Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 5 (1928)
- Issue
- 4 (4.1928)
- Date
- 1928-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Breslauer Jüdisches Gemeindeblall Nr. 4 ö6 I trat schließlich der „Soziale Ausschuß des Reichsoerbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche" zu seiner ersten Sitzung zusammen! ferner fand «ine besondere Zusairunenkunft der beruflich tätigen jüdischsozialen Kräfte statt. Wie der Vorsitzende der Zentralwohlfahnsstelle, Rabbiner Dr. Vaect, in seiner Schtußansprache hervorhob, sollte die Förtbildungsoeranstaltung vor allem dctzu dienen, Theorie und Praxis, die allzu leicht verschiedene Wege gehen, erneut miteinander zu verbinden. Die «chulungswoche, ans deren Erfahrungen manches für die Ausgestaltung späterer Veranstaltungen entnonnnen werden konnte, soll den Anfang weiterer Schulungs- Möglichkeiten bilden. Es ist auch beabsichtigt, den wesentlichen Inhalt der Vorlesungen iu veröffentlichen, damit die zahlreichen starken Anregungen der Vortragenden— die sich alle mit größter Bereitwilligkeit und vollem Erfolg« in den Dienst der Fortbildungsarbeit gestellt haben — über den Kreis der uijnnitteldaren-Teilnehmer hinaus auf die praktische Arbeit fortwirken können. Aufruf. Dem Bundesvorstand des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten in Berlin fehlen noch die Namen der Gefallenen aus den abgetretenen Gebieten von Posen, Westpreußen und Elsaß- Lothringen, sowie aus Hamburg. Wir bitten alle Familien. Kultusbeamte und landsmännifchen Vereine aus den ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, die ihnen bekannten Namen von Gefallenen tunlichst unter Hinzufügung der Charge,»des Regiments, des Schlachtortes und des Todesdatums baldmöglichst zur Ergänzung der Gefallenenliste anzugeben. j)er Landesverband Niederschlesien hes Reichsbundes jüd. Frontsoldaten, Breslau, Ring 50, Sth. ll. Ein ernstes Mahnwort bei der Berufswahl der Mädchen. In diesem Vierteljahr werden sich viele Mädchen mit der Wahl ihres Berufes beschäftigen müssen. Fast mehr noch als die Mädchen selbst, werden Mütter und Fürsorgerinnen darüber Nachdenken, denn sic wissen, daß non dieser Entscheidung sehr viel für das zukünftige Leben ihrer Töchter oder ihrer Schützlinge abhängt.! Deshalb einige Ratschläge an unsere jüdischen Mütter und Fürsorgerinnen ssir diese wichtigste Lebensfrage, — nicht geschöpft aus theoretischen Erörterungen, sondern erlebt in praktischen Erfahrungen. Beratet mit den Mädchen selbst, zu welchem Beruf sie Lust, Liebe und Eignung haben! Besondere Begabungen müssen dabei gepflegt und berücksichtigt -werden! * Stecket Eure Kinder nicht in irgend ein Geschäft als LehrmädckKn, nur um sie üntergebracht zu haben! 7 . Zwängt sie nicht in Die Handelsbetriebe, wenn sie nicht ganz best »der« Lust dazu haben, — es laufen genügend arbeitslose Stenot»- pistinnen uni! Buchhalterinnen herum! Sorget besonders dafür, daß das Milieu, in welches das junge Mädchen durch den Beruf gebracht wird, das Richtige ist, denn große Gefahren liegen gerade hier, wenn Verkehr und Umgangsformen leicht und verdorben sind. -• Gar zu schnell wird dann das junge Mädchen durch dieses Beispiel auf falsche Fährte gebracht. Achtet darauf, daß die Beschäftigung der Gesundheit und körperlichen Konstitution angepaßt wird! Schwächliche, sehr blutarme Mädels fallen nicht den ganzen Tag in sitzender Beschäftigung in düsteren, lustlosen Räumen an der Nähmaschine oder im Büro sitzen. Wir können unseren jungen Mädchen und ihren Beraterinuen nur immer wieder sagen, daß der hauswirtschaftliche Beruf der Art und Gesundheit der-Mädchen am besten angepaßt ist. > Es sprechen dafür besonders folgende Motive: Die Ausbildung erfordert wenig Zeit und! geringe Mittel! Die Vrrdienstmöglichkeiten und Stellungen finden sich sofort nach der Ausbildung. Es besteht eine sehr große Nachfrage nach geschultem jüdischen Personal. > Das Milieu, in das die Mädchen kommen^ ist-ein gesundes, geordnetes, in dem sie noch viel dazu lernen können.1 Wenn die Stenotypistin heute sechzig Mark Anfangsgehalt bekommt, jo ist es weit mehr vorzuziehen, wenn die Hausgehilfin 25 Mark, freie BerpflegunL Wohnung, Wäsche und meist Kleidung und Geschenke dazu erhält. Die^meisten Hausgehilfinnen können da» Gehalt , sparen oder Ihre Angehörigen damit unterstützen. Nach mehrjähriger Tätigkeit kann die Hausgehilfin auch zur Hausbeointin jetzt avancieren, sodaß der Berus auch zukunftsreich ist. