Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 28 (1931)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1931)
- Date
- 1931-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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berg, Hans Wolff und Hans Klee anwesend. Bbr. Rosenberg berichte:, über die Lage des Karteiis und die Tätigkeit des Präsidiums, Bbr. Hans Klee hielt sodann ein Referat über „Unsere Aufgaben in der Studentenschaft", da die hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen für die Leipziger Bundesbrüder augenblicklich besonders aktuell sind. An beide Referate knüpfte sich eine ausgedehnte Debatte. Zum Vorsitzenden des B.V. wurde Bbr. Abelsohn, zu seinem Stellvertreter Bbr. Wulff gewählt. K. Hebräischer Unterricht. Die hebräische Kommission hat im Einvernehmen mit dem Präsidium beschlossen, den hebräischen Unterricht im Berliner K.J.V. auf neuer Basis aufzubauen. Dazu sollen die folgenden Ausführungsbestimmungen dienen, die wir Euch bitten, auf dem nächsten Konvent oder der nächsten allgemeinen Veranstaltung zusammen mit beiliegendem Programm bekanntzugeben: 1. Jeder aktive K.J.V.er ist verpflichtet, am hebräischen Unterricht teilzunehmen. 6 2. Die Prüfungskommission, die von der hebräischen Kommission gebildet wird, bestimmt auf Grund der Prüfung die Ueberweisung in die entsprechenden Kurse. 3. Die Erstchargierten jeder Verbindung werden gebeten, der hebräischen Kommission eine Liste aller aktiven und inaktiven Bundesbrüder des Wintersemesters zu übergeben und bei denjenigen, die von der Verbindung aus dem hebräischen Unterricht dispensiert sind, eine Bemerkung mit Angabe des Grundes beizufügen. Wir bitten die Erstchargierten, der hebräischen Kommission in der Durchführung dieser Beschlüsse behilflich zu sein. Plan für die hebräischen Kurse im K.J.V. Der Unterricht besteht in allen Semestern aus dem Pensum der Stunden und den Aufgaben zu diesen, vom zweiten Semester ab im Zusammenhang damit aus einer Hauslektüre, die am Anfang des Semesters bestimmt und laufend im Unterricht kurz durchgesprochen wird. Der Uebergang zu dem nächsthöheren Kurs soll grundsätzlich am Semesteranfang stattfinden auf Grund einer Zulassungsprüfung durch den Kursleiter. Am Ende des 6. Semesters wird ein hebräisches Examen vor einer besonderen Kommission abgelegt. I. Semester: Lektüre von Uebungsstücken und leichten erzählenden Texten aus der Bibel (z. B. Pentateuch und erste Propheten). Das starke Verbum in den gebräuchlichen Binjanim, das schwache im Kai nach Bedarf. Flexion der einfachen Substantive und der gewöhnlichen Szegolata. Zahlwort» Pronomen, Adjektiv und seine Steigerung. Der grammatische Unterricht findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. 297a