Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 1 (1924)
- Issue
- 4 (28.10.1924)
- Date
- 1924-10-28
- Page
- Seite 31 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Breslauer Amtliches Blatt der Synagogmaemelnde zu Schrlstlrltung: D« NvaltungSblreNor vr. Rechnitz. Breslau. Wallstrahe 9 l.Dmck unp Aale Stznagogengemeinde. Breslau. Wallstr. 9 / Tel. R.Iöi2 I Breslau 3. Reue lllllllllllllllllllllllllllllltllimilHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIininHIUUIIMIIIUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIIIIIHIIfUIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIinillllllliniUll 111 Namen des Verfassers erscheinenden Artikel und die BereinSnachrichte i De.lag: Büro der nillHHItllllltlllllllUIHtlMIIINIMtrill Für die unter den igen-Annahme: Druckerei Sraupenstratze Rr. 7 / iMiiuiuiiiniiiiiiniiMiMiiiiiiuitiiiiiiiuiJiiiiiim übernehmen wir nur d e Th. Schatzkg Aktiengesellschaft, Fernsprecher Ring S3S1 u. 8552 I.. pressegesetzliche Verantwortung Breslau! i 1. Äadrg. 28. Oktober 1924 4tr. 4 Die Wahlen zum prleußischen -Lanöesverbünö. Am 7. Dez ember 1924 x finden zum ersten Male die Wahlen zum' Preußischen Landesverband ^jüdischer Gemeinden -statt. Der Preußische Landesverband ist der Zusammenschluß de c preußischen Synagogengemeinden zu einem religionsgesellschi ftlichen Verband, dem gemäß Art. 137 Abs.''S der Reihsverfassung die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Reck ts I zu gewähren sind. Aehnliche Landesverbände sind bereits in Bayern und Thüringen gebildet, weitere dürften Nachfolgen. Alle diese Landesverbände sollen sich spätei zu einem deutschen Verband zusamwenschließey. '!' Was der Pieußische Landesverband als erste öffentichrechtliche Körper chaft des preußischen Judentums zu bedeuten hat, ist ton den religionsptzlitischen Zeitungen und Vereinen aus 2lnlaß der bevorstehenden Wahlen bereits gewürdigt worden. Wir ^beschränken uns daher auf d^as, was der Wähler - ür die Wahl wissen muß. > Der Preußi che Landesverband. bezweckt die Pflege aller Jnteress« \ der preußischen Synagogengemeinden und hat hierzu noch der am 25. Juni 1922 beschlossenen Verfassung drei Org me: Den Verbandstag, den Rat und die Ausschüsse. Der Berbandstag besteht aus Abgeordneten der angeschlussenen Gemeinden, die am 7. Dezember 1924 erstmalig nitch der vcn der Gemeinde Berlin festgesetzten Wahlordnung zu wählen sind. Wahlberechtigt sind alle volljährigen einer Verbands« gemeinde angehöiigen Juden beiderlei Geschlechts, die mindestens ein i Jahr vor Auslegung der Wählerliste in einer Berbandsgetneindl gewohnt haben. Es» können also auch diejenigen wählen die vor kürzeres Zeit nach Breslau aus einer anderen Becbandsgemeinde'zugezogen sind, wenn ihr hiesiger und ihr dortiger Wohnsitz zusammen über ein Jahr gedauert hat. W hlen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Die Ansicht^ in die Wählerliste ist also dringende Notwendigkeit. Air weisen auf die'Bekanntmachung in der vorliegerden Nun» Mer hin. Gewählt wird in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer .und geh nmer Wc hl -nach den Grundsätzen der Verhältniswähl, also Listenw ihl nach dem BorbUde der Reichstagswahl. Aus je 3000 Seelen entfällt ein Abgeordneter. Das preußische Staatsgebiet ist in zwölf Wahlkreise und einen Landeswahl kreis eingeteilt. Die Synagogd ugemeinde Breslau i bildet einen (den vierten) Wahlkreis mir zehn Mandaten, die Ge meinden der Provinzen Oberun! i Niederschlesien zusammen einen besonderen (den fünften) daten. Krci-Wahlleiter für Breshku ist Geheimrat Goldfeld, sein Stellvertreter Berlagsbuchhäjidler Marcus Ueber die Durchführung de^ Beschlüsse nah nicht gefaßt werdet erscheinen. .. Jugendgottesdienst. ' Um unserer Schuljugend die auch während der Schulzeit einem hat unsere Gemeinde^ auch', für das jahr beschlösse:, in den beiden Gi der Synagpge der Krankenanstalt einen Jugeudg ittesdienst abzuhaltev einen Ersatz erl »alten dafür, daß sie Vormittag verhindert ist, an dem teilzunehmen.I Aus diese Weife die üblichen G rbete kennen lernen werden, mit Verständnis auch dckm z^solgen. Psti ht der'Beteiligten iß gottesdienst nie )t ohne Not zu ve und VorMünder dahin wirken, Kinder den Gottesdienst besuchen, soll ,lich ist. j Das Jüdische Schweslernheim (E. V.) begeht am 2. Gegründet wurh zunächst mit s Krankenhaus, täter unserer Ge verdanken, näry! länder auf Ha Heini auf seinein 1 da; Wahl konnten endgültige . Wahrscheinlich wird wiro in drei Wahllokalen gewählt werden,« und zwar alphabetisch nach den AnfaMsluchstaben. Für die Wahlzettel tnüsfen die Par tei en sorgen. Diel Gemeinde wird lediglich die Wahlumschlüge liefern. Alles Nähere wird in ter. nächsten Numcher des Gemeindeblat es bekanntgegehen verden. Diese Nymmer wird däher scl»on Ende November DH. R. Möglichkeit zu eröffnen, Gottesdienst beizuwohnen, bevorstehende Wintjerhalb. meindesynagogen und in am Sabbath-Nachmittag Dadurch soll die Hügend durch den Schulbesuch am allgemeinen Gottesdienst die Jugend allmählich und in die Lage versetzt allgemeinen Gottesdienst es daher, diesen Jugendrjsäumen. Mögen Eltern die ihnen unterstellten o oft es ihnen nur mög- JR. H. » November 1924 sehr e der Verein am 31 nen Schwestern in Im Jahre 1903 stist meinde, dem so viele i ilich Herrn Rittergüti >stlieb den jüdischen > n Grundstück. Kirscka 25jähriges Stiftungsfest, Oktober 1899 und wirkte Erster Linie arkl' Jüdischen ete der bekannte Wohl- Anstalten ihre Entstehung sbesitzer Julius Schott- Schwestern ein eijgenesi llee 33, zum.Anoenken