Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 3 (März 1932)
- Date
- 1932-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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13. Der Kartelltag fordert das Präsidium auf, baldmöglichst die A.K.B» wieder ins Leben zu rufen und einen Vertreter indie A.K.B, zu schicken. Es hat sich bei verschiedenen Gelegenheiten im vergangenen Semester als ein Fehler erwiesen, daß es keine gemeinsame Instanz aller Berliner Verbindungen gegeben hat. Die Zahl der gemeinsamen Aufgaben (Hochschule, Hebräisch, Schülerbund, Sport usw.) wird immer großer und die Erfordernis der A.K.B. wird immer dringlicher. 14. Die Aufnahme eines Fuxen in den A.C., sowie die Rezeption eines Burschen in den B.C. soll auf einem besonders dazu einberufenen Konvent in feierlicher Form erfolgen. 15. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, dem nächsten Kartelltag einen Plan vorzulegen, der auf die Verwirklichung des Zionismus in der Form der personlichen Verknüpfung in und mit Palästina besser als bisher geschehen ist, hinwirkt. Insbesondere soll jedem einzelnen Bundesbruder ermöglicht werden, sich in seiner aktiven Zeit in dem von ihm gewählten Berufsfach auf Palästina einzustellen, die Sonderkenntnisse seines Faches für Palästina zu erwerben und in Verbindung mit Palästina zu treten. 16. Das Palästina-Ressort wird vom Kartelltag beauftragt, eine Tozereth- Haarez-Zentrale zu errichten, die neben dem Werben für Beteiligung an palästinensischen Industrien den Vertrieb palästinensischer Erzeugnisse an die zionistischen Verbände, einzelne Bundesbrüder und an in Frage kommende Geschäfte zu propagieren. Die technische Durchführung wird dem Präsidium überlassen. 17. Das Präsidium wird beauftragt, zum nächsten Kartelltag nach vorheriger Anhörung der Kartellorganisationen Vorschläge zu machen, um die Bezeichnung der Bundesbrüder als Füxe, Burschen und Alte Herren durch hebräische Bezeichnungen zu ersetzen. Dem Präsidium wird anheiin gegeben, auch weitere Bezeichnungen von Einrichtungen des Kartells durch hebräische Worte zu ersetzen. 18. Die Reisekosten der Kartelltagsdelegierten werden fortan von allen Verbindungen, welche Delegierte zum Kartelltag entsenden, einschließlich der am Ort des Kartelltages sich befindenden Verbindungen gemeinsam getragen nach dem System, das die Z.V.LD, für die Sitzungen des Zentralkomitees eingeführt und bis zu dessen Auflösung beibehalten hatte. Die reinen Reisekosten in der Holzklasse aller am Kartelltag teilnehmenden Verbindungsdelegierten werden addiert und durch die Zahl der Delegierten geteilt. Jede Verbindung hat dann das einfache oder mehrfache des Durchschnittsbetrages, je nach Zahl ihrer Delegierten, aufzubringen. 19. In § 34 und § 35 wird an Stelle der Worte „6 Wochen" „2 Wochen" gesetzt. 20. Die Alten Herren im Saargebiet und in Elsaß-Lothringen sind dem Bezirksverband Nordbaden zuzuweisen. IV. Dem Präsidium sind als Material folgende Anträge überwiesen; 21. Das K.J.V. setzt sich neben jeder anderen zionistischen Arbeit als besondere ihm adaequate zionistische Arbeit die notwendige Schaffung der geistigen Grundlage für die zionistische „Praxis" zur Aufgabe. So ist es z. B. im jetzigen Moment notwendig, die Vorarbeiten für die Umformung und Um- 96