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Jüdischer Bote vom Rhein · 1919-07-04 · 5 (4.7.1919) · p. Seite 41

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Journal
Jüdischer Bote vom Rhein
Volume
1 (1919)
Issue
5 (4.7.1919)
Date
1919-07-04
Page
Seite 41 (sequence 3)
Language
German
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auf Verlangen zu belegen And. Der Beitrag beträgt jähr. ' lich mindestens 3 Mark. Der, Bund erfreut sich trotz feines kurzen Besteheneines großen Zustromes. Es sollen überall in ganz Deutschland Ortsgruppen gegründet werden. — Nähere Auskunft erteilt der Vorsitzende Hr. Leo Löwenstein, Hauptmann d .9t., Betlin-Lichterfelde, Kyrlstraße 80. Berlin. Die zionistische Organisation schreibt eine Zionistensteuer aus und fordert für das laufende Jahr 1919 die Aufbringung von 400 000 englischen Pfund, die wie folgt verwandt werden sollen-: 100 000 Pfund für daS Schulwesen in Palästina, 84 000 für das Gesundheitswesen, 48000 für Polizei, Unterstützungen, Darlehen, 38 000 für die Palästinakommisfion in Jaffa und Jerusalem, 23 000 für Untersuchungen, Regelung der Wasierkräfte usw., SO 000 für Unvorhergesehenes. Von Deutschland werden 350 000 M. gefordert. Da die deutsche Organisation für eigene Zwecke jährlich 250 000 M. braucht, sirü» jährlich , 600 000 M. aufzubringen. Die Steuer wird in festen Staffeln von 60 M.. 120 M.: 250 M.. 500 M.. 1000 M. usw. - erhoben werden. Washington. Der amerikanische Senat faßte einstimmig die folgende Resolution: . „Der Senat ersucht das Staatsdepartement, Wilson' die Bitte zu übermitteln, mit den Friedensdelegieren der , Länder, in denen Pogrom« und Maffakres stattgefunden, haben, zu konferieren und ihnen zu sagen, daß der amerikanische Senat und das amerikanische Volk die Exzesse und die Metzeleien, die an Männem, Frauen und Kindern ihres Glaubens wegen begangen werden, aufs tiefste bedauert." Genf. Das Rumänische Pressebureau verbreitet neuerdmgs, so in der „Tribüne de Genöve" (vom 31. Mai), daß ein neues Gesetz die früheren Gesetze und Dekrete üÄr die Naturalisation der Juden in Rumänien modifizieren werde. Diesem Gesetz zufolge hätten die Juden, die das rumänische ' Bürgerrecht zu erlangen wünschten, keinerlei Ausweise ihrer Geburt im Lande usw. zu erbringen, sondern einfach ihren Willen dazu formell zu erklären. Auf diese Weise wird die irdische Frage vollständig gelöst und Rumänien zählt inolgedesten gegen 800 000 jüdische Bürger." — Diese Meldung ist tendenziös. .Kurz vor Abschluß der Friedensverhandlungen wollen die Rumänen die Friedenskonferenz und die öffentliche Meinung günstig für sich stimmen. Die Äußerungen Bratianus vor der Friedenskonferenz waren in dieser Hinsicht allzu deutlich, als daß ernsthafte Hoffnungen auf die Besserung der Lage der Juden in Rumänien sich regen dürften. . Zürich. Aus Paris wird gemeldet, daß es in den Reihen der „Alliance Jsraelite Universelle" infolge einer Meinungsverschiedenheit in bezug auf die Forderung nationaler Rechte für die Juden in den Diasporaländern zu einer Spaltung gekommen wäre. Es wird berichtet, daß die demokratischen Vertreter jedes Zusammengehen mit Asstmilanten abgelehnt hätten und sich bereit erklärt haben, die Forderung nationaler Minderheitsrechte für die Juden in ■ allen Ländern Europas zu unterstützen. Zürich. Durch Vermittelung der „Agudas Jisroel" haben 400 Rabbiner des Ostens einen Ruf an die jüdische Diaspora ergehen lasten, der auf die beispiellosen Leiden des jüdischen Volkes in diesen Tagen weltgeschichtlicher Entscheidung hinwetst und als Bekundung der jüdischen Brüderlichkeit und Gottestreue im Geiste der jüdischen Überlieferung zu einem Trauerfasttag auffordert. Demzufolge wurde Donnerstag der 26. Juni, d. i. der 28. Siwan, auch in zahlreichen deutschen Gemeinden mit einem halbtägigen Fasten, einem feierlichen Jomkippurkoton-Gottesdienst