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Der jüdische Student · 1902-04-01 · Heft 1 (April 1902) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
1 (1902-1903)
Issue
Heft 1 (April 1902)
Date
1902-04-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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No. 1. 5. Berichte. „II. Kartelltag." Der diesjährige Bundestag des B.J.C. fand am 6. bis 8. Januar in Breslau statt. Delegiert waren von Berlin: Rosenkranz, Zwirn, Hecker, Pelz, Steinitz; von Breslau: Moses, Dobrzynski, Mannheim; von München: Perlitz (mit 2 Stimmen) und Lemchen. — Den Bericht des Präsidialvereins (Berlin) über das abgelaufene erste Bundesjahr erstattete Rosenkranz; er sprach dabei die Erwartimg aus, dass der B.J.C. bald Gelegenheit haben möge, sich an der jüdischen Bewegung unserer Zeit zu beteiligen, da er sich bemühen müsse, im jüdischen Leben eine beachtenswerte Rolle zu spielen. Dem Präsidialverein wurde Decharge erteilt. Nachdem die Berichte der Einzelvereine erstattet waren, wurde die Auflösung des Leipziger Kartellvereins beraten. Die dortigen Bbr. Bbr. sahen sich im Interesse unserer Sache genötigt, den V.J.St. Leipzig auf unbestimmte Zeit zu suspendieren, da der Boden Leipzigs für unsere Ziele sich als völlig unfruchtbar erwiesen hat; Hauptgrund ist die ganz geringe Zahl jüdischer Studenten an der dortigen Universität. Ein nicht zu unterschätzendes Ergebnis der Bundestagsverhandlungen war eine kleine Abänderung der Tendenzfassung, — unter Beibehaltung ihres Inhalts. Punkt 1 heisst nunmehr: „Der B.J.C. ist der Sammelpunkt aller jüdischen Studenten, die sich bewusst als Juden fühlen und an der Entwickekmg eines lebendigen Judentumes mitarbeiten wollen." Punkt 2 und 7 sind fortgefallen. (Ein Auszug aus den erneuten Kartellstatuten ist der Zeitung beigelegt.) Ein den neuen V.J.St. Charlottenburg, betreffender Beschluss ging dahin, dass derselbe als dem B.J.C. angehörig zu betrachten sei, wenn er sich auf den Boden des B.J.C.-Programms stelle.*) Im Verlauf der weiteren Verhandlungen wurde die Gründung einer Zeitung des B.J.C. beschlossen, welche dazu bestimmt sein soll, das Band, das die V.J.St.—en und V.J.St.—er umfängt, zu *) Auf Grund dieses Beschlusses gehört der V.J.St., Ch., dem Bunde nunmehr bereits an (S. unten S. 16 u. 19).

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