Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 2 (1925)
- Issue
- 8 (28.8.1925)
- Date
- 1925-08-28
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/3970005-7569517-7569548--0201-3970188- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
I 118 4: reslauer Llldlsches Semelnbeblatt 4 Nr. 8 >(OettIi»iger, :unb vorher CMoganct56) genannt), (geboren -1754°')/ verheirate mit Behle- Meyerj, geborgt 1766, unb gestorben am! 7. N'vember 1833). 156j Jak.j Salomon ober Neiiser j (gebtren 1763.rvib verheiratet imit ber 1766 geborenen Hanna Neisser, welche bie!eigentliche Inhaberin' ber Stannmrumm« r war). 1803 wurt e sie auf Tav. Löbel Sklower unb! besser Frau Esther, gehobene Jos. May,jübertragen. 157, Scelig Jaffa (geboren 1751 u,ch'verheiratet mit Teli Golbschmibt aus Berlin, geboren 1762). 1798 ging bi- Nr. ruf Zippora Löbel Friebeberg, verehelichte Hirsch Elias! Goli schmibt, über. 15 S. M a r e. Jsaae 3tmo n v (gebot eit 1739). ' 1797 ging bie Nr. auf die Mochtet bes bamals bereit: verstorbenen Simony, auf Zipporh, verehelichte Beruh. Löbel Marck, über. Dieser hatte nach befh Pürnamen seines Schwiegervaters siinen Familielyramen gestaltet und starl am 19. November 1832. -Sein Bruber war ber -unter Nr. 54 erwähnte; 3. 2. Friedeberg. (geboren 1753 unb 12. Oktober 1792). 159. SlbrjaT). Jab. Seffmaui; verheiratet ,mit iiebecca Bezalel (sei 160. S ö b »} f Wolfs Pick (gebvrei 1737 unb verheiratet mit Ebel Jisel, gewren 1735). Sein Sohn Wolfs Löbel Pick war mit Jettel, her Tochter bes Jos. Mare. Wurzel verheiratet. Not und tob. Die wirtschaftliche Not unsererT^ge ist so groß, daß selbst Familien in guten Verllältniffen nicht niiffcu, wie sie daS'bar« Geld zur Bestreitung kei LebenSunterllalteS ibefchaffen sollen. Aber die. größte Verlegenheit tritt neuerdings sek« o« auch bei wohlhabenden Familien ein, wenn ein Todesfall in der Fchmilie vorkommt. Jeder Slerbefall 'evforder bald «inen größeren Barbetrag, um den Toten n>r letzten Nutz« z» betten. Meistens ist asber das Bargeld für die voranqegangeste Krmkbeit vollständig verbraucht worden. Sellr zu unrecht macken viele Gemeindemitglieder, auch solche, die der Verwaltung nab« stellen und unterrichtet sein müßten, der Gemeinde zujn Vorwurf, daß sie zu bolle Beerdig,igSgebühre» erllebt. Umgekehrt biklagen sich Stadt und christliche Kirckengemeindcn barscher, ^ast!die jüdischen Gcmeindemitglicder zu einem Satze beerdigt werden, »r im Vergleich zu illreu eigenen Gebübrc» viel z» niedrig ist. Wie vepllält es sich in Wirklichkeit? Unsere Gemeind« gellt in der' Gebüllrehordnu ig von den Selbstkosten »us und unterscheidet vier .Blasien. Tiie unterste Klaffe zahlt ledig ich die Selbstkosten, die anderen «in iVielfächeS dieser Selbstkosten. Sie betragen zur Zeit ekw^s über l|63 Mk., -sind aber vom Vorsian» nach unten auf J50 Mk. festgesetzt. Allerdings muß dieser Betrag satzungsgemäß verdoppelt werden jjiir die Nichtmitglicder der Istaelitlswen Krankenverpflegungs¬ und Bc^rdieungs-Gesellschaft (Chewra ^idischa), ein Fall, der aber nur sellr selten vorkommt und eigentlich überhaupt nicht Vorkommen sollte. Es st wohl auch nur reckt und billsg, daß diejenige^, die ihr Lebelang zu: den «obltätigen Einrichtungen her Chewra, insbesondere für das Jüdisch; Krankenbaus, die Verpfegung und Pflege armer jüdischer Krjanker und für den Bestattun >sdicnst nichts beigetragen llaben, dann stärker herangezogen werden kniffen, wenn sie oder ihre Angehörigen von diesen wohltätigen Einrillungen Gebrauch machen. Es würde affso in der untersten Klaffe ein im übrigen vermögensloser Angehöriger des Mittelstandes für 150 Mk.' rin« vollständige Beerdigung! bewerkstelligen können, wozu noch 15 Mk. für einen Platz laufender Reihe auf Friedllof Cosel treten. -- **) Eri war aus Glogau, wo auch feine geboren wurden. Ter älteste Sohn war *?) Rack Brann, Gesch. d. «Stseilsch Mend. Js.! Lettinger 1738 geboren, was cheint. Bei den christlichen Ge» Söhne Joseph uns» Marcus ohn war stiabb.