und mit wohltätigen Sammlungen zu gunsten der Pog^omopfer begangen. ,__ London. Das Einwanderungsbüro fr»* y n T ä ft 8 n - amtes hat die Niederlassung von Zweigbüros in Kopenhagen, New Aork und London beschlossen. Außerdem werden eine Einwanderüngszeutrale in Palästinb, sowie Inormationsbüros für Auswanderer in allen Ländern geschafen. Ferner bereitet man schon Verträge mit Schiffsgesellschaften vor und beabsichtigt, denjenigen Auswcmderern, die sich den regulierenden Bestimmungen unterwerfen, Vorzugsbedingungen zu gewähren. Paris. Pos Komitee der jüdischen Delegation in Paris legte dem Sekretariat dieMinoritätsforderungenderJudenindenneugebildetenStaat e n vor mit der Bitte, sie den Verträgen mit Bulgarien, Esthland, Finnland, Griechenland. Jugoslavien, Litauen» Polen, Rumänien, Rußland, Tschechostovakien und Ukraine usw. einzufügen. Sie umfassen 10 Paragraphen mit folgendem Inhalt: 8 1 erklärt, daß Staatsbürger, und zwar ohne ede Prüfungsprozedur oder dergleichen, sind: alle Per-' onen, die in dem betreffenden Territorium geboren und in. einem anderen Staate naturalisiert find, sofern sie nach >em 1. Archust 1909 in dem betreffende« Territorium wohnten oder ihre Beziehungen zu diesem Territorium drmh einen Paß bewahrten. Inhaber früherer Staatsangehörigkeit haben jedoch Optionsrecht innerhalb zweier Jahre nach Publikation des Vertrages. 8 2 sichert allen Staatsbürgem den Genuß gleicher, bürgerlicher, religiöser, nationaler, politischer und individueller Rechte zu. Der Staat ist verpflichtet, das Leben, die Freiheit und das Eigentum aller Einwohner in gleicher Weise zu schützen. 8 3 verbietet, wegen Zugehörigkeit zu irgendeiner Raste, Nationalität oder Religion, Beschränkungen irgendwelcher Art aufzuerlegen. 8 4 stellt fest, daß diemationalenSprachen privat, öffentlich und offiziell gebraucht werden dürfen. Die jüdischen Schulen genießen die völlige Rechtsgleichheit unter der Bedingung, daß ihx Programm mit dem allgemein angenommenen Schulprogramm übereinstimmt. 8 5 erkennt die n a t i o n a l e n M i n o r i t ä t e n als besondere,und autonome Organisationen an. Als solche sind sie zur Gründung, Verwaltung und Kontrolle ihrer Schulen und Institutionen auf dem Gebiete der Religion, Erziehung, Wohltätigkeit und der sozialen Fürsorge berechtigt. Dieser Paragraphfieht gleichzeitig die Möglichkeit des Austrikkes aus der Minorität durch eine Willenserklärung vor. Die jüdische Bevölkerung innerhalb dieser Länder wird als nationale Minorität betrachtet. 8 6 billigt den Schulen und Institutionen auf dem Gebiete der Religion, Erziehung, Wohltätigkeit und der. sozialen Fürsorge im Budget den jeder nationalen Minorität Proportionellen Anteil zu. Die leitenden Behörden der nationalen Minoritäten sind berechtigt, ihren Angehörigen obligatorische Steuern aufzuerlcgen. 8 7 stellt die Proportionelle Vertretung der Juden in allen gewählten Körperschaften des Staates, der Provinzen, der Städte usw. fest. v 8 8 tzewährt der jüdischen Bevölkerung das Recht der RuheamSabbath und an An Feiertagen und rägmt ihnen das Recht der Sonntagsarbeit ein. 8 9. Diese Bestimmungen sind integrierender Bestandteil der Staatsverfastung und ohne Zustimmung des Völkerbundes unabänderlich. 8 10 bestimmt das Beschwerderecht der nationalen Minoritäten beim Völkerbund im Falle einer Verletzung oder Nichtausführung dieser Bestimmungen. Dir Kprachensra-e -er Juden. , Bon Georg Lo»v«»er II._' v -—^9eim^Hrrsvstreten aus dem Ghetto hat die Sprache der deutschen Juden eine seltsame, fast unnatürliche Entwicklung genommen: die deutschen Juden haben im großen Ganzen die neuhochdeutsche Schriftsprache bei sich eingeführt, statt in den örtlichen Dialekten des deutschen Volkes unterzutauchen, und wie sich die Juden früher durch ihre eigene deutsche Mundart abhoben, so kann Man es

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