Jüdischer Bote vom Rhein
- Journal
- Jüdischer Bote vom Rhein
- Volume
- 3 (1921)
- Issue
- 127 (4.11.1921)
- Date
- 1921-11-04
- Page
- Seite 383 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Mitleilun-en -es Bezirksverbandes -er jü-isthen Iugen-vereiue Wesi-eutfchlan-s. Liebe Freunde! Wenn diese Mitteilungen in Eure Hände gelangen, rüsten wir uns zur D elegierten! cigung. Bon allen Serien werden Freunde herbei eilen, um zu helfen, das Band fester zu knüpfen, das uns verbindet. Wir wollen uns darüber klar fern, daß es fester geknüpft werden muß. daß wir unseren Vereinen neue ) m p u l f e geben müssen. Hoch war das Ziel, das wir uns vor einem Jahre nach der Elberielder Tagung gesteckt haben unter dem slark-n Eindruck des idealen Schwunges, der uns dort hinriß. Wir wissen, daß nur ein winziger Teil von dem erfüllt worden ist. was wir erstrebten. Aber der Weg ist betreten. Unter Bezirksvcrband sieht doch anders aus, als vor einem Fahre. Vielerorts regt sich n e ue s L e b e n, und wenn es auch nur tauende Versuche sind, so wollen wir es freudig begrüßen und rrft'chen Mutes unfern Weg gehen. Laßt uns mit ernnem Willen und liebevollem Herzen in Türen Weg und Arbeit oetrackten, laßt uns als wahre Freunde und Weggenossen uns mühen, in unseren Vereinen das zu wecken und zu fördern, tvas uns not tut: I d e a l e s 2 : r e r f r. n r' ■ rechtes, lebendiges Juden: u m ' So rufen wir Euch allen, die FKr uncrcrüetn. *::: (5 hasak! Mit herzlichem Verixrude^ruß! Rabbiner Tr. & l e i u Vorsibender. ttiiil Heinz B a u in t'öeicbäüsntbr^t. Entwurf neuer Satzungen des Bezirtsverbandes der jüdischen Zngeudvereine Westdeutschlands. 8 1- Ter Bezirksvcrband der jübifctveti Fugendoereine Westdeutschlands umfaßt die in der Rheinprovinz gelegenen Vereine, welche dem Verband der jüdischen Jugcndvereine Teut'chlands angehören, soweit sie sich nicht einem anderen Landesverband anaeschlossen haben. 8 2. Jeder in dem in 8 l umschriebenen Bezirk bereits bestehende Verbandsverein gehört ohne weiteres dem Bezirksoerband an. Neu gegründete Vereine treten im Augenblick der Aufnahme in den Gesamtverband auch in den Bezirksoerband ein. scheiden sie aus dem Gesamtverband aus, so erlischt damit euch sofort ihre Mitgliedschaft beim Bezirksverband. Vom Bezirksverband gegründete, dem Gesamtverband noch nicht ange'cblonene Vereine gellen als korrespondierende Mitglieder. 8 3. Der Bezirksverband btzwectl: 1. Die gegenseitige Unterstützung der angeichlonencn Vereine nacb jeglicher Richtung hin, insbesondere bei der Ausaestalruna ibrer Berrinsprogramme. 2. Die Forderung der Werbearbeit innerhalb des Bezirks. 3. Die Unterstützung des Gesamtverbandes bei allen Arbciikn innerhalb des Bezirks. 8 4. Die Organe des Bezirksverbandes sind: a) der Vorstand, b) die Bezirksgruppen, cj die Deleaiertentagnng. 8 5. Der Vorstand besteht aus: 1. dem 1. Vorsitzenden, der durch die Delegierlenlaauna mit Meörheit gewählt wird, 2. dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer, die mit dem 1. Vorsitzenden den geschäftsführenden Vorstand bilden. 3. den Leitern der Bezirksgruppen, 4. dem jeweiligen Gauleiter des Gaues Rheinland des jung-jüdi-chen Wanderbunocs (im Verband der jüdischen Juqendvereine Teutschlands. Dem Vorstand steht das Recht der Kooptation weiterer Mitglieder zu. Sämtliche Vorstandsmitglieder mögen Mitglieder von Bezirksvereinen sein. Die Verteilung der Aemter. unbeschadet der Vorschrift von Ziffer 1 und 3 regelt der Vorstand unter sich. Zu den Sitzungen des Bezirksverbandsvorstandes haben sämtliche persönliche Mitglieder des Hauptverbandsvorstandes Antritt, 8 6. Sitz des Bezirksverbandes ist der jeweilige Wohnsitz des Vorsitzenden. 9 7. Die laufenden Geschäfte loerden, unbeschabet der Rechte der Delegiertentagung, vom geschäftsführenden Vorstand erledigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder. *ott denen Eines der Vorsitzende oder in seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende sein muß, anwesend find. »! t I I 1 i § 9. Ter Bezirksverband entsendet einen Vertreter in den Vorstand des Gefomtverbandes, der vom Bezirksverbands-Borstand gewählt wird. * § 9. Der Bezirlsoerband wird zur besseren Arbeitseiuteiluug in Bezirk sarnppen eingeteilt. Die Bezirksgruppen haben die Aufgaben des Bezirksverbandes in ihren Gebieten zu erfülle« (f. § 3). § 10. Tie Bezirksarnppen werden geleitet vom Bezirksgrnppenteuer. Bon diesem wird ein Arbeitsausschuß gebildet, de« je l Mitglied der Bezirksgruppenvereine angehört. Alle Beschlüffe der B.