Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Fünfter Jahrgang (1865/66)
- Issue
- 1866
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 76)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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Herausgeber nur dazu dienen, dem Unternehmen mehr Sorgfalt und Gediegenheit zuzuwenden. e) 8ulla Peoorazia m08aiea, studiv critivo e «torieo del krok. 6»!8. Levi da Vercelli, Firenze, 1863. Diese kritisch-historische Studie über das Wesen, die Bedeutung und den Zweck der Gottesherrschaft in der mosaischen Gesetzgebung ist mit großer Sachkenntniß und sehr klarer Darstellung geschrieben. Der Vers, erkennt im mosaischen Gesetz ein dreifaches Ziel (Monotheismus, Gesetzgebung und Volksthum),' bespricht folgerichtig die religiöse Selbstständigkeit des Volkes und des Einzelnen, die Gleichheit, die politische Freiheit und die administrative und gerichtliche Anordnung, breitet sich über das Priesterthum aus, welches vom Staate getrenntwar und sich dem Gesetze unterordnen mußte, und erklärt die Prophetie, deren Tragweite und Bestimniung. Die Vergleichung der mosaischen Gesetzgebung mit der anderer Staaten und Knltrn (besonders der alten Griechen und Römer), die der Vers, fast überall anwcndet, ist von großem Nutzen. Wir werden ^bei Gelegenheit Manches aus diesem treffliche«! Buche beleuchten. Wir fügen noch hinzu, daß der Vers, der Mitredacteur des Educatore Israelita ist, welche Monatsschrift trotz ihrer zeitgemäßen Richtung stets in den Schranken der Ruhe und des Anstandes verbheibt. d) Statut des Vereins zur Unterstützung der Kranken und Bestattung der Tobten.der Synagogen- Gemeinde Berent (W. Pr.) am 5. März 18*5 begründet. Berent 1863, gedruckt b. Eohn. (4. 25 6.) Der Verfasser, Rabb. Dr. Adolf Salvendi, bedauert in der Vorrede, daß die jüdische Gemeinde J»