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Breslauer jüdisches Gemeindeblatt · 1933-04-01 · 4 (4.1933) · p. [Seite]

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Journal
Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
Volume
10 (1933)
Issue
4 (4.1933)
Date
1933-04-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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31t. 4 I I B reslauer Jüdisches Gemeindeblatt Z Der Neichsbunjüdischer Zrvntsoldaten teilt mit: Vielfach ist auch in sonst gut unterrichteten jüdischen Kreisen die Auffassung verbreitet, daß der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten bei allen Schritten, die er in'diesen Tagen bei den Behörden im Interesse des gefährdeten Judentums unternimmt, nur für die ehemaligen jüdischen Frontsoldaten und vor allem nur für seine Mitglieder eintritt. Das ist ein Irrtum. Der R. j. F. ist der Ueberzeugung, aus der Kriegsteilnehmerschaft seiner Mitglieder seine Aktivlegitimation für Borstellungen im Interesse der bedrängten deutschen Juden bei den Behörden bis hinaus zur Reichsregierung herzuleiten. Er weih aber, daß ein großer Teil der deutschen Juden ebenso wie Millionen des deutschen Bolkes während der Kriegsjahre noch gar nicht waffenfähig war, daß andere damals zu alt und zu schwach für den Kriegsdienst und viele, auch unter den Juden, in der Heimat unentbehrlich waren. Allein schon aus diesen Erwägungen heraus und um der Gerechtigkeit willen fordert der R. j. F. nirgend Sonderrechte für die jüdischen Frontkameraden. Seine Mitglieder sind nur ein Teil des deutsche» Judentums, mit deren.Schicksal ihr eigenes aus das engste verbunden pnd unlösbar verknüpft ist. DAS WAHRZEICHEN DER QUALITÄT SIHOER WHMASCHIHEH i KTlENGESELlSCHAfT- , Die NieöerschlejWe Olin-enwohlfahrt veranstaltet am Sonntag, den Tag, dessen Reinertrag zugunsten ist, und bittet alle Volkskreise r Scherslein beizutragen für die Urs nicht sehen. 30. April 1933, einen B l u m e n - in Rot geratener Blinder bestimmt i cht herzlich, nach besten Kräften ihr glücklichen, die das. Licht der Sonne I l 1 Schiedsgerichte — eine Hilfe. I Bon Rechtsanwalt (Hustav Simon in Breslau. Seit Jahren wird vqn allen Seiten darüber geklagt, daß die Verfolgung von Rechtsansprüchen bei den ordentlichen Gerichten zu lange dauert und zu kostspielig ist. Und doch gibt es eine Selbsthilfe, von der größere Vereinigungen bereits in weitem Umfange Gebrauch machen, die * aber im Publikum zu unbetannt ist. Das sind die Schiedsgerichte! I Das Zustandekommen! eines schiedsgerichtlichen Verfahrens und einer; I solchen Entscheidung setzt einen doppelten Vertragsabschluß voraus, nämlich II das Uebereinkommen der Parteien (Schiedsoertrag), die Entscheidung ihres Rechtsstreits einem Schiedsgericht übertragen zu wollen, sodann den zwischen den Parteien einesseits und. dem Schiedsgericht andererseits abgeschlossenen Vertrag, wodurch sich letzteres zur Uebernahme des schieds- \ richterlichen Amtes bereit erklärt. Für das Deutsche Reich ist das schiedsgerichtliche Verfahren durch §§ 1025 ff. der Zivilprozeßordnung geregelt. Rach § 1025 hat der Schiedsoertrag insoweit rechtliche Wirkung, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streites einen Vergleich zu schließen. Hierunter fallen alle vermögensrechtlichen Ansprüche. Ein Schiedsoertrag übxr künftige Rechtsftreitigkeiten ist jedoch unwirksam, wenn er sich nicht aus ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die daraus entspringenden Rechtsstreitigkeit bezieht. Die Benennung der Schiedsrichter ist im Schiedsoertrage zu regeln; ist dies nicht geschehen, so wird von jeder Partei ein Schiedsrichter ernannt. Bor Erlassung des Schieds- . spruchs hat das Schiedsgericht die Parteien zu hören und das dem Streit zu Grunde liegende Sachoerhältnis zu ermitteln: es darf auch Zeugen und Sachverständige, die sich freiwillig vor ihnen stellen, unvereidigt vernehmen. Eine von dem Schiedsgericht für erforderlich erachtete richterliche Handlung, zu deren Vornahme es nicht befugt ist, ist auf Antrag einer Partei vom Gericht oorzunehmen. Im übrigen regelt das Schiedsgericht "das Verfahren, soweit die Parteien darsjber nichts anderes vereinbart haben, nach freiem Ermessen. Ist in dem Schiedsoertrag nichts anderes bestimmt, so entscheidet die absolute