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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1923-09-25 · 1 (25.9.1923) · p. Seite 8

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
1 (1923)
Issue
1 (25.9.1923)
Date
1923-09-25
Page
Seite 8 (sequence 9)
Language
German
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— .8 Durch TtaatSt»legramm vom 27. v. M. — G't 3197 — ist obiger Erlaß dahin geändert. daß a»»ch ohne neue Umlagebeschlüffe und bis 4«r vollen Höhe des bis »um 1. Oktober d. I. entstehenden Bedarfs an Besoldungen für Beamte und Angestellte der Kirchengemetnden Borschüsse gewährt werden können. Hieraus ist von einigen Dienststellen geschloffen worden, daß eine Bervfändung der Kirchensteuern für die Deckung der Borschüffe. wo «sie solche noch nicht stattgefunden habe, zunächst nackzubolcn sei.-und d/ß auch diese, lediglich zur Deckung der bis zum l. Oktober d. I. fälligen Personalausgaben.bestimmten Rotzufchüffe zu verzinsen seien. Diese Auffassung enkiprich^nicht der Absicht des «raatstelegramms vom 27. August d. Z. VielmWkennen, wie ich mit Zustimmung des Herrn Finanzministers bemerke, diese zeitlich und sachlich begrenzten Borschüffe ohne be>on>ere BcrpfändungSerklärung dir .stirchcngemeinden und ohne Zurückbehaltung von Zinsen gegeben werden. i Unterschrift.! An den Herrn Prüffdenten der Bau und Filianzdirekiivn in Berlin und sämtliche Herren Regierungspräsidenten. Abschrift übersende ich zur aekälligen Kenntnisnahme. .'ich bemerke dabei ausdrücklich, daß cs sich bei diesen Borschüffe» nur um Personalausgaben außer den Besoldungen der Pfarrer bandelt, für die ja die nötigen Staatszuschüffe auf Grund der Pfarrerbesoldungsgesetzc anderweit bereitgestcUr werden. Im Aufträge igez.» Fleischer. An vv. den Landesverband der preußischen Lnnagogengemeinden. Amtliche Bekanntmachungen des Preußischen Landesverbandes. Borläufige Gefchäsioführuug des LaudeSoerbaubes. Nach Artikel 3.', der Berfaffung des Preußischen Landesverbandes führt bis zum Zusammentritt des Rates der Bokstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin die Geschäfte des Verbandes. Der Gemeindevorstand seinerseits Hai für die Arbeiten «in besonderes Dezernat eingerichtet, das Herrn Dr. Freund übertragen worden ist. Es ist deS weiteren eine besondere llnterkommission eingesetzt worden, die aus Mitgliedern des Gemeindevorftandes und der Repräsenjautenversammlung besteht. Zufolge einer auf der Daguug gefaßte« Resolution ist für gewifie Frage« dem Borstande der Jüdische» Gemeinde ein Betrat an die Seite gestellt worden, der aus je einem Vertreter der Gemeinden Breslau, Frankfurt a. Main, Köln, Königsberg, Caffel und Schneidemühl sich zusammensetzt. Alle Zuschriften find zu richten an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin 41.24, Oranienburger Straße 29. Gewähruug »»» Staats»»rfchüsie». Soweit sich i» der Praxis Schwierigkeit«» bei der'Srla«g»»g der durch das Staatstelegraw« »,« 27. August gewährleistete» Staats» oorfchüfie ergebe« f»>te«, wird de» Geweiude» e «pfuhle«, »»ter Hi«» weis aus die »orsteheud abgedruckte» Erlasse »»« 2? August »»d IS. September d. I. bei de» Her re« Regier»»gs»riifide»te» „rstellig zu werde» «ud zu »era»laffe«. daß «uverzüglich. e»e»t«ell telegraphisch. bei de» K«lt»Smi»ifteri«m Weif»«ge« ei»geb»lt werde«. Berlin» de» 28. September 1228. Preußischer La»d«S»erbaud iiidischer Geweiude«. Freund. Staats- »ud Reichsbeihilfe« für die Gemeinde». Es ist damit zu rechnen, daß dem Verbände bereits in nächster Zeit beträchtliche Mittel zur Unterstützung leistungsschwacher MitglirdSgemeinden aus Reichs- und Staatsmittel» zur Verfügung gestellt werden. Diejenigen Gemeinden, die derartige Unterstützungen wünschen, werden ersuch, unverzüglich entsprechende Anträge bei uns einzureichen. Wie weit bei der Unterstützung wird gegangen werden formen, ist von vornherein mit Bestimmtheit noch nicht zu übersehen. Doch werden im allgemeinen als „leistungsschwache solch« Gemeiiche« angesehen werden können, die außerstande sind, aus eigener Kraft ihren Beamten ein den Zeitverhältniffen entsprechendes Einkommen zu gewähren. Den Anträgen ist «ine Beantwortung des nachstehend aufgeführten Fragebogens beizufügen. Die Gemeinden werden ersucht, die Antworten möglichst genau und vollständig zu geben, damit Rückfragen sich erübrigen, die eine unnötige Verzögerung der Auszahlung herbeiführen, geeignet sind. Berlin, 15. Juli 1923. Pre»ßis«ber La»besverbaust jüdischer Gemeinde». Freund. " Fragebogen (nach dem Stande vom I. 4. 