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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1933-05-01 · 5 (5.1933) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
10 (1933)
Issue
5 (5.1933)
Date
1933-05-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 5 Breslauer Jüdisches Gemeindeblatt Z DAS WAHRZEICHEN DER QUALITÄT »Slri&R HXHMASCHINEH AKTIEHQtSELLSSHATP^li (1) für Truppenteile allet anderen Arincekorps im Zcntralncchiveiseamt I für .Kcicgeroerluste und Kriegergräber, Berlin-Spandau, Sä'midt- Knobclsdorffstr. I—IO1. 1 ri c) Angehörige und Aerzfc der chem. E i s e n b a h n f o r m a t i o » c n beim Reichsarchiv Zlbk. Berlin in Berlin W 8, Lcipzigcrstr. 5. f) Angehörige der ehem. ö st c r r . - u n g a r i s ch c n Arniee erhallen Auskunft durch den Bund jüd. Frontsoidaten Oesterreichs i» Men 2, Aspernbrückcngassc 2; jbricgswitwen und Weisen sind behilflüch die Ortsgruppen des Rcichsdundes jüdischer Frontsoldaten vdcr die Bundcslcitung seldst in Berlin W 15, Kurfürstendamm 20). ' \ 6. 3flo erhält nian P e r s >f n c n st a N d s - 7(rkunden^ Tie Acrzte benötige» zur Ausfüllung und Ergänzung der Fragebogen vielfach Gcburts-, Sterbepp. Ilrkundcn ihrer Eltern und Großeltern. Es wurden die Personenstandsregister für Juden in Prcuhcn geführt: bis 1847 bei de»'Magistraten dcs^Lvhnsitzcs, von f847bis I. Id. 1874 bei den Amtsgerichten des Wohnsitzes, vom li 10. 1874 an bei den Standesämtern. j l\ Wer darf auf höheren Schplen bleiben? Zluf jeder höheren Schule (nicht Bolksschule und Pflicht-Fortbildungsschule) und auf jeder Hochschule dürfen so viele nicht-arische Schüler oder Hörer verbleiben, ats 5%l der Gesamtzahl der Schiller (Hörer) entspricht. Tiefe Berhältniszbhl wird für jede Schule und jede Hochschule oder Fakultät festgesetzt i werde», 1 sobald die preuß. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz! gegen die Ilcberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen erlassen sind; bis dahin verbleiben alle jüd. Kinder auf ihren Schulen. Außer diesen 5?« (also in die Bcrhältniszahl nicht eingerechnet) verbleiben auf den Schulen: a) Tie Kinder von reichsdeutsche» Frontkämpfern (auch solchen, die für unsere Verbündete» gekämpft haben);! l<) die Kinder aus Ehen, bei denen e i n Eltcrnteil oder zwei G r o ß - eitern arischer Abkunft sind. Tabei ist es gleichgültig, ob diese arischen Vorfahren christlich geblieben oder religionslos oder > jüdisch geworden sintu lEs genügt also wen» Vater oder Mutter arisch, l oder die Eltern des Vaters oder der Mutter, oder je ein Elterntcil 1 des Vaters und der Mutter arischer Abkunft sind. Es ist dringend zu wünschen, daß die zu a und b genannten in die Bcrhältniszahl nicht einzisrechnenden Kinder auf ihren Schulen belassen werden, damit die jüd. Kinder innerhalb der festgesetzten Dcrhältniszahl nicht zu sehr vereinsamt sind. Ilcberdics wird jeder nicht arische Schüler, der die Schuld wechselt, in die A n t e i l s z a h l für N e u a u f - nah m e n eingerechnet. Die Antcilszahl für Reuaufnahmcn beträgt aber nur 1!»% und unterliegt unter Umständen noch weiteren Einschränkungen." Kinder nicht arischer Abstammung, die Ostern 1933 neu ‘ eingetreten sind, gelten in jedem Falle als noch nicht aufgenommen. Alle diese Bestimmungen geltet) in gleicher Weise für staatliche, städtische und private Schulen. . > Dr. Rc cb n i tz. Das Mauer kölsche (BcmeiiMlatt findet gerade zeht besonders starke Beachtung! Interessenten erhalten Probenummern kostenlos. BierteljahrSbezugSpreis bei , , freier Zustellung, auch nach auswärts, - j nur 50 Pfg. gegen Boreinsendung. i Bestellungen beinz Verlag I i i fl). MW Brtalau 5. ■ Aachstchend vcröffcnllichen wir den /Erlaß des Herrn Preuß. