Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 2 (1924)
- Issue
- 4 (30.10.1924)
- Date
- 1924-10-30
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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c) Letzter Serai» für Me Erledigung der Einsprüche «nt Me Dchkteßang btt Liften -zw. Parteien ft 9): 28. Jan»« 1895. Prenßifcher LandeSoerbaud fsidifcher Gewetttbe«, Krennt. Bekanntmachung betr. die Auslegung der Wählerlisten und Dahlkarteten. Rach 8 IS ter Wahlordnung sind Me Wählerlisten unt Wahlkarteten spätestens vier Wochen vor dem Wahltag acht Tag« lang öffentlich auSzulegen. Die AuSführnngSbestimmungen find in Len 88 « bis 9 der Instruktion für die Gemeindevorftäude enthalten. SS ergibt sich Me Krage, welche Kvlgen Me Verlegung -er Wahl für Me Auslegung -er Wählerlisten hat. Die Krag« ist dahin zu beantworten, -ab die in 8 IS angegebene Frist lvier Wochen vor -em Wahltag) Len üubersten Termin -arstellt, Last, aber nichts im Wege steht, die Auslegung schon beliebig vorher vorzunehmen. Falls eine Gemeinde Me Wählerlisten schon abgeschlosse« haben sollte, so würde somit nach -er Wahlordnung nichts im Wege stehen, e» bei dieser Liste auch für Sen neuen Trmln zu belassen. Andererseits würde dt« Gemeinde aber auch befugt sein, Me Wählerlisten au ergänzen und von neuem auszulegen. Im allgemeinen wird eS sich empfehlen, derartige Ergänzungen zuzulaffen und Me Auslegungstermine, entsprechend dem neuen Wahltermin, abzuändern. Die Entscheidung im Stnzelsall bleibt den Gemeindevorständen überlassen. Wegen der neuen Fristen wird auf die gleichzeitig veröffentlichte Bekanntmachung vom 28. M. verwiesen. « e 111«, 28. Oktober 1924. Preußischer SandeSuerbund jüdischer Gemeinden. Freund. - Bekanntmachung betr. Einreichung der Satzungen. Die Mitgliedergemeinden des Landesverbandes werden hierdurch aufgeforbert, ihre Satzungen in je zwei Exemplaren an daö Bureau des Landesverbandes einzusenden. Berlin. 28. Oktober 1924. Preußischer Landesoerband jüdischer Gemeinden. Freund. Berichtigung. Betr. Verzeichnis der dem Landesverbände angehürtgen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungsbezirken iBerwaltuugsblatt Nr. 3>. Die Gemeinde Gladenbach gehört nicht zum Reg.-Bez. Cassel, sondern zum Reg.-Bez. Wiesbaden. Beantwortung von Anfragen. 1. Wahlrecht der AnSUkuder. An den Borstander Synagogengemetmde H.: Bei -er Abfassung -er Satzung -es Landesverbandes ist davon ausgegangen. daß auf Grund -egeltenden ParochtalprinzipS sämtliche im Bezirk einer Svnagogengemetnde wohnhaften Juden Mitglieder Meser Gemeinde stnd. soweit fie nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gerichtlich.ausdrücklich ihren Austritt erklärt hüben. Demzufolge besitzen Ausländer, soweit sie im übrigen di« erforderlichen BorauSsetzungen erfülle«. daS Wahlrecht: hingegen sind Juden, die gerichtlich ihren Austritt aus der Gemeinde erklärt haben, nicht wahlberechtigt. 2. Anzahl der ans Me Barschlagsliften zn setzende» Pandidaten. AndenBorftandderGvnagogengemetnbenH.: Es empfiehlt sich, eine größere Anzahl von Namen ans die Liste» zu setzen, als Mandate zu vergeben stnd. damit für den Fall döS Ausscheidens eines oder mehrerer der Gewählten Ersatzmänner vorhanden stnd. 8. Znsammeufetznug de» Rates. Herrn Syndikus S. in P.: Auf Ihre gefl. Anfrage erwidern wir ergebenst, daß di« Mitglieder -es Rates nicht aus den Rethen -er gewählten Abgeordneten entnommen zu werden brauchen. Ueber die Zusammensetzung des RateS ergibt sich das Erforderliche au» Artikel 21 der Verfassung. Sie ersehen daraus, daß vo« dem Berban-S-ag nur Me sechs Rübbiner und zwei Lehrer sowie so viel 2 — wettere Mitglieder gewählt mtcbtn, als nach ErledEtzma -er Wahlen zu 1. und 2. zu der volle» Zahl vo» 86 Mttgttesetz» fehtGl. 