Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 29 (1932)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Die Bank zählt neben Studenten nur einen, kleinen Kreis von berufstätigen Akademikern zu ihren Mitgliedern. Die Majorität der Genossen studiert, noch. Trotzdem gibt es unter den SQQ Mitgliedern ca. 73 Vertreter der berufstätigen Akademiker. Dieser Bericht soll anregend für die Selbsthilfeorganisation der jüdischen Studenten in Deutschland dienen. Ich bin überzeugt, daß es zum Beispiel im K.J.V. möglich sein müßte, eine ähnliche Organisation ins Leben zu rufen. Es brauchte nicht zu einer genauen Nachahmung der polnischen Genossenschaft zu führen, kann aber den richtigen Gedanken der produktiven Selbsthilfe wohl von ihr übernehmen. Boris Silbert. Präsidium und Verbindungen Der Kartelltag 1932 Der KartellUg wird voraussichtlich am 28, 29. Februar 1932 in Berlin stattfinden* Näheres wird noch bekanntgegeben, jjgglli^^ it.ft^ Anträge verweisen wir aut die in den folgenden Paragraphen abgedruckten Bestimmungen des Kartellstatuts. § 25. Jede Verbindung entsendet 2 Delegierte, "Uebersteigt die Durchschnittszahl der Aktiven und ortsanwesenden Inaktiven in dem Kartelltagssemester und dem vorangehenden 20 und beträgt die Zahl der Aktiven und ortsanwesenden Inaktiven im Kartelltagssemester nicht weniger als 15, so entsendet die Verbindung 3 Delegierte. Uebersteigt die Durchschnittszahl der Aktiven und ortsanwesenden Inaktiven in dem Kartetltagsssmester und dem vorhergebenden 25, so steht der Verbindung für jede angefangenen 20 ein weiterer Delegierter zu. Die Zahl der Delegierten einer Verbindung darf 5 nicht übersteigen. xv <t Beträgt die Durchschnittszahl der Aktiven und orisanwesenden töaktiven im Kartell tagssein est er und im vorhergehenden weniger als 10, so kainn die Verbindung nur einen Delegierten entsenden. \ \ Wählbar Sind alle Angehörigen des Kartells mit Ausnahme der F%xe. § 26. . - ' '• Jeder Altherrenbund, der aus mindestens 20 Mitgliedern besteht, entsendet zum Kartelltag einen Delegierten und für jede angefangenen weiteren 20 Mitglieder einen weiteren Delegierten. Die Zahl der Delegierten darf 4 nicht übersteigen, § 27, Jeder Bezirksverband entsendet zum Kartelltag 2 Delegierte, Uebersteigt die Mitgiiederzahl des Bezirksverbandes 100, so entsendet* er für jede 32