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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1934-07-30 · 10 (30.7.1934) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
11 (1934)
Issue
10 (30.7.1934)
Date
1934-07-30
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 10 3 Breslauer Jüdisches Gcmeindeblatt —. karterr-NirSgabe für -ic SFnagogen- und Lweiggottes-ienfte 1-Z4 — Im ^emein-ehaus Wallstraße Zimmer 5, vorm. --1Z Ahr . Umtausch -er vorjährigen Karten: ' Alte und Reue Synagoge vom 6. bis einschließlich 10. A u g u st 1934. Konzeethaus (Nb. Lwelggotlesblenft) Feeunbefäal, an Stelle der Hermannloge (Nb. Lwelggottesblenft) Kammermuflksaal (?ons. ÄwelggolleSblenst) vom 13. bis einschließlich 17. August 1934., Vermietung üer freigeworüenen Plätze: Alte und Neue Synagoge vom 20. bis einschließlich 24. August 1934. Konzertbaus, Sreunbefaal, Kammermullkfaal, Saal Hlnbenburgplatz 9 vom 27. bis einschließlich 31. August 1934. An Stelle des konservativen Zweiggottesdienstes in der' Lessingloge findet dieses Jahr ein konservativer Gottesdienst in einfachem Rahmen im Saal, Hindenburgplatz 9. statt. Der bisher in der Hermannloge abgehaltene liberale Zweiggottesdienst ist nach dem Freundesaal verlegt worden. * Es wixd besonders auf folgendes hingewiesen: In den Synagogen werden künftig die Plätze nur noch für das Lanze Jahr vermietet. Die Ausgabe von Karten zur Benutzung des Platzes an den drei Feiertagen, wie dies m früheren Jahren qrfolgt ist, ist nicht mehr statthaft. Ebenso können Ermäßigungen Platzpreise nicht mehr gewährt werden, weil sowohl in den Synagogen als auch in den Zweiggottesdiensten Plätze in jeder Preislage in genügender Anzahl vorhanden find. Eine Gewähr für die Zuweisung der vorjährigen Stellen und für die Ileberlassung eineneuen Platzes kann nur dann übernommen werden, wenn die vorgeschriebenen Umtausch- und Ileuvermietungstermine p ü n k t l i ch st innegehalten werden. Die Inhaber von Stellen aus den Vorjahren werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf der Frist für den Umtausch der Karten über sämtliche Plätze frei verfügt wird. Es hat dann keiner mehr Anspruch darauf, seinen alten Platz wiederzuerhalten. 3» der 3rit vom 2. bis 7. September 193-4 findet kein Kartenverkauf mehr statt. F r e i k a r t e n^ können nur an Erwerbslose und unbemittelte Personen, .die sich als solche ausweisen können, abgegeben werden. ' Diesbezügliche Anträge sind nur schriftlich b i s * 15. 8. stellen; Vordrucke sind in .unserem Büro (Kartenausgabe) zu haben. Anträge, die nach diesem Termin eingehe n, können keine Berücksichtigung finden. Die diesjährigen Iugendgottesbstnste fmden^statt: Großer Lefstnylogenfaal (lib. Gottesdienst). Kleiner Konzrrthausfaal (kons. Gottesdienst.) Einlaßkarten für die Jugendgottesdienste werden nicht ausgegeben. Der Besuch dieser Gottesdienste ist jedem Jugendlichen gestattet. Oer Vorstand der Spnagogen-Gemeinde. Art zuzuwcndcn, in jeder Weise zu begrüße». In der Form der Erftausbildung ln regulären Lehrstellen (Kollektiv- oder Einzelausbildung) ist dieses Bestreben so weit als irgend angängig ideell und materiell zu fordern. Ebenso zu fördern ist das Bestreben derjenigen Aeltercn, die bisher in anderen Berufen tätig gewesen find, fich handarbeitenden Berufen zuzuwenden, sei es, daß fie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entwickelung ihre Position