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Der jüdische Student · 1932-10-01 · Heft 9 (Oktober 1932) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
29 (1932)
Issue
Heft 9 (Oktober 1932)
Date
1932-10-01
Page
[Seite] (sequence 30)
Language
German
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kann und soll nicht solche Unterstützungskredite, die bisher im engeren Kreise befreundeter Bundesbrüder aufgebracht wurden, unterbinden und ersetzen. In diesen Fällen muß das auch weiter so geschehen wie es bisher geschah und wir haben keinen Zweifel, daß in den allerdringendsten Fällen immer wird geholfen werden können. Wir müssen, um etwas zu erreichen, uns darauf beschränken, nur solche Kredite zu geben, die in normalen Zeiten von kleineren Banken, gegeben wurden. Auch der wirklich Kreditfähige erhält sie heute nicht mehr. Wir können daher bei unseren beschränkten Mitteln grundsätzlich nur Wechselkredite geben für die, da Sachsicherheiten für uns wertlos sind, solvente Bürgen gestellt werden. Auf diese Weise können wir mit wenig Spesen die Kredite verwalten und selbst wieder auf die Wechsel, falls sich das als nötig erweist, Geld erhalten. Wir müssen sorgen, immer .flüssig*' zu sein und zu bleiben. Alle Kreditgenossenschaften geben in gleicher Art diese Kredite, Wir können um so weniger von diesem Schema abgehen, als sich leider in der Vergangenheit gezeigt hat, daß diese Kredite keineswegs so zurückgezahlt werden, wie sie in Wirklichkeit die Kreditnehmer zurückzahlen können. Wir haben es uns aber zur Aufgabe gemacht, auch reine Unterstützungskredite» die künftig von Bundesbrüdern gegeben werden, und auch solche aus der Vergangenheit, die „eingefroren" sind, zur Einziehung zu übernehmen. Wir bitten sogar alle "Bundesbrüder, uns von solchen Krediten aus früheren Zeiten Mitteilung ♦ zu machen, schon damit wir bei unseren Kreditgesuchen die Kreditwürdigkeit des Antragstellers besser zu prüfen in der Lage sind. Wir werden versuchen, diese „eingefrorenen" Kredite unter Berücksichtigung des Einzelfalls wieder flüssig zu machen und hoffen so, dem einzelnen Bundesbnider, der Gläubiger, ist, ebenso wie der Gesamtheit damit einen Dienst erweisen zu können, Ein Teil der Beträge wird uns sicherlich als Betriebsfonds überlassen werden. Kredite können natürlich von der Kreditgenossenschaft nur solche Bundesbrüder erhalten, die uns als Genossen beigetreten und dem Gericht angemeldet sind. In diesem Zusammenhang ein Wort über -die Bürgschaft. Für uns soll die Bürgschaft nicht nur eine Sicherheit, sondern gleichsam auch ein Attest sein, daß der Bürge an der Rückzahlung keinen Zweifel hat und seinerseits die Verhältnisse so geprüft hat, daß er für die Forderung einzustehen bereit ist. Diese Bürgschaft darf aber natürlich durchaus nicht etwa nur eine Formalität sein. Jeder Bürge muß vielmehr damit rechnen, auch aus der Bürgschaft in Anspruch genommen zu werden, wenn der Kreditnehmer nicht zahlen kann. Wf kämen sonst unserer Bank gegenüber selbst in Schwierigkeiten. Eine Bürgschaft hat leider — was in keinem juristischen Lehrbuch steht — die Eigentümlichkeit, immer fällig zu werden, wenn dem Bürgen selbst &c Zahlung unbequem oder gar unmöglich ist. Es ist weder unsere Absicht nocs darf das die Folge unserer Tätigkeit sein, unsere eigenen Bundesbrüder *n solche Situationen zu bringen. erwarten vielmehr, daß nur dan- Bürgschaften übernommen werdefl' wenn sie wirklich bedenkenfrei £c' geben werden können. Also: helft uns dadurch, daß uns die Arbeit nicht unnötig scbvrcf macht. Die Aufgabe lohnt schon! 256

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