Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 1 (1924)
- Issue
- 6 (20.12.1924)
- Date
- 1924-12-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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f l Breslauer MWesG Amtliches Blatt der Gynagogengememde zu Breslau Schriftleltung: Derwaltst, \ Verlag: Büro der Sgn Für die unter dem Olatfr * ngsbirekto ogengeme niiiiiMiiiiiiiii en des Dr. Nechnltz, Breslau,, WlMstraße 9 I Druck und Anzelgen-Annahme: Druckerei Th. Schatzky AMengeselkschckft) nde. Breslau, Wallfir. 9 / Tel. N. 1ÜI2 | Breslau 3, Neue Sraupeinftrabe Nr. 7 / Fernsprecher Ning 8331 u. 8332 >i ..iiiimmiimiiimiimmiiiimiimiiimmummiiiiiimmminiiiiiiuiiimmimminmiiimttKuimimiuiiiiiiMiimiimumimitimiuimMmmitjrid asserS erscheinenden Artikel und die DereinSnachrichten übernehmen wir nur die pressegesetzNche Verantwortung Tech irur d 1. 3aftrg. 20. Dezember 1Q24 Ttr. Die <:)tamm!OTumeranten.1) Ein Beitrag zur Anregung der chichte;ur jüdisch Von Rabbiner svr Zur Zeit Fr^ in Breslau 1. aus Hepp ich d. Gr rer, Archivar der Gemeinde. ed s! difn Generell und Wandel christliche Recht,: erblich waren, 2. äui den Priti Arten von Wareit landein nicht erblich war« n, Kinder'übertragen wurden, Au enthaltsr? lebenslängliches Trödel- und Haüsieirhandel Fixentristen'), die ge;en Erle Abgabe — fix Eytche Zoitlang in Breslau a cifzuhalte zu.welchen die G« gehörten und die kenerlei Hai großen Verschiede ah am 21. Mai 1790 dem Judenwesen n *) Nach dem ich Archiv der handeney „Sticknml Teil 1 und 2 langelex t — -St. B. und den d n A y ye» s 5 i 10) it it < n j u r> 1776 gab es Die Naknen derselben Freunde! geb. Kuh, Gab, Jsaac Gab, Ja, Jtzig» Jos. Jon. Fruen Fraenckel, Joel Wolf Da Rahel Kuh, Mos. Jsrac Panofka, Joach. Pinsk Levy Potzdomer, Mc Jene 17 bestanden ap 3) 1776: 19 m{t *) 1776:. 152 n *)" 1776: 34 m •) 1776 gehört, Kassierer und spätere Dr. Kores und Dr. Ba: (vid. Anm. 2). 7) Zimmer na Schlesien, Brdslau 178! Die früheren und güge, Staates, Breslau 1843, Juden in Schlesien (Ee •) Den Wortlaut d Grundlage dieses Gesetze Hirsch mit Unterstützt ng des Assessors der Jude Minister eingereichtest B Die ersten» Ämanzipati Frankel-Gratzischer Afo meindebt nt der erschienene Breslau vo es > vreslau 17 und 1791 29 General-Pripilegierieiind.I^Litpm. Meyer: Hirsch Simon, Witwe Wolf, Lc « » aber bei di,: Juden in Breslau und eine en Familienforschung. es gab - nur noch: General-Privilegierte, Stammväter (S t a m m - N irm e c a n t e n), Tolerierte und polnische Grenzjuden'). Die Schutzjuden" genannt sie wurden aus den bestand die jüdische Gemeinde -Privilegierten'), die ick'Handel besaßen und derey Vorrechte Negierten'), die nur tnit einigen durften und deren Nechte zwar „offenen Privilegiis" auf die 3. aus den Tolerierten'), die cht besaßen, aber meist aus beschränkt waren, 4. aus den rig einer bestimmten jährlichen Erlaubnis bekamen, sich eine rund ä.aus den Schutzgenossen'), amten und Privatangestellten del betreiben durften'). Dieser Gemeindemitglieder machte die, „Vorschrift, wie es künftig mit zu halten sey"') ein Ende, und Synagogen-Gemeinde Breslau vorder Bteslauschen Juden-Gemeine" 1791, m Königs Kammer-Calculator Zimmcrmann) ezüglicheUl t^emeindeakten (G. A.). n n, Ge ger wärtigen tah. Jo '< Nauen, Bereut Fraenckel/ Raph. , Jsr. Panoska, Abrah. Magdeburg, Meyer ckel, Löbil Mös. Heymann, Corel Jos. Jon. >id, Jes. 2öbel Joachim, Hirsch Jac. Gotheincr, Flesch, 5>r. Kores, Mich. Schlesinger, Mendel Jes. Dys. Ries, Hirsch Bortenstein,'Jsaac Jtzig: Joleph Beit, Abrah. >Danziger. <St. B,). Familienmitgliedern und 411 