen und von sämtlichen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterschreiben. c» Ueber mittelunq des Wahlergebnisses. 8 17. Spätestens am 30. März sendet der Kreiswahlleiter die Niederschrift mit den etwa eingereichten Wahlvovschlägen (8 12) und sämtlichen eingegangenen Abstimmungserklärungen l§ 18) an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden zu Berlin. Oranienburger Straße 28. ein. Bis zu dem gleichen Tage haben diejenigen Gemeinden, die einen eigenen Wahlbezirk bilden (8 8). die von ihnen gewählten Vertreter, evtl, die Ersatzmänner (8 6) dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden anzuzeigen. 8 18. Der Ausschuß des Preußischen Landesverbandes prüft die Verhandlungen der Kreiswahlleiter. Das gesamte Ergebnis ist in einer Niederschrift sestzulegen, auf Grund deren die Einberufung der gemäß 8 21 Ziff. 1 der Verfassung zu Mitgliedern des RateS Gewählten erfolgt. 8 19. Der Erlaß weiterer Ausführungsbeftimmungen bleibt Vorbehalten. Berlin, den 11. Februar 1835. Preußischer LandeSverdand jüdischer Gemeinden. Freund. i Anlage 1 SBntttteifeeinteilnn« für' die ersten Wahlen »um Nie de» Preußischen LandeSverdenides. 6a* Mt Jaröf». Kamt M* 3Ba*kteife« Umfang an»e-!W»n Cemetnorn 1. Berlin Füdiiche Gemeinde Berlin 1 2. BreSIau Synagogen- Gemeinde BreSIau 1 8. Frankfurt a. M. Israel. Gemeinde l Frankfurt a. M. 4. Köln Gnnagoge«-- Gemelnde Köln l 5. Ostpreußen Rvg.-Bez^königsberg 17 Gumbinnen 11 Allenftein 12 Westpreußen Marienwerber 16 Elbing 1 Marienburg 1 6. Brandenburg Reg^Bez. Potsdam 17 Frankfurt a. O. i25 Pommern Stettin 18 KöSlin 19 Stralfund 2 Grenzmark Grenzmark 7 Sachsen Magdeburg 15 Merseburg 4 Erfurt 9 7. Schlesien Reg^Bez. Breslau 28 Lieanitz 25 Oberschlesien Reg.-Bez. Oppeln 18 8. Hgnuover Reg.-Bez. Hannover 33 Stade 8 Aurich 6 Osnabrück 8 Hildesheim 22 Lüneburg 5 Seelen, ta* 250000 über 80 000 „ 30000 20000 12810 56 117 61 23 580 15516 U' 10 2 2 1 Schleswig-Holst. Schleswig 6 79 22 566 1 9. Westfalen Reg.-Bez. Münster | 26 Minden } 32 Arnsberg 45 18 224 1 103 9 10. RHeinprovinz Reg.-Bez. Düsseldorf i 18 632 | I. außer Essen 1 39 11. RHeinprovinz Reg.-Bez. Köln 15 II. Koblenz 34 Trier 18 Aachen 7 Essen 1 Hohenzväeru 2 77 17 172 1 12. Hessen-Nassau Reg.-Bez. Cassel 1 56 Wiesbaden / 48 13 241 1 108 . 641 28 Anlage 2 Stimmordnnng für die ersten Wahlen zn» Rate des Prenßischen Landesverbandes. Pro». Ostprenßen Re - Bez. Königsberg 1. Lfde. Kt. 1. Käme der Gemeinde Bartenstein Seelenzahl 180 Stimmenzahl 2 2. 2. Vraunsberg 67 1 3. 8. Guttstadt 82 1 4. 4. Heilsberg 50 1 5. 5. Königsberg 5600 5« 6. 6. Labiau 68 1 7. 7. Mehlsack 37 1 8. 8. Nordenburg 48 1 9. 9. Raftenburg 86 1 10. 10. Saalfeld 47 1 14. 11. Tapia« 42 1 12. 12. Wormditt 82 1

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