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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1925-01-16 · 6 (16.1.1925) · p. [Seite]

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— 2 — 2. Nachtrag zum Verzeichnis der dem Landesverbände angehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungs- Bezirken! Pro». 8x«sfce«fcstft Reg.-Bez. Frankfurt a. O. l. Reppeu Pr»». P,««er» Reg^Bez. Stettin 1. Gretfenhagen 2. Altdamm RegMez. jköslin 1. Rummelsburg Grenzmark l. Krojanke Pro». Schlesien Reg.-Bez. BreSlau l. Winzig Reg.-Bez. Oppeln 1. Tost Pro». Lachsen Reg.-Bez. Magdeburg 1. Salzwedel 2. Wernigerode-Derenburg 3. Barby Pro». Hauuover Reg.-Bez. Hannover 1. Aerzen 2. Rössing Reg.-Bez. Stade 1. Scharmbeck Reg.-Bez. Aurich 1. Dornum Reg.-Bez. Hildesheim 1. Einbeck 2. Bremke b. Göttingen 3. Bad Pyrmont Pro». Westfale» Reg.-Bez. Münster 1. Gladbeck 2. Lüdinghausen 8. Wadersloh 4. Gescher 5. Ahaus R«g.»Bez. Minden 1. Lüdge 2. Beverungen 8. Petershagen 4. Bovgholz 5. Amelunxen Reg.-Bez. Arnsberg 1. Plettenberg 2. Lüdenscheid 8. Schmallenberg 4.- Anröchte 5. Hüften 6. Warftein 7. Herstede Pro». Heffea-Raffa» Reg-Bez. Eaffel 1. HebenShausen 2. Volkmarsen 3. Grebenstein 4. Holzhausen mit Wittelsburg ö. Borken 8. Nesselröden 7. Gudensberg 8. Spangenberg 9. Bischhausen 10. Wanfrted Reg.-Bez. Wiesbaden 1. Schupbach 2. Geifig 3. Wehen mit Hahn und Bleidenstadt - Rheiuprooiuz Reg.-Bez. Koblenz 1. Dieblich 2. Seibersbach 8. Biningen 4. Kreuznach 5. Staudernheim 6. Mayen 7. Neuenahr 8. Niedermendig 9. Oberwesel Reg.-Bez. Düffeldorf 1. Calcar 2. Moers 3. Dinslaken 4. Dormagen 6. Xanten 6. Alpen mit Rheinberg und Horstgen. Reg.-Bez. Köln 1. Geislingen Reg.-Bez. Trier 1. Wittlich 2. Bitburg 3. Rachtig 4. Thalfang 5. Zeltingeu Reg.-Bez. Aachen 1. Waffenberg Hohenzoller» 1. Hechingen Beantwortung von Anfragen. Beitrüge zu« Preuhifcheu Landesverband. An den Vorstand der israelitischen Gemeinde, F.t. Auf die gefl. Zuschrift vom 22. d. Mts. erwidern wir ergebenst, dah der Etat des Landesverbandes noch nicht aufgestellt ist, demzufolge auch noch nicht angegeben werden kann, in welcher Höhe die Beiträge umgelegt werden. Zu Ihrer Orientierung wird es vielleicht dienen, dah für den Etat der jüdischen Gemeinde zu Berlin die Bereitstellung eines Betrages von 100 000 M., unabhängig von den Beihilfen für einzelne Institutionen, wie Rabbinerseminare u. dgl., in Aussicht genommen ist. Tagnng des Landesverbandes. Reisegelder und Diäten. Herrn Rechtsanwalt Dr. S. in St.: Auf die gefl. Anfrage vom 3. d. Mts. erwidern wir ergebenst, dah nach Artikel 18 der Berfaffung des Landesverbandes die Tagung in der Regel einmal im Jahre zusammentritt. Die Länge der jedesmaligen Dauer läht sich nicht Voraussagen. Die Frage, ob Reisegelder oder Diäten gewährt werden, ist in der Berfaffung gefliffentlich offen gelaffen, da ihre Entscheidung von den finanziellen Berhältniffen des Verbandes abhängen muh. Wie sie entschieden wird, läht sich zur Zeit nicht absehen. Jedenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dah die Bewilligung von Reisegeldern und Diäten erfolgt. Die AnSübnng des Wahlrechts entfernt «ahnender Wahlberechtigter. Herrn Prediger H. in M.: Auf die gefl. Anfrage vom 1. d. MtS. verweisen wir Sie auf die Bekanntmachung vom 8. 12. 1924 betr. die Ausübung des Wahlrechts entfernt.wohnender Wahlberechtigter in Nr. 5 des BerwaltungSblattS. Danach würden in denjenigen Orten, in denen die Zahl der Wahlberechtigte» weniger al» 10 beträgt, unter der Voraussetzung, dah die Entfernung zum nächsten Stimmbezirk sich auf mehr als 2 Kilometer beläuft, schriftlich« Wahl möglich sein. Rach 8 13 der Wahlordnung ist der Gemeindevorstaud in der Lage, innerhalb des Gemeindebeztrks verschiedene Stimmbezirke zu bilden. Der von Ihnen vorgefchlagene Weg ist danach durchaus gangbar. Im übrigen bitten wir. wegen aller die Wahl betreffenden Etnzelfragen sich an den zuständigen KreiSwahlletter, Herrn Juftizrat Dr. E. in M., zu wenden. An den KretswahHeiter Herrn GanttätSrat D r. S t, i n K.: Ihre Auffassung, dah in denjenigen Fällen, in denen die Voraussetzungen der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1924 lsiehe Berwaltungsblatt Nr. 5j gegeben sind, die Gemeiudevorftände verpflichtet sind, den betreffenden Wählern die Möglichkeit einer entsprechenden Ausübung der Wahl zu geben, ist zutreffend. Wenn die Bestimmung nur für sojche Orte erlaffen