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Der jüdische Student · 1931-02-01 · Heft 2 (Februar 1931) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
28 (1931)
Issue
Heft 2 (Februar 1931)
Date
1931-02-01
Page
[Seite] (sequence 40)
Language
German
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Hechaver Riga Studentinnenorganisationen. Der K.T. wolle beschließen, daß an allen Universitäten, wo es Kartellverbindungen gibt, die Bildung zionistischer Studentinnenorganisationen gefördert werde, die in Kontakt mit dem Kartell resp. dessen Organisationen, zu arbeiten haben. Zionistische Weltstudentenschaft. Der K.T. wolle beschließen, daß aktive Schritte zur Herstellung eines näheren Kontakts mit der zionistischen Studentenschaft außerhalb Deutschlands unternommen werden. * Jordania München Der § 71 der Kartellordnung erhält folgenden Wortlaut: „Die Aktivenzeit beträgt sechs Semester. Generaldispens-Semester werden nicht als Aktivensemester angerechnet." * Hatikwah Köln und Kadimah Bonn 1. Das Präsidium wird ermächtigt, während des nächsten Kartelljahres die über 25 Jahre alten Bbr.Bbr., die nachweislich keine Gelegenheit zur Erlernung des Hebräischen gehabt haben, zur A.-H.ierung ohne hebräisches Examen zuzulassen. (nur von der Hatikwah:) 2. Das Präsidium wird beauftragt, für die Kartelleinrichtungen autoritativ hebräische Bezeichnungen einzuführen. 3. Der Verkehr zwischen dem Präsidium und den einzelnen Verbindungen vollzieht sich über einzelne Präsidialmitglieder nach freier gegenseitiger Vereinbarung, wobei diese dem Gesamtpräsidium gegenüber verantwortlich sind. (nur von der Hatikwah:) 4. Jeder in das Kartell neu eintretende Bbr. erhält die Kartellordnung. 5. Der Kartelltag ändert § 82 K.-O.: Die externe Zeitschrift des Kartells ist der „Jüdische Student'*. Er soll zweimonatlich erscheinen und einem größeren Leserkreis zugänglich gemacht werden. Für kartellinterne Auseinandersetzung und Benachrichtigung besteht ein monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt. Das Mitteilungsblatt soll in steigendem Maße in hebräischer Sprache abgefaßt werden. 6. Der K.T. beauftragt eine von ihm zu wählende Kommission von BbrJBbr., ein Erziehungsprogramm auszuarbeiten, das als Grundlage für die zionistische und persönliche Erziehung der Aktivitas dienen und das Er- 39

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