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Der jüdische Student · 1931-02-01 · Heft 2 (Februar 1931) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
28 (1931)
Issue
Heft 2 (Februar 1931)
Date
1931-02-01
Page
[Seite] (sequence 18)
Language
German
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Juristische Fachgruppe im K. J. V. Im Anschluß an die Aussprache auf dem Altherrentag hat das Präsidium beschlossen, das Berufsressort durch Bildung von Fachgruppen auszubauen. Die juristische Fachgruppe soll außer einer intensiven beruflichen Zusammenarbeit der Bundesbrüder in Deutschland einen engen Kontakt mit palästinensischen Juristen erreichen und im Kartell das Studium und die praktische Bearbeitung aller mit dem jüdischen und palästinensischen Leben zusammenhängenden Rechtsfragen pflegen. Was die gegenseitige wirtschaftliche und berufliche Hilfe angeht, so braucht wohl nicht betont zu werden, wie wichtig sie gerade gegenwärtig ist. Andere jüdische und nichtjüdische Verbindungen haben im Gegensatz zu uns es oft besser verstanden, ihre Beziehungen im Interesse ihrer Mitglieder auszunutzen. Dies gilt besonders für die zahlreichen Anwälte im Kartell» Für sie handelt es sich u. a. um a) Terminsvertretungen am gleichen Ort, b) Substitutionen nach auswärts, c) Prozeßführung bei auswärtigen Gerichten (evtl. Korrespondenzanwalt), d) Erfordern von Gutachten auf Spezialgebieten, e) Bekanntgabe von Niederlassungsmöglichkeiten, f) Sozietäten (eigener Abschluß oder Nachweis), g) "Eigene oder fremde Bürogemeinschaften (eigener Abschluß oder Nachweis), h) Hilfsarbeit für sich selbst oder andere (z. B. Schriftsatzbearbeitung). Wenn auch die Aussichten für Juristen und vor allem deutsche Juristen, in Palästina eine Existenz zu finden, auf absehbare Zeit sehr gering sind, vermag doch bis zu einem gewissen Grade die Verknüpfung unserer alltäglichen beruflichen Interessen mit dem Aufbauwerk unsere Anteilnahme an dem palästinensischen Leben zu verstärken. In einzelnen Fällen wird es auf diese Weise vielleicht auch in der näheren Zukunft schon möglich sein, Bundesbrüder auf die Alijah vorzubereiten und ihnen in Erez Israel die Existenz zu erleichtern. Unter Umständen könnte die Fachgruppe des Kartells auch Bbr.Bbr. die Vorbereitung für die Ausübung des juristischen Berufs in Erez Israel finanziell erleichtern (z. B. Studium in England oder in Palästina selbst). Auch das Studium des jüd. Rechts könnte trotz aller bestehenden Schwierigkeiten gefördert werden. Für zionistische Juristen, die eine gewisse Kenntnis der hebräischen Sprache besitzen, dürfte gerade die Beschäftigung mit jüd. Recht der natürlichste Ansatzpunkt für ein tieferes Eindringen in die jüdische Kultur bieten. Umgekehrt mag dieses Fachinteresse dazu führen, den Willen zur Erlernung des Hebräischen zu beleben. Der erforderliche Schutz jüdischer Interessen mag weiterhin das Studium besonderer Rechtsgebiete fördern. Hier wird auch in starkem Maße eine praktische Ausübung in Betracht kommen (vgl. z. B. das Paßwesen für % Ostjuden). 17

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