1922) Name der Gemeinde: ..>___ Jnmtrifiu T >-7-- «iati.al.er L ' Beaaitea “* »etheNaiei. — »erattKet) evtl. Zahl der «trtschaslllch! Amt«. «tnbee! hanptatntlich »da nebenantilich tdtlfl? evU. »edettbetchüt- Ugtmg 7 Anfiellung»- vethüllm» slebettoiangllch ober an! Seilt Bension». berechllgnagi Monat». «ebenetngetzalt am > nahmen im 1. Zn« 1923 Monat *>; Juni 1923 Zahl bet Steuerzahler am L Znii 1023 Die Kühe da Gemeinde- (teuer sür 1913**) Anberwette kinnahm« der Gemeinde GesanUdeirag der Ane gaben Im ersten •rar | i j i i Die Wertigkeit btt Derftebenben Angaben bescheinig« Unterschritt.......... «Gemein devoiftanb» *7 9M* kingntppi«rung in die;7leichodeloldnng»<>rd innig voriiegi. genügt Angabe »er »nippe —1 Pr»>»»I>ap der iüetcheeinAommenftruer. faU* di» Steuern nicht!»!» Kichllge »nr Aetchoeinkonnnensteua erbeben werden. Gesamtbetrag der Im ersten Kalblahr 1923 «rhebenen Gemeindesteuern Gewähr»«« »»» RatstaubsbeihUse». Gemeinde«, bei denen ein besonderer Notstand vorliegt, der eine sofortige außerordentliche Beihilfe geboten erscheinen läßt, können eine solche aus den Mitteln erhalten, die dem Landesverband aus dem kulturellen Notfonds vom Reich zur Verfügung gestellt worben sind. In erster Reihe wird eine Unterstützung der kleineren Gemeinden »um Zweck sofortiger Behebung außerordentlicher Not bei den Beamten in Frage kommen. Begründete Anträge sind unverzüglich bei uns etnzureichen. Berlin, den 4, September 1823. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Freund. Beiträge der Berbaubsgemeichbe» für bas Jahr 1228. Nach Artikel 39 der Berfaffung ist der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin als vorläufige geschäftsführende Stelle ermächtigt, zur Bestreitung der Wahlen zum ersten BerbandStage «ub seiner Borbereitung, sowie der Bedürfnisse d«S BerbandeS bis znm erstmaligen Zusammentritt des BerbandStageS eine« Beitrag SiS zur Hälfte desjenigen Betrages zu erheben, der nach Artikel S Hl. b durch einfachen Berbaudssiefchluß festgesetzt werden bann, i>». i. % % der RMchSetukommensteuer. Der Borftaud der Jüdischen Gemeind« zu Berlin hat dementsprechend beschloffeu. den Berhanbsbeitraa für das Jechr 1923 auf '/»% der Reichseinkommewfteuer für l»23 festzusetzen und für die letztere schätzungsweise daS Hundertfach« der Reichseinkommensteuer von 1920 anzunehmen. Die Berbandsgemeinden werden hierdurch aufgefordert, bis spätestens 5. Oktober ds. Js. mitzuteilen, wie. hoch sich die RetchS» einkommenfteuer ihrer Mitglieder für das Jahr 1920 insgesamt belaufen hat. Eine Jnanipruchnahme ihrer eigenen Mittel durch de» Berbandsbeitvag kommt nicht im Frage, da ihnen aus Reichsuud Staatsmitteln wesentlich höhere Beträge werden zugefühbt werden können, »IS sie an de» Verband zu zahlen haben, und beabsichtigt wird, den Verbandsbeitrag auf diese Beträge zu verrechnen. Berlin, 16. Juli 1923. Preußischer La«beS»erba»d jüdischer Geweiude«. F r e u « d. Briefkasten. Barganb »er Gemeinde 3. Sir Idnnen Staat nur bringend empfehlen. Ihren «eiirttt nndergügltch in ertlären, da an» bat bas B erbau» gar BirUmnag «cftcatealRUMa de« »eich«» und dr« Staate« ilaturgemüh mit solche Gemeinden bedacht t*etbenUttnen, die Mitglieder de» Verbände» stad. Star staaaitelle Mehrbelastung hoben Me nicht »a besorge». da die Ihne» dom Verbünd ütsltthenbe-Veihilse den Geitägg-Shpgr »üuilaii iebeaMU taett ftberBeigea mtrtz. (Soneiaben, gesät %er«a »St, Croateniaroer Mratze LS.>— Prart: Gchrw, n. »eimerO G. «. b. H-, Berlin GM Laadegderbaad tübtzcher s. »UterftpOge 76.

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