Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 9 (Oktober 1932)
- Date
- 1932-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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die den Gegenstand des Camp-Programmes bilden sollten. Am zweiten Tag werdej wir die Aufgaben der zionistischen Jugend in Deutschland, insbesondere die unser?, Aktivitas in der. heutigen Situation des Zionismus bespredien. Alles nähere werden wir auch hier durch Rundschreiben und weitere Veröffentlichungen bekanntgeben, Aktiven-* und Altherrentag zusammen soll eine einheitlich geschlossene K.J.V.er, Tagung darstellen. Unser Camp hat ausfallen müssen,- wir vereinigen daher diesmal die Jugend und die Alteren des Kartells zu geschlossener zionistischer Aktion. Das Präsidium des K. J.V. Paul Hirsch Heinz Gerling Sind die deutschen Juden eine nationale Minderheit? Von Max Moses Polke, Vorbemerkung d. R.: Den nachstehenden Ausführungen kommt angesichts der augenblicklichen Lage der Juden in Deutschland und der Verhandlungen des Frankfurter Delegiertentages eine erhöhte Bedeutung zu. Sie sind selbstverständlich, wie alle Aulsätze, die persönliche Meinungsäußerung des Verfassers und auch von diesem als Einleitung zu einer Debatte im JSt. gedacht, zu der wir die Bbr. Bbr. hierdurch ausdrücklich auffordern. Die Frage ließe sich eigentlich denkbar einfach beantworten. Denn darüber, daß die Juden, also auch die deutschen Juden, eine Nation sind, braucht man in unseren Kreisen nicht zu streiten. Ebensowenig läßt sich leugnen, daß sie in Deutschland eine Minderheit darstellen. Aber die offiziellen, nicht nur jüdischen, sondern auch zionistischen Stellen sind anderer Meinung. Das Gemeindeprogramm der ZVfD, wie es auf der Sitzung des Landesvorstandes vom 4. November 1928 angenommen worden ist, betont zwar, daß die organisierte jüdische Gemeinschaft Quelle und Träger aller* Rechte ist, die nach der staatlichen Gesetzgebung den Juden autonom zustehen (Prinzip der Demokratie), fügt aber hinzu, daß daraus nicht die nationale Autonomie für die Juden in Deutschland folgt. Auch der Völkerrechtler Hans Gerber vertritt in seinen Kommentar zu Artikel 113 der Reichsverfassung die Ansicht, daß die Juden im Deutschen Reich keine nationale Minderheit bilden. Diese Meinung herrschte nicht immer. Im Jahre 1847 erschien ein Buch, in welchem es heißt: „Wenn der Begriff eines „Volkes" oder einer „Nation" eine gemeinsame, durch äußere Begrenzung, Gesetzgebung, Sprache und Religion vo* anderen Völkerschichten geschiedene Stamrnes-Genossenschaft umta^; kann solcher auf die Juden keine Anwendung finden. Allein dennen"' bleibt den Juden eine im gewissen Maße bewahrte Nationalität cijly tümlich, Welche auf ihre Stellung im Staate von Bedeutung ist. vörderst besteht eine Religionsverschiedenheit, welche nicht bloß 3 besondere Glaubensnormen gegründet, sondern auch in niannigfac',c äußeren, in die bürgerliche Gemeinschaft eingreifenden Geboten geprägt ist, außerdem aber eine Stammesverschiedenheit, welche, in \ bindung mit ihrer Religion, den Juden unter den mannigfachsten Sch** salen die Eigentümlichkeit erhalten hat, wodurch sie inmitten der v^ schiedenen Völker, unter denen sie sich niedergelassen haben, erkenn^ sind. Die Stammgenossenschaft ist den Juden nicht durch die Ge^'1. gebung aufgedrungen, sondern folgt wesentlich aus der religiösen Gm;> läge des Judentums." 230