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Der jüdische Student · 1932-02-01 · Heft 2 (Februar 1932) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
29 (1932)
Issue
Heft 2 (Februar 1932)
Date
1932-02-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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Statutenänderung § 16 des Statutes erhält als Ziffer a) folgenden Satz: „der zionistischen Weltorganisation anzugehören und den Schekel zu kaufen Die Ziffern a) und b) werden damit zu Ziffern b). und c). In § 34 und § 35 wird an Stelle der Worte „6 Wochen" „2 Wochen" gesetzt. § 37 erhält folgenden Zusatz: „Dem Präsidium obliegt die Führung des Kartells nach innen und außen, sowie die Wahrnehmung aller Verwaltungsgeschäfte. Resolution: Der XII. Kartelltag des K.J.V. protestiert nachdrücklich gegen die Streichung der Beiträge für die hebräische Universität in Jerusalem und füir den „Hechaluz" durch die Berliner Jüdische Gemeinde. Durch beide Beschlüsse stellt sich die Berliner Gemeinde außerhalb des Kreises derer, die die Reproduktivierung des geistigen und körperlichen Schaffens der jungen jüdischen Generation erstreben, und außerhalb eines Werkes, das auf die moralische und materielle Stützung der Gesamtjudenheit auf der Welt stolz sein kann. V. J. St. Kadimah-Bonn. 1. Der K.T. ändert § 64 Abs. 1 der K.O.; der von jetzt ab lauten soll: Der. Beschluß über die Aufnahme erfolgt durch den A.C. Zur Aufnahme ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Falls eine Dreiviertelmehrheit nicht erreicht wird, ist die Abstimmung auf Verlangen eines Bundesbruders auf dem nächsten A.C. zu wiederholen. Diese Entscheidung ist endgültig. 2. Der Kartelltag beschließt die Einführung eines hebräischen Examens bei der Inaktivierung derjenigen Bundesbrüder, die vom Sommersemester. 31 ab aktiv geworden sind. Beim Examen soll der Nachweis geliefert werden, daß der betreffende Bundesbruder imstande ist, leichtere hebräische Texte zu lesen, zu * übersetzen und nachzuerzählen. Das Präsidium wird beauftragt, Richtlinien auszuarbeiten und einen für alle Verbindungen gemeinsamen Lehrplan aufzustellen, um die Voraussetzungen für das Examen zu erfüllen. V. J. St. Maccabaea-Berlin. 1. Der Karteilt, fordert alle Verbindungen auf, aus den Generationen der älteren Aktiven und den Inaktiven besondere Gruppen (sog. Aktiv-Gruppen) für zionistische kollektive Außenarbeit zu bilden, die der Kontrolle des Konventes unterstehen. 2. Die Internität des „Jüdischen Studenten" wird grundsätzlich aufgehoben. Jedoch kann das Präsidium im Bedarfsfalle nur für Mitglieder des Kartells zugängliche Nummern herausgeben, oder aber den Heften solche vertraulichen Mitteilungen beifügen. 49

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