Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Vierter Jahrgang (1864)
- Issue
- Heft 3-4. (1864)
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 8)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
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70 (Esra 10, 19); Vm. der Nasiräer (Num. 6, 11—12); IX. der die Lustration nach einer stattgehabten Verunreinigung unterließ (Lev. S, 2—3) und X. die vom Autsatze befreite Person (ibid. 14, 12—24). §. 28. Bedeutung der Sühnopfer.! Ein Sühnopfer wurde gebracht, wenn der Mensch unwissentlich eine Sünde beging, später aber dieses VergehenS sich bewußt wurde; auf eine wissentlich begangene Sünde folgte die Strafe der Exfecration t§. 12). Diel berechtigt uns zu der Annahme, daß die Gebote und Verbote des mos. Gesetzes eine objective Heiligkeit besaßen, durch deren Verletzung, selbst wenn diese unbewußt geschieht, jenes theokratische Verhältniß zerstört wird, welches wir oben §. 9 dargestellt haben. Insofern aber die Sünde ihren Ursprung in der Mangelhaftigkeit der menschliche» Natur hat, so muhte selbst eine unbewußt begangen« Sünde durch ein Opfer gesühnt werden, das eine reuevolle Gesinnung begleitete, wodurch der Mensch den Wunsch zu erkennen gibt, daß er der menschlichen Würde ringedenk sein und so der möglichen Vervollkommnung sich nähern wolle. Vergl. ob. §. 12, wo wir diese Erklärung-- weise des Sühnbegriffs weitläufig zu begründen suchte». Wir kommen nun zu der Untersuchung über de« Unterschied zwischen Sünd- und Schuldopfer. Während ältere Gelehrte sich Mühe gaben, die Natur dieser beide» Opfer zu erforsche» und den Unterschied zwischen beide» auf irgend eine Weise festzustellen, zerhauen neuere Gelehrte den Knoten mit einem Hiebe, indem sie entweder sagen, die wahre Natur dieser Opfer sei in Vergessenheit gekommen und nur das frühere Vorhandensein einet s