Mehrheit der Stimmen. Es empfiehlt 1 sich daher, das Schiedsgericht mit einer ungleichen Zahl von Schiedsrichtern zu besetzen. Der schriftlich abzufasiende und in einer von den I Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung zuzustellende Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils; die Zwangsvollstreckung i hieraus setzt aber voraus, daß die Zulässigkeit durch einen gerichtlichen , Beschluß ausgesprochen ist. j Rach den Erfahrungen kann man aber nur sagen, däß diese Schieds- ' geeichte sich allseits bestens bewährt haben, und die Richtigkeit der Schiedssprüche mindestens dieselbe Gewähr bilden, wie die Urteile der ordentlichen Gerichte. Gerade in der jetzigen Zeit wäre es zu begrüßen wenn Streitigkeiten unter jüdischen Gaubensgenossen nicht mehr vor den ordentlichen Richter \ gebracht werden. Den 90. Geburtstag feiert am 29. April 1933 Frl. Fanny Sonnenfeld, Kirschallee 35. Den 80. Geburtstag feiert am 3. Mai 1933 Frau Clara Wohlauer, geb. Weigert. /Gabitzstraße 74; am 5. Mai 1933 Herr Isidor Pelz, Kaiser-Wilhelm-? Straße 87; am 10. Mai 1933 Herr MaxKornicker. Augustastraße 35; am 20. Mai 1933 Herr Julius Rosenbaum, Kursürstenstraße 18; am 31. Mai 1933 Frau Dorothea Jereslaw, geb. Landsberg, Kirschallee 35. i Den 75. Geburtstag feiert am 21. Mai 1933 Frau Fanny Fiedler, geb. Guttmann, Kirschallee 35. . ( Hacfericfcten ooe dem Verbände der S^nagogen-^emeinden derSWtn&lliederscWesiefi Hauptversammlung. Der Ar >eits-Ausschuß hat beschlossen von der Anberaumung einer Hauptversammlung, diesatzungsgemäh im ersten Halbjahr abzuhallen wäre, bis auf weiteres abzusehen. Für diese Versammlung etwa vorbereitet? oder beabsichtigte Anträge bitten wir, uns.zur Behandlung z izustellen. Beratungsstelle. Zur Behandlung der Zeitnotsragen ist hier eine „Beratungsstelle der Jüdischen G 'ineinde, Breslau, Wallstrahc 9" begründet worden. Die Beratungsstelle hat sich bereit erklärt, ihre Tätigkeit auf unsere Anschlußgemeinden uni bzw. deren Mitglieder auszudehnen. Archivalien und kultgegenstc nde. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hält es an der Zeit, auf die Notwendigkeit der Erhaltung und Sicherung jeglicher Materials hinzuweisen, das für die Geschichte der Juden und der üdjschen Gemeinden auch nur von geringstem Interesse ist. In dieser-Veranlassung bitten wir die Gemeinden unseres Bezirks und bzw. deren Vorstände, jegliches bewegliche Gemeinüeeigentum, das nicht mehr dem lausinden Betriebe dient, insbesondere B^ cher, Listen, Rechnungen, Akten, Kr ltgeqenstände usw. usw. an das Archiv der Synagogen-Gemeinde, Breslai, Wallstraße- 9, auszuliescrn. Kosten der Zustellung an dieses Archiv we'den von ihm getragen, bzw. erstattet, auch dürfen die Einsender jeglichen Materials das .Eigentumsrecht an ihm und den Anspruch auf Rückga ie sich Vorbehalten Es soll und darf nick welche Stücke der bezeichn oder an Privatpersonen a t vorkomme-n, daß irg-endt e n Art unbeachtet bleiben usgeliefer't werden. Rundschreiben des Landesverbandes. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden., hat sich über die Finanz- und Bermaltungsgebarung im begonnenen Wirtschaftsjahr in einem aussührlichen Rundschreiben geäußert, das er allen seinen Mitgliedsgemeinden zuqestellt. hat. Wir bitten unsere Mitgliedsgemrinden,-den Inhalt dieses Rundschreibens genau zu beachten. Gemeindeabend Ramslau. Aus der Schwere der Zeit sind die Mitglieder unserer Gemeinde am 19. März inüberaus angenehmer Weise abgelenkt worden. Der Verband der Synagogen-Gcmeinden Rieder- Ichlesien halte für die Gemeinde-Ramslau einen Gemeindeabend vcr^, anstaltet, zu dem uns Frau OUenddrsf - Breslau einen Vortrag „Reue Probleme in Amerika" und Fräulein Studienassessorin Betty Foerdcr- Breslau Rezitationen aus Werken Heines und jüdischer Autoren geboten haben. Die vollzählig erschienenen GemeindemjtgNeder waren außerordentlich befriedigt. $ede d)ame findet nicht nur alle modischen Kleinigkeiten, Besätze, Kragen, Knöpfe usw.,sondern auch moderne Stoffe in Seide und Wolle, sowie Strümpfe in reichhaltigster Auswahl bei Geathw. Inh. Artur Braunthal — Ring 49 \achf. Sit,iihmhaatc - Ae lesen-besser mit einer Brille aus dem i '; G cularium Ohlauer Straße 82 Augenärztliche Sehprüfung täglich 9—1 und 3—6 Uhr

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