Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 9 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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c;üzelne Schönheitsfehler zu beseitigen, wollen wir auch die Statuten erst drucken lassen, wenn die nächste Genossenschaftsversammlung einige Abänderungen beschlossen hat. Es gilt jetzt, der Form Inhalt zu geben. Der Mangel einer juristischen Form hat unsere Arbeit außerordentlich gehemmt, auch haben wir unter manchen unglücklichen Zufällen gelitten. So mußte Bbr. Tumbowsky eine Arbeit außerhalb Berlins übernehmen. Bbr. Wöllstein, der sich persönlich außerordentlich um die Geschäfte bemüht bat, infolge persönlicher Ueberlastung die Geschäftsstelle abgeben. Sie ist von mir übernommen und ich vertrete auch die beiden verhinderten Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Genossenschaftsversammlung, die über die Besetzung der Vorstandsposten dann entscheiden wird. Nun helft uns liebe Bundesbrüder vor allem 2 Schwierigkeiten zu überwinden, die ähnlich dem Haupt de- Hydra immer wieder in verdoppelter Auflage emporwachsen, wenn wir glaubten, sie überwunden zu haben: die Beiträge einziehen und die immer wachsenden Unkosten herabdrücken. Bisher hat die Kreditgenossenschaft fast ohne Spesen gearbeitet. Eine Flut von Briefen aber soll beantwortet werden, unendliche Mahnungen sind erforderlich, auch bei ^undesbrüdern, die Mk. 30.— wirk- •;°h zahlen könnten. Die von uns ^sandten Mahnschreiben sind leider r''cht so beachtet worden, wie wir es -Uten verlangen können. Der Kartelltag hat für alle Bun- ^sbrüder —- nicht bloß iür die alten j^"rren, sondern auch für Aktive und *n- :tive den Beitritt zur Genossen- ■"'-»aft obligatorisch gemacht; es be- 'Ht nur die Möglichkeit, die Verfechtung zum Beitritt abzulösen f*Urch eine Zahlung von Mk. 60.—, die einem Betriebsfonds zugeführt wird. Wo wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, kann der Betrag in Raten gezahlt werden. Wir nehmen lieber Mk. 3.— in Raten ohne Mahnung monatlich als Mk. 30.— nach 10 maliger Mahnung. Also bitte, nun laßt Euch auch nicht mahnen. Die Erstchargierten der Verbindungen, die Vorsitzenden der Altherrenverbände und Landesverbände sind verpflichtet, die Aktion auf Absendung der Anteilsscheine und Zahlung der Genossenschaftsbeiträge bzw. der Mk. 60.— Ablösung unter ihren Mitgliedern durchzuführen und innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen des J.St. Bericht zu erstatten. Der Genossenschaftsanteil beträgt Mk. 30.—; die gleiche Höhe hat die Haftsumme, mit der die Genossen im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Genossenschaft — aber nur in diesem Falle — herangezogen werden können. Eine Anzahl von Bundesbrüdern hat den Beitritt erklärt, aber die Zahlungen noch nicht geleistet und eine Anzahl von Bundesbrüdern haben den Beitrag geleistet, aber die Erklärungen noch nicht abgesandt. Wir bitten darum. Erklärung und Zahlkarte liegen dem J.St. zur Benutzung bei. Und nun zu den Aufgaben der Kreditgenossenschaft! So oft lautet leider das Kreditgesuch: Liebe Bundesbrüder, ich bin seit langer Zeit arbeitslos und brauche jetzt, gedrängt von allen, zur Abgeltung meiner dringendsten Verpflichtung dringendst Mk. 2000.—, bin aber außer Stande anzugeben, wann ich das Geld zurückzahlen kann. Leider können wir reine Unterstützungskredite noch nicht geben. Die Gründung der Kreditgenossenschaft 255