Dienstpersonen. Familienmitgliedern und 183 Dienstpersonen. :iner Klientel vgn 1329 Personen, iner Seelenzahl von 163 Personen. diesen 62 Beamte, darunter der damalige ndrabbinck Jes. Löw Berliner Und die Aerzte bürg; l'9l ist Dr. K. General-Privilegierter ch. und Verfassung der Juden in S. 37 und 38 (Z.). — Rönne und Simon, Verhältnisse, der Juden des Preuß. S. 226 (R. u. S.). — Braun, Gesch. der minar-Beslicht 1913), S. 10 und 11 (Br. Schl.), chselben ssehe R. u. S. S, 226 ff. — Did s bilden die vom ersten/Vorsteher Simon des König!. Hofagenten Lipmann Meyer und raemeinde Friedr. Alb. Zimmermann dem rschläge (G. A., siehe auch Freudenthal, iänebestrebiungen der Juden in Breslau, in n itsschr., Jahrg. 37, S. 192). Stamm-Numeranten auch „Breslausche' durften die Zahl 160 nicht überschreiten; bisherigen Privilegierten, -Tolerierten,s Fixentristen und Schutzgenofsen herausgesucht und mußten dafür je 50 bis 200 Taler zahlen. Ein jeder von ihnen durfte en, dem nach dem Tode") des Paters . . Wollte noch ein zweiter Sohn sich verlehelichen, so konnte, dieses nur geschehen, wenn er Breslau ver-, ließ und sich an einenl änderen Orte besetzte oder, wenn die Brau^tzjne Stamm-Nummer besaß, also die Zahl 160 nicht überrb ein Stamm-Numerant, so konnte die mmer von ihr herrührte, eine zweite Ehe eingehen, aber nur mit tzinem in Breslau Geborenen oder zum mindesten mit einem Inländer. Stammte das' Recht aber von dein Verstorbenen^ so fiel es einem seiner Kinder oder, wenn solche nicht vorhanden waren, einem seiner Geschwister zu. Waren aber auch diese nicht ba, oder waren sie zu arm, um von dem Rechte Gebrauch zu brachen, so konnte die Witwe, falls sie vermögend war und sich eines guten Rufes erfreute, Anspruch auf die Nuchmex machen und sich mit einem „Eingeborenen" verheirate^.! War jedoch dieses alles nicht der Fall, so kam die frei ge wordene Äkummer an die Gemeinde,, welche inzwischen das jährliche Schutzgeld zu'entrichten hatte und von dem zurückerstattot werden mußte, der später die Nummer erhielt. Auch dieser mußte ein in Breslau Geborener sein und ein Vermögen von mindestens 1000 Talern besitzen. Äitwen und Kinder, die infolge ihrer Armut von der .Stamm-Nummer - keinen Gebrauch machen konnten, sich sonst aber fjrr eine solche,eigneten, sollten, wenn sie wieder Vermögen erlangt hatten^ und eine Vakanz eingetreten war, besonders berücksichtigt werden. — Die 160 Schutzjuden hatten das Recht, ihre Söhne studieren zu lassen, allerlei „mcchqnische Künste zu treiben, zu mäkeln und mit allem zu handeln, was den. Juden nicht generaliter verboten" war, und sie dürften, ebenso wie die General-Privilegierten „Dienstboten und wirkliches Gesinde — aber yur Inländer nach ihrem wirklichen häuslichen Bedarf" halten. — Diese beiden Kategorien, die General- Privilegierten und Stacklm-Numeranten, bildeten die jüdische Gemeinde und hattcin die Berechtigung, aus ihrer Mitte einen Oberältesten uyd zwei Aelteste zu wählen, denen ein Syndikus beigesellt wurde, welcher die'Bücher und ^Protokolle —- u' ' 1: *) Diese mußten ein von der Breslauer Kammer zu bestimmendes ^Entree-Geld entrichten; sie waren aber nicht berechtigt,.ihre Frauen ^und Kinder nach Breslau zp bringen, sie durften nur in jüdischen Herbergen wohnen und nicht über 4 Wochen bleiben. (Z., S. 52.) *°) Daß diese Bestimmung nicht immer innegehalfen wurde und daß sogar in sehr vieleiz Fällen die Nummer schon bei Lebzeiten aas )eins der Kinder, Geschwister und bisweilen auch auf entferntere Verwandte übertragen wurde, ergeben die Berhchrdlungen in den ~ pnd die vermerke im St.-Buch. >!