Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 3 (1926)
- Issue
- 10 (22.10.1926)
- Date
- 1926-10-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Breslauer Jüdisches Gemeindeblatt Amtliches Blatt der Synagögengemeinde zu Breslau ' Schristleming: Derlvaliungebiirftor vr. Rechnitz Breslau. Wallstratze 9 I Druck und Anzeigen-Annahme: Druckerei Th. Schatzkzz BMengesellschaft Verlag: Büro der Sgnagogengemeinde. Breslau. Wallstr. 9 / Tel. R. 1612 | Breslau 3,. Reue Graupen strabe Nr. 7 / Fernsprecher Ring 6351 u. 6552 Anjkigmvrrt«! Dir 6 grst». IlliMmrlrr-Srtlr oder brrrn Tiaum u vfg. — Ve« laufenden Aufträgen TtabaN. niiiiiiiliiimiiHi^iii.......in...... Für die stnter dem Namen des Verfassers erscheinenden Artikel und die BereinSnachrichten Übernehmen wir nur die pressegeseyliche Verantwortung 3. Äahi-g. i 22. Oktober 1926 Nr. 10 j Bekanntmachung Unter Beerdigungsinspektor, Herr Siegmund Loewenstein, hat sich aus gesundheitlichen Gründen genötigt gesehen, seine Pensionierung zum 1. April 1927 nachzusuchen und vom b Oktober 1926 ab Krankheitsurlaub zu nehmen. Seine Vertretung vom 1. Oktober 1926 ab ist Herrn Louis ^Ludwig) Neumann, Körnerstr. 16, Telefon Stephan 36 458, übertragen. I Wie bitten vom 1. Oktober 1926 ab bis auf Weiteres alle Sterbefälle unverzüglich Herrn Neumann zu melden. Außerdem nehmen, wie bisher, derartige Meldungen die Israelitische Krankenverpflegungsanstalt, Telefon Stephan 30 047 und 30 048 und das Büro der Synagogen-Gemeinde, Wallstraße 9, Telefon Ning 1612 und 3376 entgegen. 1 Ver Vorstand der Synagogen-Gemeinde. i Gemeinöeverteetee-Sihung vom 27? September 1926 Bericht ^on Dr. Rechnitz. Aach einigen Mitteilungen des Vorsitzenden, Iustizrat Pcis« r, berichtete Herr M. Fraenkel über die Vorlage der Vorstandes, die Rechenschaft gibt über die auf Friedhof Cosel v ^genommenen Rohrverlegungs- und Pflasterarbciten. Dem T orstand ist es gelungen, den Anschluß an die städtische Wasserleitung vom benachbarten städtischen Friedhof her durch den Magistrat legen zu lassen und so dem Widerstande des Kreisausschusses, der die Genehmigung zur Benutzung der Kreischaussee nach Pilsnitz für die Rohrleitung ,licht geben wollte, aus dem Wege zu gehen. Ferner hat der Vorsta, d mit dem Magistrat ein Abkommen dahin getroffen, daß di, erforderlichen Und bereits im Vorjahr bewilligten Kosten »on 9000 Mk. nicht auf einmal, sondern in 10 Jahresraten bezahlt werden können. Durch den erhöhteil Druck mußten weite Strecken oes alteil Rohrnetzes auf dem Friedhof selbst ersetzt werden, die durch Kohlensäure des bisher verwendeten Brunnenwassers arg zerfressen wareil. Die gesamt« n Kosten der Rohrverlegungsarbeiten von 4364,65 Mk. ulld oei Pflasterarbeiten voll 632,50 Mk. werden aus den inl Ctat vc rgesehenen Mitteln genommen. Auf diesen Bericht bin wu:de die Vorlage ohne Allssprache genehmigt. ' Au ch die nächste Vorlage betr. Ausbesserungsarbciten im Omliibusdepot, über die Herr Fritz Goldschmidt berichtete» wurde ohne Aussprache genehmigt. Darnach hat der Vorstand aus Verfügung der Baupolizei den gefahrdrohenden, Zustand beim Dachgeschoß und bei den Decken über de n Erdgeschoß beseitigen müssen und hierfür 1760 Mk. ausgegeven, die aus bereiten Etatsmitteln genommen wurden. Der Zustand sei eingetreten durch eine übermäßig hohe Spannweite der Betonkonstruktion, da die Errichtung des Gebäudes noch in die erste Zeit derartiger Bauten fiel, wo man noch nicht über genügende Erfahrungen verfügte. Die Abrechnung über die im -Vorjahre hergcstelltc Heizungsanlagc in der-'. Reuen Synagoge, abschließeild mit 57 017,25 Mk., wird auf Bericht von Sänitätsrat Dr. Horn ebenfalls ohne Aussprache genehmigt.