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 8. Mai 1933 — 21. II G. Nr. 969 21. II L. I, : betreffend Schüler nichtarischer Abstammung an höheren und mittleren Schulen. Wie ich erfahre, -find einzelne Leiter höherer Lehranstalten bereits dazu übergcgangcn, Schüler nichtarischer Abstammung und zum Teil auch Angehörige ausländischer Staaten vom Besuche der höheren Lehranstalt auszuschlicßcn. Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig. Es sind vielmehr die näheren Ausführungsbestimmungen des Reichsnünisters des Innern zu dein Gesetz gegen die Beberfülluiig deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. 4. 33 (RGBl. S. 225) und meine alsdann ergehenden Anordnungen abzuwartcn. Ich ersuche zu veranlassen, daß demnach zu Unrecht etwa bereits von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossene Schüler (innen) unverzüglich wieder zugclajsen werden. - Lediglich hinsichtlich her erst mit dem Bcgiim des Schuljahres 1933 in die Schule erstmalig neu cingetrctcncn bezw.. fortan erstmalig zur Anmeldung kommenden Schüler (innen) ist auf Grund von § 4 des Gesetzes in Verbindung mit den §§ 8 und 11 der ersten Durchführungsverordnung - dahin Sorge zu tragen, daß die Zahl der Reichsdeutschen, die im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Bcrufsbeamtentums vom 7. 4. 33 (RGBl. S. 175) nichtarischer Abstammung sind, und bei denen die Voraussetzungen von § 4, Abs. 5 des Gesetzes vom 25. 4. 33 nicht erfüllt sind, die vorgcschriebenc Anteilzahl von 1,5 v. H. der Gesamtzahl der Besucher der Schule nicht übersteigt. Hiernach etwa zu viel neu aufgenonnnene Schüler (innen) nichtarischer Abstammung sind vom weiteren Besuche der höheren Lehranstalt unverzüglich auszuschließcn. Nur bei solchen höheren Lehranstalten, die etwa besonderer Zweckbestimmung nach gerade für den Besuch durch nichtarische Schüler (innen) bestimmt sind, ist von ihrer Ausschließung Abstand zu nehmen. Nähe« Regelung für diese Anstalten behalte ich mir vor. Von weiteren Neuaufnahmen ist an ihnen bis zu dieser Regelung überhaupt. Abstand zu nehmen. ' . Angadörige ausländischer Staaten zählen ohne ' Rücksicht auf ihre Abstammung nicht zu den Schülern nichtarischer Abstammung. Sie sind auch bei Feststellung der Gesamtzahl, nach der sich die Anteilzahl von 1,5. v. H. errechnet, außer Ansatz zu lassen. Dieser Erlaß findet auf Mittelschulen entsprechende.Anwendung. Der Erlaß wird im Zentralblatt für die gesamte Untcrrichtsverwattung in Preußen veröffentlicht. ■ gez. B. Rust. Den 80. Geburtstag feierte am 18. Mai 1933 die in' allen Kreisen beliebte und geacbtcte Frau Cäcilic Silber, geb. Roth, Steinau a/O. - i ' Den 75. Geburtstag feiert am 31. Mai 1933 Frau Emma Pollak geb. Apt, Alsenstr. 93. Den 70. Geburtstag feiert am 8. Juni 1933 das Mitglied des Synagogen-Ausfchusses II und Monatsvorsteher.in der Reuen Synagoge Herr Adolf Stein, Reichspräsidentcnplatz 15. mit einer E3 r i I, I e aus dem G cu/arium Ohlauer Straße 82 Augeriärztliche Sehprüfung täglich 9—1 und 3—6 Uhr

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