-Verweser ist Berlin. d. Brüd., S. 6!^ wurde aber nicht richth, zu sein meinden stelle» sich bi« Kosten der gesamten Bestattung bei einem mittleren Einkommen wie folgt:. - Evangelisch, Einkommen 2000— 2500 Mk. — 360 Älk. Katholisch, Einkommen 1500 — 2300 Mk. — 36^> Mk. Gewiß llaben beide ReligionSgescllsckaften noch niedrigere Stufen, nämlich bei den Evangelischen unter 750 Mk. JahrtSeinkotnmen (Beerdigungskosten l30Mk.) und bei den Katholiken untfr lOOOMk. (Beerdigungskosten 160 9)11.); Diese können aber zu | einem Vergleich mit unserer untersten Klaffe kau»» herangezogcn werden, da Angehörige mit diesem Einkommen meist als „bedürftig" ^Ermäßigung erhalten. Für die 360 Mk. leisten die Kirckengemeinden die vollständige Bestattung von der Wohnung bis zur Beisetzung, einschließlich eines Reihengrabes, kirchliche Feier in der Leichenhalle, Mitwirkung des Geistlichen, Hallenschmuck, Beleuchtung, Harmonium-Spiel. Für die letzteren Leistungen werden bei uns^ekudere, aber geringe Gebühren erfordert, nämlich: für die Mitwirkung des Rad^rers . . 3 5—60 Mk. einfacher Hallenschmuck . ..15 Harmonium spielen.» . . . . . '10, Beleuchtung.5 - Insgesamt betragen aber bei uns die -Kosten immer noch nicht 360 Mk., so daß ein Vergleich der Beerdigungskosten; durchaus zu unseren Gunsten auSsällt. . I Dasselbe gilt von unseren Preisen für Grabstellen. Die Preise für die Grabstellen sind bei den städtischen und christliche!» Friedhöfen nach der Lage des Grabes und nach dem Einkommen abgestuft, bei uns dagegen ausschließlich nach der Lage des Grabes. Es bezahlt daller der^ae^e Mann für ein besonderes Grab, das ihm häufig von vermögenden Verwandten oder Könnern erworben wird, bei uns genau so viel wie der reiche Mann. Unter Zugrundelegung eines mittleren Einkommens von 2500 — 3000 Alk. betragen die Kosten einer Grabstelle: * jüd. Friedh. Cosel städt. u. christl. Friedh. 1. Reihe oder Eckgrab zur sofortigen Belegung . ' 80! . 60 desgl. zur späteren Belegnng. 80 100 Erbbegräbnis f. 2 Person. 10 qm groß ..... 225 1200 Auch hier fällt der Vergleich für uns nickt ungünstig aus, zumal man berücksichtigen muß, daß bei uns die Grabstellen „für ewig" gegeben werden, während bei den christlichen und städtischen Friedhöfen jedes Grab nach 25 Jahren anderweit benutzt wird, wenn nicht die Grabstellengebühr noch einmal für weitere 25 Jahre gezahlt wird: auch die Reservierung wirkt dort nur 25 Jahre, alsdann muß für jede weiteren 5 Jahre die Verlängerungsgebühr gezahlt werden. Es liegt also nicht an unseren angeblich zu hohen Kosten einer Bestattung, sondern an den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, wenn die Aufbringung dieser Kosten dem Einzelnen heut schwerer fällt als vor dem Kriege. - Es ist daher Pflicht jedes Einzelnen, für solchen Fall, der jederzeit eintreten kann, Vorsorge zu treffen. Wer nicht in einer Strrbekaffe'ist oder sonst über Vermögenestücke verfügt, die jederzeit zu Geld zu machen sind, kann die Vorsorge durch Beitritt zu der BestattungSkosten-Versicherung ermöglichen, welche die Schlesische Provinzial-Lebeneversichermtg eingerichtet hat. Eine solche Versicherung ist für jeden erschwinglich. Der Beitrag beträgt nämlich bei einem EintrittSalter von 20-52 fahren nur 50 Pfg. monatlich jfür je 100 Mk. Versicherungssumme bei abgekürzter BritragSdauep. Da .!