4 Die sffentljchen vekaualmachßnas» für »ch WaUem . A» -eu Wahlkretstetter Oerrn^SnIigpOt Dr. E. i n St.: Durch Me mm Ihne» <iu Aussicht genomWene Be<a«tztmgchnn« im P... .er Gemetnbeblatt und eine in jeder einzelnen Gemeinde von dem Gemeindevorstand vorzunehmende öffentliche Bekanntmachung würde unseres Dafürhaltens der Kvr-eruug der öffenlltche« Ans» forderuug gemäß 8 12 der Wahlordnung Genüge geleistet werden. An den Wahlkreisletter Herrn Jnsttzrat-Dr. E. i n M.: Ja bezug auf die öffentlichen Bekauntmachauge» ergehe« allgemeine Auwetfungew nicht, da mit Rückstcht auf die Verschied enarttgkett der Verhältnisse in den verschiedenen Wahlbezirke« eine einheitliche Regelung nicht zweckmäßig erscheint. ES ist dem freie« Ermessen der Wahlleiter überlasseu zu entscheiden, tu welcher Wette nach Lage der örtlichen Verhältnisse der Forderung der öffentliche« Bekanntmachung am besten entsprochen werden kann. 4 «aterial über den SMMwit*» Herrn Rechtsanwalt Dr. K. in R. .. Ei« eingehender Bericht über Me Gründungstagung vom 25. Juni 1892 ist in Str. 7/8 des Gemetn-eblasieS der Indischen Gemeinde zu Berlin, Jahrgang 1992. abgedruckt. Die Rümmer ist leider vergriffen, so daß wir et« Exemplar davon nicht mebr obgeben können. 4 «nfsteünna der Wählerliste». HerrnSenatorK. t«H. Rach 8 15 der Wahlordnung kann der Gemeinde Vorstand von dem Erfordernis der Anmeldung zur Wahlliste absehe«. Ob er glaubt, auf Grund andere« Materials ein brauchbares Verzeichnis aufftelle« zu können, muß fetuer pflichtgemäße» Entscheidung überlassen bleiben. Insbesondere wird es dementsprechend auch Sache des Gemeindevorstaudes sein» darüber zu best nden, ob und in welcher Weise er das ihm von einzelnen Vereine« zur Berfüguna gestellte Material glaubt mit verwenden zu könne«. 8 6 der Instruktion für die Gemetndevorstände enthält die erforderlichen Erläuterungen. 7. Gewähr»»» »•« Diäten für sie Abgeordnete« btt «erbondstagnug Herrn Rechtsanwalt Dr. P. in C.: Die Krage der Diäten ist geflissentlich in der Berfassnng offengelassev. well es naturgemäß von der Finanzlage des Verbandes abhänge« wird, ob und tn welcher Höhe von ihm au» Diäten gewährt werden können. 8. Abschrift,»» »ähl«Usie«. Herrn Rechtsanwalt Dr. P. in <S.: Dagegen, daß Interessenten gestattet wird, sich Aüfchrtsten der Wählerlisten anznfertigen. ist unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß hierbei unparteiisch vorgegangen wird, nichts einzuweuden. 4 Rückfrage» der Gemeinde« in «ahlangelegenhette». An den PretSwahllettir Herrn Rechtsanwalt Dr. B. tu St.: Die Gemeinde L. hat sich mit der abschriftlich beigefügten Aufrage an uns gewendet. Wir hüben ste dahtn befchtede», daß ste von Ihnen, als dem zuständigen Preiswahlletter. Amoeffung erhalten wird, da wir es im Interesse einer eiuhettliche« Führ«»« der Geschäfte für notwendig erachten, daß die einzelnen Gemeinden sich an den zuständigen PretSwahlletter und nicht an die Zentrale «veadeu. In der Sache selbst beantwortet sich die Anfrage ans der Wahlordnung ohne weiteres. Sollte irgendein Zweifel bestehen, so bttte« wir um Mitteilung. 10. Das Erforderuis bt& einjährige» Wohnsitzes. Au den Vorstand der Gyuageugemetube Al.: Wir machen darauf aufmerksam, daß nach 8 1 der Wahlordnung, entsprechend dem Artikel u der Verfassung, das Wahlrecht nicht an das Erfordernis eines mindestens einjährigen Wohnsitzes in der betreffenden Gemeinde, sonder» einer VerbaudSgemetude schlechthin geknüpft ist. Um zeitraubend« und komplizierte Feststellungen über Me Zugehörigkeit einer Gemeind« »um Verband« im enzelnen Kalle überflüssig zu machen, wird eS genüge«, daß dt« Fragestellung sich darauf erstreckt, ob der Betreffende vor dem 7. November 1923 in Preußen ansäfstg war. 11. Anfnahwe der Frone» i» die Wählerliste». An den Borst and der Synagogen««metnde Du Für die Jüdische Gemeinde zu SB. ergeht eine derartige Aufforderung in diesen Tage» durch das Gemeindeblatt. Im übrigen ist her I 15 absichtlich so allgemein gehalten, um den einzelne« Gemeinden die Möglichkeit zu geben, auf Me Eigenart der öffentliche» Verhältnisse tunlichst Rücksicht zu nehmen. ES würde dementsprechend nichtim Wege siehe«, daß die Gemeinde« bet -er Aufstellung der Liste» vorhandene Unterlagen, beispielsweise Wahllisten für dt« Repräsentauten Versammlung, Heberollen «sw. zugrunde legen und diese- Material durch dasjenige ergänzen, -aS sie durch Aufforderuuge» an« Meldung gewinnen. Diesekombinierte Verfahren würde den Vorzug habe«, daß tn Fällen, in denen Me Reuanmeldung zur WahAartel offefe sichtlich unvollkommene Register ergeben würde, die Gemeinde» vorftäude in der Lage wäre«, da- Material auf Grund der bereits vorhandenen Unterlage« zu ergänze«. »ernntwortltch t«r den gekernten Genötndeu. Berlin St 24, Inhalt: ®t. 3*aar tzrenn», Berlln-Urnnewald. Ludertut-Nllee 21. — Verleg: BrenfttfiBet SeabeMerftonb indischer Lrantenbnraer Girntze 2». — ®ra t: GehUn, a. Stetmer* ». m. b. H. Berlin CBN, VUterstretze TB,