-Grupren unterliegen der Genehmigung des B.-B. 8 11. Tie Telegierlenlagung tritt möglichst alljährlich, mindestens all- 2 Jahre zusammen. Den Ort der Tagung bestimmt der Vorstand. Auch innerhalb eines Jahres hat der Vorstand das Recht . nd auf begründeten Antrag von dreiviertel der Bezirksvereine die V»liÄt. die Delegirrtentagung zusammenzuberufen.?.u' Be'chlu^ des Vorstandes können Anträge auch durch Runder zje zur Erledigung gebracht werden. Auf das Stimmenverhältin-'finde: dabei § 12 Abs. 2 Anwendung. § 12. Bei der Telegicrientagung find die Delegierten der Bezirtsverrine. die Vorstandsmitglieder des Bezirksverbandes, der Vorsitzende des Geiumtverbandes, bezw. sein Vertreter, sowie der Geichärisrübrer des Gciamtverbandes, be^w. sein Vertreter stimmberechrial. zur Teilnahme sind iämtlicbe Mitglieder des Gesamtvorstandes . . ...... Jed<r Verbandsverein hat für jedes angefangene fünfzig seiner Mnalieder eine, jedoch höchstens 6 Stimmen. Jede: Verein kann nur io viel Delegierte entsenden, als er nam Ab'. 2 Stimmen Hai. , . ... Sümrlirde Telegiene müsien Mitgileder der Bezirksvereuie sel». Tie Vrürung der Mandate ae'chieht im Falle der Beanstandung .-rw den Vorstand. . v . a _ . 8 13. Tie Tagesordnung ist vom Vorstände mindestens 2 Wochen z:-i de: Tagung den angeschlosiencn Vereinen bekannt zu machen. Anträge musicn mindestens 8 Tage vor der Tagung bei dem Vorstände 'christlich eingereicht loerden. 8 11. Konen. welche durch die Entsendung von Delegierten cnrstehen. 'ragt de: entsendende Verein selbst. Die übrigen Rosten Tverden rru» die einzelnen Vecrine nach Maßgabe ihrer Mttglreder- ahl durp den Vorstand erteilt. $ 15 Tie Verhandlungen sind öffentlich. In be,anderen Fäl- 'en kann nach Brichluß des Vorstandes die Oeffeütlichkeit auSge- Tie Leitung der Telegieuentaugng liegt in.den Händen des Vorsitzenden, bezw. seines Stellvertreters. 8 16. Tie Einkünfte des Bezirksverbandes bestehen aus den Jahresbeiträgen der Bezirtsvereine, die nach der Kopfzahl der Mitaliederb-emenen und deren Höhe jährlich von der Delegierlentagung bestimmt wird. 8 17. Tie Bezirisvereinc haben von allen Beranstaltun«n die übria-n Bezirksvereine, die Bezirksgruppenleiter und den Bez'rksv-erbandsoorfitzenden in Kenntnis zu setzen. § 18. lieber eine Aenderung dieser Satzung oder eine Auflösung des Bezirksverbandes beschließt die Delegierientaaung «it zweidrirrel Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung des Gennnroerbandes Das Vermögen fällt, im Falle der Auftö'ung an den Gesamtverband; sollte dieser nicht «ehr bestehen, '3 *afc: die Delegiert enlagung über die Verwendung Beschluß. 8 19. Bei'Veranstaltungen des Bezirksverbaüdes darf nichts a-'cveben. was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt. Utfort Arbeit. 1L Lrbeitsgemeinschasteu. Ja inienfioer Aieiuarbeir sollen Einzelgebiele durchgeardertet w.rden. er-.weder mit eine» fachmännische» Leiter oder m fr»»* oon Büchern. Möglichst jeder ZknrSteiluehmer soll zur MiMrbett der angezogen werden durch Abhalten kleiner, einleitender MchtMte. sowie durch Fragen und Gegenfragen. a» Jüdische Geschichte. Tie Einteilung nach bestimmte»Znlabschuine» cs. BoriraSzyklus 1) ist emt^ehlenSwert. Literuttrr: Graetz. Tuhuaw, Znuz. Hem an und voll Gerne Bücht«» da» Elbog» (Sammluug: Natur und «eiste-weltj. u^ S«V»Mr s Sammlung Göschen s. Die knlturrllrn Zusammeuhäuge fiud i» den Vordergrorck zu rücken. b Literatur (Sappeles. Jüdische Literaturgeschichte; Brau». Geschichte der Juden uüd ihre Literatur). 1. Religiös-Klassische Literatur. ns Bibellesen (S. R. Hirsche IS Briefen über daS JMmstum). bl Propheten; der» relmwser, philusophischer uüd flhffenscher Geholt; Gedanmu über d»S West» fMffcf mtd Israels.