Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 2 (1924)
- Issue
- 6 (16.1.1925)
- Date
- 1925-01-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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/ grfchrini in freier Zeige, vre Preis dieser Nummer des preußischen Landesverbandes «rschdsigsirm: preng-itee- Cwtifcirtait fsidsicherMmnchdM. beirLgi 30 Pfennig. jüdischer Gemeinde^ Versio KmL OemchAdnegeM«»« » xn SKUalkMnuneiobfn .chatten bat akr®<iftoi»»Ha!t In einem Opmtilar ohne «eiteret ©»firn mehrere «t-mpinr« gewsinschi werden, «ft besondeee^vesiettnm, erforderlich. r'Ie Sln-ichnn, mauatf«cMtr In Weg» der reerechemng. — Stile Zuschriften sind |U richten an tat .Drrwalkm-rblan' de« preusiischen L-nd«eorr»a,dee Mis»«r ©emetnden, Lerli» n. 2*, Oranendne, der sildandnesieritrasie 1/t 2. Sahraang Berlin, den -IS. Januar 1925 Ar. 6 Bekanntmachung betr. die Landeswahlvorschläge für die Wahlen zum Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden. In Gemäßheit des 8 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum ersten Verbandstag des Preußischen Landesverbandes ergeht hierdurch die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Laudeswahlvorschläge«. Tie LandcswaUoorschläge sind spätestens am 18. Januar 1Ü25 bei dein Bureau des Unterzeichneten Landesverbandes, Berlin N. '24, Oranienburger Straße 29, schriftlich einzureichcn. Jeder Landeswahlvorschlag muß von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein. In jedem Vorschläge muß ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden. die zur Abgabe von Erklärungen bevollmächtigt find. Sehlt diese Bezeichnung, so gilt der Erstunterzeichnrr als ertrauenSmann, der zweite als sein Stellvertreter. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. In den Wahlvorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zuchimannng dazu schriftlich crtlärt hat. Die Erklärung muß spätestens am 18. Januar dieses Jahres bei dem Bureau des Landesverbandes eingcgangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen. Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlag genannt werden, andernfalls wird er in sämtlichen. Vorschlägen gestrichen. Die Benennung in einem Kreiswahlvorschlag schließt die Benennung in einem Landeswahlvorschlag nicht aus, wenn für den Kreiswahlvorschlag die Erklärung abgegeben wird, daß die aus ihn entfallenden Plus- oder Minusstimmen dem betreffenden Landeswahlvorschlag zuzurechncn sind (8 11 der Wahlordnung). Berlin, den II. Januar 1925. Preußischer Laudesverbaud jüdischer Gemeinde«. Freund. Bekanntmachung betr. diejenigen Gemeinden, die nach dem 1. Januar 1925 dem Preußischen Landesverband beigetreten sind. Für diejenigen Gemeinden, die erst nach dem 1. Januar 1925 dem LandeSverbande beigetreten sind, .wird auf Grundes 8 37 der Wahlordnung vom 15. Juli 1924 das Folgende angeordnet: 1. Als äußerster Termin für die öffentliche Auslegung der Wählerlisten (§ 16 der Wahlordnung) wird der 2 2. Januar 1926 festgesetzt. 2. Die Dauer der öffentlichen Auslegung kann auf zwei Geschäftslage beschränkt werden. 3. Die Erledigung der Einsprüche hat binnen zwei Tagen nach Schluß der öffentlichen Auslegung zu erfolgen. 4. Ort und Zeit der Auslegung der Wählerlisten ist öffentlich bekanntzugeven. - 5. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Instruktion für die Gemeiudevorstäude vom 1.' Oktober 1924 (Nr. 3 des Jahrgangs 1924 des Verwaltungsblatts). Berlin, 13. Januar 1925. Preußischer Laudesverbaud jüdischer Gemeinden. Freund Bekanntmachung betr. die Teilung, des 7. Wahlkreises. ' I“ Tic in Nr. 3 des Vcrwaltungsblatts Jahrgang 1^24 veröffentlichte Wahlkreiseinteilung für die Wahlen zum ersten Verbandstage des Preußischen Landesverbandes wird dahin abgeändert, daß der Wahlkreis 7 (TchleswiA-H»lstqin-Hannover) in zivei Wahlkreise zerlegt wird, und zwar: i. Nr. 2. Name 3. 4. ^Zahl der Gemeinden S. .Zahl der Mandat« -1 Umfang deS Wahlkreises 7" Hannover Reg.-Hez. Hannover ' Stade Aurich Osnabrück Hildesheim Lüneburg 71, Schleswig- Reg.-Bez. Holstein Schleswig 2 Für die Wahlkreise 7a und 7b wird als äußerster, Termin für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge <8 8 A»s. 2 der Wahlordnung), für die Abgabe der Erklärung der Bewerber beim Kreiswahlleiter (8 8 Abs. 4 der Wahtorüuung) und für die Abgabe der Erklärung wegen der Anrechnung, der Plus- Stimmen auf einen Landeswahloorschlag der 22. Januar 1925 - festgesetzt. Zn Wahlkreisleitern bzw. Stellvertretern sind ernannt a) für den Wahlkreis 7a Hannover: Amtsgerichts rat Geh. Justizrat Bohm, Hannover. In der Steinriede 7; Stellvertreter: beeidigt. Bücherrevisor Manfred Berliner, Hannover, Maschstr. 8,' b) für den Wahlkreis 7b Schleswig-Holstein: Generaldirektor Julius Reumann, Altona, Palmaille 49; Stellvertreter: Rechtsanwalt Dr. Louis Levy, Altona, Bchnftr. 65. : Berlin, den 13. Januar 1925. Preußischer Laudesverbaud jüdischer Gemeiadi«. Freund. N - V Bekanntmachung betr. die Abänderung der Wahlkreise für die ersten Wahlen zum Preußischen Landesverbände jüd. Gemeinden. Die Wahlkreise 8 und 5 werden hiermit in der Weise abgeändert, daß die bisher dem Wahlkreise 3 zugewiesene, zur früheren Provinz Posen gehörige Gemeinde! F r a u st a d t! znm Wahlkreis 5 (Schlesien) geschlagen wird. Berlin, 4. Januar 1925. . | Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». Freund. Berichtigung. In dem Mitgltederverzeichnis (vergl. Nr. 3 des Lerwaltungs» s blattS vom 20. Oktober 1924) mutz es im Reg.-Bez. Osnaprück Nr. 8 statt Bingen: „Ltngen„ heißen. -r Berlin, 18. Dezember 1924. Prenßische« LandeS^rdand jüdischer Gemeinde». Freund. . -X