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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1924-12-15 · 5 (15.12.1924) · p. [Seite]

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
2 (1924)
Issue
5 (15.12.1924)
Date
1924-12-15
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Offtrioi In frtkr Folge. Oer Preis dieser Jhrnmur MrA|l 30 Pfennig. des preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden «eschLOM»»^ Prm» W» LandXderdnn» Mdischer «andnbtn. Jfcdln N. ornniendnrgerslmße W Olt Mv-Nedsgemeinden erhallen das Derneallnngsbtall In dnem agemdlar ahne »eueres, «as»» mehrere Uremdlare aewgnshl werden, U desandere Sdkllnn« «sOrderych. Ol« cNnilehUMM bd^Uhm» «memsgetlhr «efalgl Im Weg» der »errechn«,» - «I« ZnlchdfUn find p, NchNn an da» ,»er»a«nn^dlaei' des »ru, Aschen Landesderdandd jtdisider «emdnden, Lerlin 3t. t*. DwntaJnraÖM«*« 39 2. Jahrgang Berlin, den 15. Dezember 1924 Nr. 5 Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung betr. die Abänderung der Wahlkreise für die ersten Wahlen zum Preußischen Landesverbände jüd. Gemeinden. Die Wahlkreise 1 und 8 werben hiermit in der Weise abgeändert, baß die bisher dem Wahlkreise 1 zugewiesenen, zur früheren Provinz Westpreußen gehörigen Gemeinden: 1. Deutsch-Krone. 2. Flatow. 8. Hammerstein, 4. Jaftrow, 5. Preußisch-Ariedland, zum Wahlkreis 8 (Brandenburg, Pommern, Grenzmark) geschlagen «verden. 6. Schlochau, 7. Schlappe. 8. Tütz. 9. Mürkisch.Friedland Berlin, 12. Dezember 1924. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». Freund. schritt ist behördlich zu beglaubigen: der Wahlvorstaud darf von der Beglaubigung absehen, wenn ihm im Eiuzelsall die Echtheit der Untevschrift zaveifelbos ist. 2. Dte Gemeindevorstände haben in Gemäßheit deS 8 18 der Wahlordnung feftzustellen, für welche Orte ihres Bezirks Sie -Inwendung vorstehender Bestimmung in Frage kommt und die betreffenden Wähler entsprechend zu benachrichtigen. 8. In der Wählerliste ist bet denjenigen Wählern, die ihr Wahlrecht schriftlich auSgeübt haben, ein entsprechender Vermerk zu machen. Berlin, 8. Dezember 1924. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». Freund. Anlage: Der Leigefügte Umschlag enthält meinen Stimmzettel für di« Wahl zum Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden. Ort.Datum. Straße und Hausnummer. j Bekanntmachung betr. die Ermächtigung der Gemeindevorstände zur Uebertragung ihrer, ihnen durch die Wahlordnung zugewiesenen Obliegenheiten an eine andere Stelle. In Gemäßheit des 8 87 bet Wahlordnung für die Wahlen zum 1. BerbandStag deS Preußischen LandeSverbandeS wird hiermit folgendes bestimmt: Dte Vorstände der Synagogengemeinden werden ermächtigt, die ihnen nach der Wahlordnung obliegenden Aufgaben im ganzen oder einzelnen einer anderen Stelle zu übertragen. Die Uebertragung bedarf der Genehmigung des flretswahlletterS. Wird von diesem nicht binnen 8 Tagen nach erfolgter Anzeige Einspruch erhoben, so gilt die Uebertragung als genehmigt. Gegen den Einspruch des KretSwahlletters ist die Beschwerde beim Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zulässig. Berlin. 12. Dezember 1924. Prenbischer Landesverbemd jüdischer Gemeinden. Freund. Bekanntmachung betr. Ausübung des Wahlrechts entsernt wohnender Wahlberechtigter. Mit Rücksicht darauf, daß in manchen Ortschaften nur so wenige Juden wohnen, daß die Bildung eines besonderen Stimmbezirks für sie nicht in Frage kommt, andererseits der nächste für die Ausübung des Wahlrechts in Betracht kommende Ort so wett entfernt liegt, daß ein persönliches Erscheinen den Wählern nicht zugemutet werden kann, wird in Gemäßheit °deS 8 87 bet Wahlordnung das Folgende bestimmt: 1. Beträgt dt« Zahl der wahlberechttgten Mitglieder an einem Ort weniger alS 10 und dte Entfernung zum nächsten Stimmbezirk mehr als 2 Kilometer, so kann bas Wahlrecht von den Wahlberechtigte» in der Weise ausgeübt werden, daß der Stimmzettel in einem vttschloffenen amtlichen Umschläge übevsandt wird. Der den Stimmzettel enthaltende Umschlag muß vvn einem »wetten Umschläge umgeben sei«, der außen an den Wahlvorftanb des Stimmbezirks adressiert sein und ein« eigenhSnbig Unterzeichnete Erklärung de» Wählers nach dem anliegenden Formular enthalten muß. Die Unter¬ Unterschrift. Die vorstehende Unterschrift wird hierdurch beglaubigt. Berichtigung. - ■ Betr. de» Termi» für die A»sleg»»g »er Wählerliste». In Rr. 4 des ,F8evwaltungSblatteS" vom 80. Oktober 1924 Letr. Abänderung der nach der Wahlordnung sich ergebenden Fristen ist unter II lit. a) als letzter Termin für den Beginn der öffentliche« Auslegung Ser Wählerlisten und Wahlkarteten l8 8) irrtümlich der 25. Januar 1928 angegeben. Es muß 4. Januar 1925 heiße«. Berlin, den S. November 1924. Pretzßischer Landesverband jüdischer 8««ei»de». Freund. Bekanntmachung betr. die Berichtigung der Wahlordnung. In der Wahlordnung für die Wählen zum ersten BerbandStag de- Preußischen LandeSverbandeS jüdischer Gemeinden (oergl. Nr. 2 de» Bevwaltungsblatts. Jahrgang 1924) muß eS in 8 29 Zeile 1 statt Wahlausschuß heißen: .Wahlvorstand". Berlin. 15. Dezember 1924. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde». Freund. Bekanntmachung betr. die Gewährung von Reisebeihilfen an Lehrer zwecks Teilnahme an Ferienkursen. Der Preußische LaudeSverbaud jüdischer Gemeinden ist bereit, Lehrern und Lehrertunen, die an den von der Freie» Jüdische« Volkshochschule zu Berlin für di« Zeit vom 28. bis 8L Dezember 1924 bzw. 8. Januar 1925 geplanten Ferien-Fortbildungskurfen teilnehmen wollen, Rrisebeihtlfen zu gewähren. Anträge find an den Preußischen. Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin R. 24, Oranienburger Straße 2911, zu richten. Berlin. 11. Dezember 1924. Preußischer Landes»«rba»d jüdischer tkaietsftc». Freund.

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