- Der Abschluß hat sich^ durch eine Differenz mit einer der am Bäu beteiligten Firmen^ verzögert, die lleberschreitung des Kostc|nanfchlagcs um etwa 20 Prozent ist auf eine Lohnerhöhung?von 20 Prozent und auf unvorhergesehene größere Schwierigkeiten bei Maucrdurchbrüchen, deren Kosten nur schätzungsweise angegeben waren, zurückzuführcn. lieber den zur Genehmigwlg vorgclcgtcn 'Gebührentarif .für llrnengrabstcllcn und den Tarif für.die Pflege derartiger Stellen berichtete Herr W a l s ch. Gegen die Kosten der Grabstclleil sei nichts einzuwendcn, dadie veranschlagten Kosten hierdurch gedeckt werden. Allerdings habe er keineil Anhalt für die angenommenen Kosten des Gruüd und Bodens. Gegen den Pstegegebührentarif sei ebenfalls nichts einzllwenden, dagegen habe er einige Einwendungen gegen die Dcnkmälsordnung für das llrnenfcld, die er sich bei Beratung dieser Vorlage vorbehält. Verwaltungsdirektor Dr. R e ch n i tz erklärt, daß her Grund und Boden mit demselben Preise angcsetzt sei, den die Gemeinde jetzt für das Erweiterungsgelände an den Nachbar Suppclt zahlcy müsse. Daraus werdcil beide Gebührentarife ohne Ausspräche angenommen. I Desgleichen bewilligte die Versammlung lauf Bericht von . Herrn Kober die an die Leichcnwärter vor den hohen Feiertagen ausgczahltc einmalige . Wirtschäfttzbcihilfe von _ 20 Prozent des Monatseinkommens. Der vom Vorstand beschlossenen Annahme eines Vermächtnisses von 5000 Mk.-, das'der am.23. Juni 1926 zu Luzern verstorbene Bailkdirektor Moritz Kracmcr der Gemäindc gegen die Auflage ausgesetzt hat, die Gräber seiner Eltern sowie seiner Schwester aus Friedhof Löhcstraßc zu pflögen, sowie dem Abkommen des Vorstandes über das Vermächtnis des verstorbenen Fabrikbesitzers Edwin Loebingcr in Breslau wird auf Bericht von Rechtsanwalt >R 0 thmann! bcigcstimmt. j lieber die Denkmalsordnung und die Prüfungsgebübrenordnung für das llrnenfeld berichtet Iustizrat K a l 1 s ch. Im Allgenteinen sei gegen die Bestimmungen nichts! cinzuwenden. Bedenken habe er jedoch gegen die vorgeschlägcnc einheitliche Bepflanzung. Eine solche llnisormicrung chnnc leicht eintönig wirken. Auch die Vorschrift, daß beiden kleinen Stellen nur abwechselnd ein stehender und liegender Stein zugelassen sei, könne bei Ehegatten, die benachbarte Stellen haben, störend sein. Wünschenswert sei auch eine Bestimstmng, daß tüe oberirdische Verwahrung der Aschenurne zugelassen sei. Auf Zuruf vom Vorstandstisch, daß .dies nach der Ansicht beider Gemeinderabbiner religiös nicht zulässig sei, zieht der Berichterstatter diesen Wunsch zurück. <&x empfiehlt Annahme des Antrages, daß die Prüfungsgehührenordnung für Erdgrabstelien entsprechende Anwendung finden solle, die Annahme ___ der vörgel^gten Denkmalsordnung jedoch nur mit dev Ab-