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Jüdischer Bote vom Rhein · 1920-07-16 · 59 (16.7.1920) · p. [Seite]

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
2 (1920)
Issue
59 (16.7.1920)
Date
1920-07-16
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Die Lehrerfrage im Hinblick auf die Zukunft der jüdischen Gemeinden.* Von Geh. Sanitätsrat Dr. S. Apfel, K&ln. Wer unsere kleinen und mittleren Gemeinden kennt, der weiß, daß ihr geistig jüdisches Leben bedingt Ist von der Möglichkeit, einen Lehrer anzustelien. Religionsunterricht und Gottesdienst sind nur da möglich, wo ein Lehrer ist, jüdisches Vereinsleben, insbesondere die Beeinflussung der schulentlassenen Jugend in jüdischem Sinne ist in unseren kleinen und mittleren Gemeinden wiederum in die Hand der Lehrer gelegt, kurz, es gibt kein jüdisch-geistiges Gebiet, auf dem nicht der Lehrer führend, anregend und belebend zu wirken hat. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat "es mit sich gebracht, daß diese Gemeinden sich entvölkert haben, und ihre Leistungsfähigkeit ist von Jahr zu Jahr geringer eworden. Der D. J. G. B. und die Provinzialverbände aben versucht die Not zu lindern, indem sie den leistungsschwachen Gemeinden Subventionen gewährten, indem sie in den lehrerlosen Gemeinden Religionsunterricht einrichteten. Dadurch wird in den lehrerlosen Gemeinden den Kindern gin regelmäßiger Religionsunterricht erteilt, den Lehrern in den Lehrergemeinden wird eine Erhöhung ihres Einkommens gewährt. Durch den Krieg und die übergroße Teuerung sind nun die Verhältnisse so schwierig geworden, daß weder der D. J. G. B. noch die Provinzialverbände irgend eine wirksame Hilfe leisten können. Die Gemeinden werden in absehbarer Zeit keinen Lehrer erhalten können, da sie nicht in der Lage sind, ein dieser Zeit angemessenes Gehalt aufzubringen. Daß dies keine Schwarzseherei ist, zeigt folgende Tatsache, die bereits auf der letzten Ausschußsitzung unseres Verbandes erwähnt wurde. In einer Lehrerbildungsanstalt haben jetzt 14 Kandidaten ihre Lehrerprüfung bestanden, ca. 30 Stellenangebote lagen vor, aber keine einzige Stelle konnte besetzt werden, da kein Mensch von dem angebotenen Gehalt leben kann. Es ist nicht übertrieben wenn wir bebJupten, daß einv Straßenkehrer mehr verdient als ein ReugMtelehrer. Unser Provinzialverband hat sich mit dieser Frage während des Krieges in jeder Sitzung beschäftigt, wir haben die Subventionen über das Maß unseres Könnens erhöht in der Hoffnung auf bessere Zeiten- Wir arbeiten heute mit einem Defizit, und nur dann, wenn unsere Verbandsgemeinden ihren Beitrag zu unserem Verbände erhöhen, können wir unsere Tätigkeit im bisherigen Rahmen <an eine Anpassung an die Geldentwertung ist nicht zu denken) fortsetzen. Wir haben audi zweimal den Lehrern eine Teuerungszulage gewährt. Wir haben dm leistungsfähigen Gemeinden die wirtschaftliche Not der Religionslehrer in einem längeren Expose dargelegt und sie um einen besonderen Beitrag gebeten. Auf Grund unserer damaligen Enquete mußten wir feststellen, daß vön keinem einzigen Religionslehrer das Gehalt den Betrag von 3000 Mk. übersteigt, Lehrer mit 4 und 5 Kindern bezogen ein Gehalt von noch nicht 2000 Mk. Und heute? Wir haben uns das Material beschafft, und es liegen uns die Angaben von 124 Lehrer und Lehrerinnen der Rheinprovinz und Westfalens vor. Davon sind verheiratet 96, ledig 28, mit 2 Kindern 61, bis 