Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 12 (1935)
- Issue
- 6 (31.3.1935)
- Date
- 1935-03-31
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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reslauer ilk cracinöcblatl AMTLICHES BLATT DER SYNAGOGENGEMEINDE BRESLAU Hauptschriftleiter: Manfred R os e,i - Breslaui - Verlag: Hellmuth und Sch atz kg, Breslau, ^Gartenstraße Anzeigenpreis: Die S gespaltene NUMmeter-. GrscheinungStermin vlerzehntägig — Preis 48 pfer Fllr die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Art! kl ^el b, | Erich | Drr 19 1 Belle oder deren Rausn nig vierteljährlich ei und die DereinSNlil Druck und Anzeigen-Annahme: ckerei Sch atz kg.-Breslau 5, Gartenstraße 19 Telefon 23175 ll Pfennige — Bei laufenden Aufträgen Rabatt Einschließlich Zustellgebühr) — Postscheck-Konto 62095 chrichten Übernehmen wir nur die pressegesetzliche Verantwortung 12. Jahrgang ril. März 19Z>5 Nummer 6 Die jüdifdjen Sejetatiet losse senschaft, vom ufnahme ren und beziehen in die anderen Dom Schuldezernat der Stznagogengemeinde svird uns initgeteilt: Der Reichs- und Preußische Minister für Wi Erziehung und Bolksbildung hat in einem Erl 5. d. Mts. nähere Bestimmungen über die Reue nichtarischer Schüler und Schülerinnen an mittli: höheren Lehranstalten getrosten. Diese Vorschriften sich, Wie hervorgehoben sei, nur auf die Aufnahnse Sexten der genannten Anstalten; bezüglich der Klassen enthält der Erlaß die allgemeine Regel: .Neuaufnahmen von reichsdeutschen Schülern In andere Klassen al» in die Serta sind unzulässig. Zur den Fall!,es Uedergangs von einer anderen mittleren oder höheren Schilie behalte ich mir die Genehmigung vor." Das erste Bekanntwerden dieser Bestimmung lzat insofern in manchen Kreisen Besorgnisse wachgerufen, als in den zitierten Sätzen nicht einmal eine Ausnahme für Frontkämpferkinder, die sonst von der noch darzustellend, n Regelung überhaupt nicht betroffen werden, gemacht is:. Indes ist anzunehmen, daß nähere Ausführungsbeftin mungen hierzu noch folgen werden; es steht wohl auch zu Ho sen, daß der Minister das Recht der Genehmigung im Ei izelfalle, das er sich hier Vorbehalten hat, auf die örtlichen Behörden übertragen und damit die Erteilung der Ausnahme; enehmigung erleichtern, vielleicht sogar den Uebergang von allgemeinen auf jüdische Anstalten besonders begünstig m wird. Bezüglich der Aufnahme von nichtarischen Kindern in die Sexta der mittleren und höheren Schulen ist zunächst zu beachten, daß folgende drei Kategorien von Kindern nicht unter die noch zu besprechende Prozentnorm und die sonstigen Ausnahmebestimmungen fallen: 1. Kinder, die einen Elternteil oder zwei Großeltern arischer Herkunft besitzen, 2. Frontkämpferkinder, 3. Kinder von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit. Diese Kinder können daher sowohl in die mittleren und höheren öffentlichen Schulen als auch in die jüdischen Schulen der gleichen Kategorien ohne jede Einschränkung ausgenommen werden. Die Entscheidung im Einzel alle hat wi« bei jedem anderen Kinde der Schulleiter. Allerdi rgs gibt auch insoweit der Erlaß allgemeine Rormatiobestimmungen. Es heißt darist: „Zusbesandere weise ich daraus hin. daß unter de>> Anmeldungen. soweit - Vi« hinreichende vegabang für eine, > ersolgrrichen Besuch einer höheren oder mittleren Lehranstalt anzueckennen ist, den Nichtariern mit nachgewiesenem arischen Bluleslnschlog der Vorzug vor reinen Nichlariern und den Kindern der or längerer Zeit in veutfchtand angesessenen Familien der Vorzug vor den Kindern der erst vor kürzerer Zeit, insbesondere seit 1614, eingewanderten nichtarischen Familien zu geben ist. Ls ist ferner auch weiterhin streng daraus zu achten, daß dort, wo die Zahl der angemeldeten ousnahmereisen Schüler größer ist al» die Zahl der verfügbaren Plätze, Kinder arischer Abstammung aus keinen Fall hinter solchen nichtarischer Abstammung zurück- Ieht werden dürfen, selbst wenn dann die Zahl der zur Aushm« kommenden Ilichtarier hinter der verhällniszahl zurückiben sollte." in besonderer Bedeutung für uns find dann die-' Bestiminungen, welche sich speziell milden chen höheren und mittleren Schulen l. Hier wird verfügt, daß die zuständige Schulaufhörde, also der Oberpräsident, für jede dieser 21»° eine angemessene Aufnahmezahl festzusetzen hat. „Die nnezahb', heißt es weiter, „ist so zu bemessen, daß ermehrung der Schülerzahl gegenüber'dem Stande April 1934 ausgeschlossen ist. Die Aufnahmezahl darf' m Schulorte nicht mehr als 1 Proz. der g e s a in t c n igen Neuaufnahmen an den, höheren Lehranstalten »en mittleren Schulen) des S ch u l o r t s, an dem stich fall befindet, betragen." lf Breslauer Verhältnisse übertragen, bedeutet das es: Da in die Sexta der Breslauer höheren Schulen zre 1934 etwa 1000 Schüler und Schülerinnen auf nen wurden (die Zahl ist nach den uns an zuständiger gewordenen Auskünften mindestens nicht zu niedrig n), so dürfen in die Sexta des Reform-Realgymnasmmsi des stidifchen Schulvereins E. V. im Höchstfälle 10 Schüler ausgenommen werden, wobei aber immer wieder hervovgehoben sei, daß Frontkämpfer- und Ausländer-Kinder nicht mitzählen. Nun heißt, es aber andererseits in dem Erlasse: s.Die für die jüdische Schule festgesetzte Ausnahmezahl ist aus die Gesamtzahl der nach dem Gesetze vom 25. April 1933 zulässigen Neuaufnahmen nschtarischer Schüler an den anders» Schulen des gleichen Schulorts anzurechnen." Insgesamt dürfen nach deM eben bezeichneten Gesetz und 'feinen Ausführungsbestimmungen li/2 Proz. jüdische Nichtfrsontkämpferkinder in s ä m t l i ch e n Breslauer Schulen ausgestommen werden. Da nun eine Anzahl solcher Kinder bereits in andere öffenttichen und privaten höheren Schulen ausgestommen oder wenigstens zur Aufnahme angemeldet find, so ist einstweilen nicht abzusehen, wie sich die Verteilung I