ist. in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder weniger als 10 beträgt, so war hierfür mahgebend die Erwägung, dah Orte mit mindestens 10 Mitgliedein ohne weiteres zu einem besonderen Stimmbezirk gemacht werden können, die Gemetndevorstände demzufolge diesen Ausweg wählen werden, um den aus der Entfernung sich ergebenden Schwierigkeiten zu begegnen. Boransfetznng für die Wahlberechtigung fAnsführnngsbeftinunnng z« 8 4 der Instruktion für Gemeindevorftändej. An den Verein.in B.: Auf die gefällige Zuschrift vom 18. v. Mts. erwidern wir ergebenst, dah die von Ihnen aufgeworfene Frage bereits in der Nr. 8 des Verwaltungsblattes vom 20. Oktober 1924 veröffentlichten Instruktion für die Gemeindevorstände, 8 4, lit. a wie folgt beantwortet ist: „Voraussetzung für das Wahlrecht ist, dah die betreffende Person am Tage der Auslegung der Wählerliste mindestens 1 Jahr in einer Verbandsgemeinde ihren Wohnsitz hatte. Nicht erforderlich ist mindestens einjähriger Wohnsitz in ein und derselben Gemeinde, insbesondere der Gemeinde, in der der Wähler zur Zeit der Aufstellung der Wählerliste wohnt." Stimmzettel. Veröffentlichung der Wahl»»rschläge. An den Kreiswahlleiter. Herrn Geheimrat G. in D.: In Verfolg unseres Schreibens vom 19. v. Mts., setzen wir Sie ergebenst davon in Kenntnis, dah wir beschlossen haben, keine Einheitsstimmzettel herauszugeben, vielmehr entsprechend den 88 22 und 28 der Wahlordnung es bei besonderen Stimmzetteln für jeden Wahlkreis zu belaffen. Die Herstellung der gedruckten Stimmzettel muh den Parteien überlaffen bleiben, die die Wahlvorschläge eiureichen, ebenso die Verteilung der Stimmzettel. Um das Verfahren zu erleichtern, insbesondere der Möglichkeit Rechnung zu tragen, dah Zettelverteiler nicht zur Verfügung stehen, wird durch die Ausführungsbestimmungen zur Wahlordnung gestattet werden, dah alle Parteien, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, in der Wahlzelle jedes einzelnen Stimmbezirks Stimmzettel auslegen laffen. Zur Ermittelung der in jeder einzelnen Gemeinde in Betracht kommenden Wählerzahl wird es sich empfehlen, dah die KreiSwahlleiter sich von den Gemeindevorständen die Zahl der in der Wählerliste eingetrageneü Personen Mitteilen laffen. Was endlich die Veröffentlichung der Wahlvorschläge betrifft, so beantworten wir Ihre Anfrage dahin, daß die Vorschläge mit den Namen sämtlicher Kandidaten zu veröffentlichen sind. Wahlversahre» bei Ausstellung einer Einheitsliste. An den Vor st and der Synagogengemetnde in H.: Auf das gefl. Schreiben vom 4. d. Mts. setzen wir Sie in Verfolg unseres Bescheides vom 5. d. Mts. ergebenst davon in Kenntnis, daß in denjenigen Fällen, in denen in einem Wahlkreise nur ein einziger Äahlvorschlag eingereicht ist. eine Wahl nicht stattftndet, vielmehr die auf der eingereichten Liste genannten Kandidaten der Reihenfolge nach als gewählt gelten. Kirchensteuer« für 1928. An den Vorstand der Synagogengemeinüe B...: Ans die gefl. Anfrage vom 4. d. Mts. erwidern wir Ihnen ergebenst, dah vor kurzem eine Besprechung der beteiligten Ministerien mit den Spitzenvertretungen der Religtonsgesellschaften wegen der Kirchensteuer für 1928 stattgefunden hat, endgültige Beschlüffe aber noch nicht gefaht worden sind. Insbesondere bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob es sich empfehle, die EinkommenSverhältniffe bzw. die Vorauszahlungen von 1924 zugrunde zu legen oder aber sich an die Vorauszahlungen für 1925 automatisch anzuschliehen. Bei den Beratungen wurde von einem Vertreter deS Reichsfinonzmtnisteriums mitgeteilt, dah es noch unentschieden sei. ob überhaupt für das Jahr 1924 eine Veranlagung noch erfolge, ober ob die geleisteten Vorauszahlungen , als endgültig« Vetanlagung angesehen würden. Was die Lohnsteuerempfänger anbetrisft. so ging man davon ouS, dah au der Festsetzung von Pauschalen festgehalten. bah aber die Sätze erhöht und die Zahl der Gruppen vermehrt, dah endlich bet der Festsetzung der ans jede Gruppe entfallenden Sätze die Lohnverhältniffe des letzten Vierteljahres zugrundegelegt werben mühten. Eine endgültige Entschliehung ist, wie gesagt, «och nicht erfolgt. >«ra»t»ortltch dr» nfetn. aesamte» Inhalt: Dr. J«mar Srennd. «erli».»r»ne»ald, t»bertor-«llee 21. — Verlag: Preußtlcher Laaderverbaad llUtscher Berlin SU, Lrantenburger Strich« 29. — Druck: «ehrt»« n. JUimtxl V. «. 6. Berlin 60 68, nurerstrah« 76,

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