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, unseren jüdischen-Mädchen das Dorurtiil vor dem Hausgehilfinnenberuf a »zugewöhnen.; Alle Menschen müssen dienen, der Hausherr der Familie, die Sozialarbeiterin der Gesamtheit, die Geschäslsarbeiterin dem Chef,'— genau dasselbe ist es bei Der Hausgehilfin. Sie übt npr das, was sie später bei ihrem eigenen Hausstand aufs Beste verwenden kann. — Küche gut, verstandesmäßig führen, Haus und Wohnung schön gestalten, Kinder richtig erziehen, das find alles Dinge, die erlernt sein müssen und deren Kunst nicht zu unterschätze» ist. tNäheres siehe Inserat.) Edith Lach m a n n. Aufruf. Wir bitten unsere Gemeindemitglieder, uns, wenn Möglich, Nummern des Gemeindeblattes aus best Jahrgängen 1924 25 freundlichst zu überlassen. Wir hatten zwar von jeder Zeitung eine genügende Anzahl ausgehoben, doch sind des öfteren Bibliotheken und Gemeinden mit der Bitte um Einsendung pollstänüiger Sammlungen an uns herangetreten, so daß unser Vorrat nahezu erschöpft ist. (Abzugeben im Gemeindebüro, Wallstratze 9.) De« 80. Geburtstag feiert am 10. Mai Frau Jenny Friedländer geb Frankel, Opitzftraße 50, und am 13. Mai Fräulein Bertha Berwin. Claassen- Iches Siechenhaus. IlintUdit Manntmaiiinngen öer gunogogtngnntinlit Geffentliche Bekanntmachung Kirchensteuer und Synagogenbeitrag 192S.! 1. Vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörden wird für das Kirchensteuerjahr 192« (1. 4. 1928 bis 31. 3. 1929) ein Zuschlag von 10 Prozent der Reichseinkommensteuer 1927 als Kirchensteuer (evan gelisch, katholisch) bzw. Synagogenbeitrag erhoben. Der Zuschlag wird berechnet: bei Pflichtigen, die zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, von der im Einkommensteuerbescheid festgesetzten Einkommensteuer für das Kalenderjahr 192? oder für diejenigen vom Kalenderjahre abweichenden Steuerabschnitte, die im Kalenderjahr 1927 geendet haben; l>) bei Lohn- und Gehaltsempfängern, soweit die aus den Arbeitslohn entfallende Einkommensteuer nicht veranlagt wird, von den Lohn steuerbeträgen im Kalenderjahr 1927. Liegt im Zeitpunkt der kirchlichen Veranlagung eines Steuer pflichtigen das Ergebnis feiner Einkommensteuerveranlagung ausnahms weise noch nichtjvor oder ist in dieseni Zeitpunkt die Feststellung seiner Lohnsteuerbeträge nicht erfolgt, so wird der Zuschlag von dem Grund betrage errechnet, der der kirchlichen Besteuerung für 1927 zugrunde gelegt war, oder falls dieser Grundbelrag nicht feststellbar ist, von einem durch freie Schätzung ermittelten Maßstabsatz. lieber die sich hiernach ergebende Kirchen- oder KultuLsteuer erhalten die Steuerpflichtigen Steuerbescheide, in denen dix Höhe der Steuerschuld, die Zahlungstermine und die zuständige Kasse angegeben sind. Solangein Steuerbescheid nicht .zugestellt ist, haben die oben unter a genannten Steuerpflichtigen aus die endgültige Kirchen- bzw. Kultussteuer Daraus Zahlungen in Höhe von 10 Prozent der jeweils fälligen Reichseinkommen fteuer-Borauszahlunq zusammen mit dieser an die dafür zuständige Finanzkasse oder Reichssteuerhebestelle zu entrichten. Bei barloser Zah lung oder bei Zahlung mit Postanweisung muß auf dem Empfänger abschnitt der Kirchen- oder Kultusstcuerbetrag besonders angegeben sein und die Konfession vermerkt werden. II. Einsprüche sowie Anträge auf Stundung, Ermäßigung oder Erlaß sind unter genauer Angabe der Steuernummer oder der Nummer des Kirchensteuersollbuchs an die zuständigen Religionsverbäade zu richten, nämlich: 1. wegen evangelischer Kirchensteuer < an den Parochialoerband der evangelischen Kirchengemeinden. Höfchenstraße 31, Hinterhaus I, ' Sprechzeit werktäglich von 9 bis 13 Uhr; 2. wegen katholischer Kirchensteuer an den Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden det j Stadt Breslau und Umgegend, Augustaplatz 2/5, I (Eingang - Ziegelgasse). Sprechzeit werktäglich nachmittags 17 bis 19)4 Uhr: 3. wegen des Synagogenbeitrags ' an den Vorstand der Synagogengemeinde. Wallstraße 9. Sprechzeit täglich (außer Sonnabend) 9 bis 13 Uhr. Breslau, den 31. März 1928. - Die Finanzämter Breslau-TNitte, Süd, Nord und Land. Der Synagogenbeitrag von 10% ist durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 5. April 1928 — I. 48. .VI. Nr. F. 2b — inzwischen genehmigt worden. Breslau, 15. April 1928. Der Vorstand der Synogogen-Gemeinde. wer Interesse hat Mg an einem Kursus für Anfertigung von Leib- und Bett- |= joäfdje — einfacher und besserer Ausführung — teilzunehmen, wolle sich bald wenden an das Büro des jüd. Arbeitsnachweises, Wallstraße 23.