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Der jüdische Student · 1930-05-01 · Heft 4-5 (Mai 1930) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
27 (1930)
Issue
Heft 4-5 (Mai 1930)
Date
1930-05-01
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Worten auf einen Teelöffel von Witz und Erlebnis, und nicht immer das letzte an Metaphysik herausholen wollen! Denn es kommt beim Schreiben für eine Zeitschrift wie den J.St. nicht darauf an, jeden Gedanken sauber zu Ende zu führen, sondern einen Köder auszuwerfen, nach dem der Leser schnappt und der ihn beschäftigt, ob er will oder nicht. In dieser Richtung soll der J.St. zunächst ausgestaltet werden. Sache des Kartells ist es, dabei mitzuwirken und zu verhindern, daß der Redakteur seinen eigenen Prizipien untreu wird. Judarabisdie Konföderation Von Justus. Schloß (V.J.St. Kadimäh A.H.). I. Die Augustunruhen und die Schwierigkeiten, die dem Aufbau jetzt von London in den Weg gelegt werden, haben ihre historische Ursache in dem Gegensatze der wirklichen und der erklärten Kriegsziele Englands im mittleren Osten. Die Zweideutigkeit begann mit einem provisorischen Abkommen, das England, Frankreich und Rußland im Frühjahr 1915 über die Aufteilung der Türkei geschlossen haben, und das dann später von den Bolschewiki mit einer Reihe anderer Dokumente veröffentlicht worden ist. In diesem Abkommen wurde der russische Anspruch auf Konstantinopel anerkannt Im Februar 1916 schlössen die drei Mächte ein Zusatzabkommen, das den Umfang der russischen Annektionen in Armenien und Kurdistan, der französischen in Anatolien, Cilicien und der syrischen Küstenebene, der englischen im südlichen Mesopotamien und im Gebiete von Haifa und Akko fixierte. Dieses russisch-französisch-englische Abkommen wurde dann im Mai 1916 durch einen Geheimvertrag zwischen England und Frankreich ergänzt, der unter dem Namen Sykes-Picot-Vertrag in die Geschichte eingegangen, und der dann Ende 1917 ebenfalls von den Bolschewiki publiziert worden ist. Der Sykes-Picot-Vertrag zerlegte Arabien in eine Reihe von englischen und französischen Annektions- und Interessensphären. Eine „rote" Zone mit Mesopotamien von Basra bis nördlich Bagdad und einer „Enklave'* in der syrischen fcüstenebene mit Haifa und Akko sollte unter britische Verwaltung kommen. Eine „blaue" Zone mit Cilicien, Teilen von Anatolien, dem Libanon, einem breiten Streifen entlang der syrischen Küste, bestehend aus Teilen der Wilajets Aieppo, Beiruth und Damaskus sollte Frankreich zufallen. Das Hinterland der britischen „roten** Zone zwischen Palästina und Mesopotamien sollte als Zone B englische, das Gebiet östlich und südlich der französischen „blauen * Zone, einschließlich Damaskus, Aieppo und Mossul als Zone A französische Interessensphäre werden,. 21

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