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Jüdischer Bote vom Rhein · 1919-09-05 · 15 (5.9.1919) · p. [Seite]

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
1 (1919)
Issue
15 (5.9.1919)
Date
1919-09-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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^r*ch<iot mit Erlaubnis der britischen Militärbehörden. * D** «»scheint jeöen Kreitag! W<1u»«tzr«iS:. 60 Ps. monatlich , Mrtzvktionsschlutz: Montagabend S PoftscheeNvato «ln «r. 74747. Rhein : «ntzklgenpreiß: Lp Pf. bi» vir».! { grlp Pttitirile - Hs.Upirtg.b0Pf. » : vri Wiederhol, rmspr- Roh. - An»! j zeigenanpghm» bi» Ptmttgg mittag j Ziidlicher Poltsblatl fUr die Rbeinifcben Lande, Bonner Gemeindeblatt für das Rbeintal, Siegtal, Hbrtal ufw. tzerausge-eben pon Rabbiner Dr. E»il Toh», Bonn. Schriftleitung und Versand: Bonn, Tempelstraß« \Z. N»«mer 16 Bonn. 10. September 1919 — 17 Kffric 8679 1. IahrKtMg. Inhalt: Brrnzyrrrücker von gmil Cohn. — Wockenichau. — Dir Paragraphen der neuen Retchtzversalsunp über dir Religion. — Betthoven» erste Liebe. — Bon Berg und Tal. — Der Bonner Bemetndebore: ■— Der Sarsrrnkel von L. Aowpttt. — Au» der Botentasch« gefallen. - Prei»r»tsel. - Briefkasten. - Der BereinSbote. - Aalender h«r «ach« usw. Irrunde des Boten, «erbt dem Boten neue Ireunde! ' V-chrsadschnttt «an Grenzverrücker. verflucht. wer die Grevze seine» Nächsten verrückt! — Darauf spreche da» ganze Volk: Amen! 5 Mose, 27, 17. Lrrrück« nicht dir Brenz« der Borzeit, die deinr Väter 'gesetzt haben! — ' ' - Verrücke nicht dir Brenz« der Vorzeit nnd in» Feld der Waisen komme nicht! Sprüche 22, 28; 23. 10. In seiner ergreifenden Geschichte „Romeo und Julia auf dem Dorfe" schildert der schweizeriscke Dichter Gottfried Keller zwei Bauern, die an der Sünoe des Grenzverrpckens mit Haus und Hof zu Grunde gehen. Zwischen ihren Ackern liegt das brachliegende Feld eines Verschollenen, und wir sehen die beidett^n einander vorüberpflügen und in stillem und doch gehästigem Einverständnis beim jedesinaligen Wenden des Pfluges eine tiefe Furche in das fremde, herrenlose Feld brechen, bis sie an einander geraten und sich und ihre sich liebenden Kinder in Unglück und Tod getrieben haben. Diese- Schicksal bildet eine düster warnende Erläuterung zu dem obigen Gesetz von der heiligen Unantastbarkeit des Grenzsteins. Man wäre versucht, dieses Gesetz als eine einfache Ausdehnung des 8. Gebots „Tsu sollst nicht stehlen!^ auf den Grund und Boden ackzuschen, wie Raschi es tat. Schaut man näher hinzu, so erkennt man, daß der Diebstahl der Scholle der schwerste aller Diebstähle ist, nicht nur ein Angriff auf das fremde Vermögen, sondern ein Angriff auf das Leben selbst. Denn dem altisraelitischen Bauern war die Scholle nichts anderes als das Leben, der Grund, a u f dem er geboren und i n dem er durch Erbe und Arbeit verwurzelt war. Wer den Boden angriff, griff also seine Wurzeln an, raubte ihm ein Stück Atem vom Munde, griff ein und griff über ins ftemde Leben. Dazu kam, daß diese Grenzen von Väterzeiten her gesetzt und als ewig unverrückbar galten. Es waren Gottes Grenzen und der Mensch nur ein Erbpächter des Herrn. Zu dieser Scholle gehörte diese Sippe und zu dieser Sippe diese Scholle. Wer sich bei Nacht und Nebel hinausschlich aufs Feld und den alten Stein, der von Josuas Zeiten her dort die Mark bezeichnet«, heimlich eine Strecke weiter rückte, der tat nicht nur dem Leben seines Nächsten, sondern dem geheiligten Recht viel hundertjähriger Vergangenheiten Gewalt an. Verflucht, wer die Grenze verrückt! — Israel ist heut kein Bauernvolk mehr, ab« der Grenzverrück«, d« „Massig g'wul" blieb de» Volksgeist allezeit eine scharf umrissene Gestalt. Es wbr hex Mann, d« dem andern im wirtschaftlichen und manchmal auch im geistig-sozialen Sinne Boden raubte, der — Konkurrent. Wir leben heute im Zustande des freien, ungehindertest Wettbewerbs in Handel und Gewerbe. Jeder darf sich seinen Laden aufmachen, wo und wann er will. Es ist aber kein Zweifel, daß noch unsere Urgroßväter einen Kon- - kurrenten, der neben ihnen im engen Raume ein und derselben Gaste Waren feilbieten wollte, einen Massig g'wul, einen Grenzverrücker nannten, der „das Master abgxüb" und „das Brot vom Munde nahm", d. h. kein ehrlicher Kaufmann, sondern ein Bedroh« des Lebens war. Die grausame Zeit ist über diese Lamentationen und Klagen hinweggeschritten. Dn Existenzkampf wurde immer schw««, imm« nicksichtslos« die Konkurrenz. D« Mastig g'wul ist immer noch da, nur daß wir ihn wieder etwas and«s sehen als unsere Urgroßeltern. Würde damals der einfache, dreiste Wettbewerb so anaesprochen, sp ist es heute her unlautere Wettbewerb«, der mit dem Grenzverrücker Altisraels die nächtliche Heimlichkeit, die List und Tücke seines Tuns gemeinsam hat. D. h. vaS Recht des Tüchtigeren mag gelten, überall und unbedingt, er mag als Eroberer ausziehen-und sich Boden «werben, wo und wie weit er will, — das Recht des Listigen, Verschlagenen und Verlogenen, der dem andern durch Lug und Trug die Kundschaft abspenstig macht, ist ein mis«ableS Recht: „Verflucht, wer die Grenze seines Nächsten verrückt!" Die Hauptsache bleibt, haß wir immer als Juden, d. h. als Volk des Gesetzes, empfinden. Und daß wir neben dem Rechte des Richters und Staatsanwalts auch moralische' Rechte anerkennen, vor allem anerkennen, daß jeder Mensch und jedes Leben von heiligen Grenzen umgeben ist, vor denen uns Halt geboten ist und Achtung und Respekt. Können wir den Existenzkampf auch nicht aufheben, ja, stehen wir auch selber mitten dnn in ihm, unrettbar verloren an seine unbarmherzige Gewalt, so können wir ihn doch mildern durch Anstand, Rücksicht und Selbstbescheidung. Wer das nicht will, sondern meint, daß ein anderer erst niedergetreten werden muß, damit n selber hochkomme, her sündigt am Leben, der mag ein gerissener Kaufmann, ein gewiegter Händler, ein erfolgreicher Geschäftsmann sein, — ein Juoe ist « nicht. »mit <r o h „.

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