ausgcbcn mußten, sei es. laß sie ihre bisherigen. Berufe ausgeben wollen. Bei den Aelteren werden allerdings zwei Moment« zu berücksichtigen sein: die obere Altersgrenze für männliche Berufsumschicbtendc wird im allgemeinen nicht über 30—.15 Zähre ausgedehnt werden können; bei weiblichen Berufsumschichtenden bestehen auch über diese Altersstufe hinaus weitere Möglichkeiten beruflicher Umschulung. Bei der Wqhl der Derussart, zu der hin eine Umschichtüüg erfolgen soll, find die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Eingliederung von Fall zu Fall sorgfältig zu prüfen. 6. Tie Förderung der Berussumschichtung und der damit ver. bundenen Fachausbildung macht eine fortlaufende einheit. liche Planung durch den Zcntralausfchuß erforderlich. Tiefe Planung bezieht sich auf die Verteilung des einzelnen Berufsgruppen, auf die Einrichtung der Ausbildungsstellen, sowie auf die genaue Erforschung und Schaffung späterer Beruss-Einordnungsmöglichkeitcn. sieben der einheitlichen zentralen Planung stehen für jeden einzelnen zur Beratung seines Berusswcges die hierzu zuständigen jüdischen Stellen (Wirtschastshilssstellen der jüdischen Gemeinden) zur Verfügung, die ihren Rat im 'Rahmen der allgemeinen Richtlinien„ unter Berücksichtigung aller persönlicher Momente geben. Es ist grundsätzlich zu fordern, daß jeder, der vor seiner Berufsentscheidüng steht, diesen Rat in Anspruch nimmt. Cs ist selbstverständlich, daß die Berufsausbildung durch eine jüdische Erziehung vertieft werden muß. In einer feiner letzten Plenarsitzungen hat der „Zentralausschuß der Deutschen Juden für Hilfe und Aufbau" die obigen Richtlinien zur ^jüdischen Derufspolitik verabschiedet. Diese Richtlinien stellen das Ergebnis sehr eingehender über mehrere Wochen sich erstreckende-Beratungen im Kreise der Sachbearbeiter des Zentralausschußes und der ihm angeglicdcrten Organisaticncn öar. Nachdem ein Jahr Erfahrung in der praktischen Arbeit Vorlagen, erschien es uns. notwendig, die Grundlage» der gesamten ^erussumschichtungsarbeit einer gründlichen lieber- Prüfung und Bearheilung zu unterziehen. Grundlagen. Methode» und Aussichten der Berussumschichtung wurden in eingehenden Diskussionen durchgesprocbcn. Die vorliegenden Richtlinien sollen das Ergebnis dieser Beratungen m knapp andeutendcn Formulierungen der jüdischen. Oessentlichkeit zugänglich machen. Darüber hinaus werden die Besprechungen sür die praktische Arbeit aller mit der Berussumschichtung befaßten Stellen von außcrodentlichrr Bedeutung sein. Tie Teilnehmer a» den Beratungen waren sich darüber klar, daß das Problem der Berussumschichtung gänzlich aus der 1 inncrjüdifchen Weltanschauungsdiskussion herausgenommen werden muß. Es darf bervorgehoben werden, daß die Richtlinien, an deren Beratung Menschen aller Richtungen teilgenommen haben, einstimmig beschloffen wurden, und daß das Plenum des Zeulralausfchusics den ihm von dem Sachbearbeiterkreis vorgelegtcn Entwurf, ebenso einstimmig verabschiedet bat. Die Richtlinien sollen in knappster Form zur Darstellung bringen, worin der Zentralausschuß als Planungsstclle für die gesamte tzilfs- und Aufbauarbeit die Ausgaben der Berufsumschichtung erblickt. Die Richtlinien müsicn sich daher naturgemäß aus allgemeine Grundsätze beschränken, während die besond eren/Möglichk»iten jedes Einzelnen, der umschichten will,

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