5 Kinder 32, über 5 Kinder 6, definitiv angestellt sind 82, auf Kündigung 37, Kontrakt über 3 Jahre 5. Das Gehalt betrug bis 2400 Mk. bei 25 Stellen, 2400 bis 5000 Mk. bei 80 Stellen, über 5000 Mk. bei 23 Stellen. Zu dieser Uebersicht ist zu bemerken, daß in dieser Euquete die Angabe von '63 Volksschullehrern enthalten sind, diese machen zum größten Teil die günstigsten Fälle aus. Wir haben in Rheinland und Westfalen eine größere Anzahl von öffentlichen Volksschulen. Die öffentliche Volksschule ist heute das Glück der Gemeinden auch in wirtschaftlicher Beziehung. Unser Provinzialverband ist zu allen Zeiten für die jüdische Volksschule eingetreten <nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen!). Wie richtig dieser Standpunkt gewesen ist, beweist die heutige Lage der Gemeinden mit Religionsschulen. Die Gemeinden mit öffentlichen Volksschulen können bei dieser Frage ausscheiden, denn für diese Stellen sorgt der Staat, Aber die Stellen an Religionsschulen? Es ist sicher, daß viele Gemeinden bei gutem Willen mehr leisten könnten, aber ebenso sicher ist, daß keine dieser Gemeinden in der Lage ist, ihre Religionslehrer so zu dotieren, wie es bei den heutigen Verhältnissen notwendig ist. Als Mindestmaß der Besoldung muß diedergleichalterigenLehrer an öffentlichen Schulen gelten. Wir sagen Mindestmaß, denn es ist bekannt, daß die Beamten aller Kategorien unter den heutigen Verhältnissen am meisten -leiden. Ist dieses Ziel zu erreichen? Durch die Hilfe der Provirtzialverbände, des D. I. G. B., der Großgemeinden nicht, denn diese befinden sich heute in schwerer finanzieller Bedrängnis. Es handelt sich bei dieser Frage, wie eingangs erwähnt, um die Zukunft der Gemeinden, nicht der Lehrer in erster Reihe. Den Ehrennamen einer jüdischen Gemeinde darf man nur dort anwenden, wo für die jüdische Erziehung, für Gottesdienst und jüdisch geistiges Leben gesorgt ist, und das ist nur in Lehrergemeinden möglich. Wir wiederholen, was wir auf unserer letzten Ausschußsitzung ausgeführt haben, es handelt sich um die Zukunft des Judentums, auch in den Großgemeinden, denn der Nachwuchs dieser Gemeinden wandert ab in die Großstadt, und dieser Zuwachs wird bald in jüdischer Beziehung völlig ungebildet sein. Wir sehen nur einen Ausweg, der es ermöglicht, dieser Not abzuhelfen. Es ist in jeder Provinz ein Ausgleichfonds zu schaffen, aus dessen Erträgnissen den mittleren und kleineren Gemeinden geholfen werden kann. Ein solcher Ausgleichfonds ist, wie die Dinge heute liegen, nur durch private Spenden aufzubringen. Der, Ausgleichfonds wird von den Provinzialverbänden verwaltet, und es werden Rechtsgarantien geschaffen, die jeden Mißbrauch des Fonds ausschließen. Wir werden darüber später ausführlich berichten. Darum wenden wir uns an den einzelnen, .an jeden, der sich der Verantwortung für die Zukunft des Judentums bewußt ist. Große Spenden sind nötig. Die Hilfe darf natürlich erst dann eintreten, wenn diese Gemeinden ihre volle Schuldigkeit getan haben, aber dann muß die Hilfe eine ausreichende sein, und das ist nur möglich, wenn dieser Fonds groß genug ist. Der rheinische Provinzalverband wird den ersten Versuch in dieser Richtung wagen. Wir werden versuchen, in allen Städten und Dörfern unserer Provinz, unsere wohlhabenden Glaubensgenossen zu Spenden zu, veranlassen, und wir hoffen, daß unser Versuch nicht mißlingt.

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