Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 26 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Februar 1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ruhmgsehreitrates soi eine etofejtiiciie Haadbttbong, ii8|*hiiig§g mm W#ta- I ort des. beiwffenen Birndtshmü^rs, gewährfektet werden, die besonders In den schwebenden §ssd weiterhin bevorstehenden K H,-Verfahren erforderitcb erscheint. *" IL Bei der Beratung der K a r t e I lo rd n u u g wird der Kartcfftag die seit langem akute Progranimfragc zu habe« Nach dem Vorschlag der Kommission soll jedenfalls» in das Progr*fhm neu ein gefugt werden, daß da* K. J. V für den nationalen Aufbau Palästinas einzutreten entschlossen ist, im übrigen hat weh die Koraraisston, mit Rücksicht auf die Traditio« des Karteiii, zunächst an die alte, mit Nebensätzen reich gesegnete Programrnfas<ung gehalten in dem Programm kommt das Wort ^Zionismus'* nicht vor Hart man es nunmehr für an der Zeit es einzufügen, so wäre für die 1 ormulieiung das alte K / V-Programm beachtlich. Es meß dort im § 1 Das k Z. V ist dir Vereinigung der Zionistischen St?jdentenVerbindungen Deutschlands und bildet die offizielle Yrrtrttung der zionistische* Studentenschaft Ferner in § 2: Die Verbindungen im K Z. V verfolgen den Zweck, die Idee des Zionismus zu fordern, ihre Mitglieder in der jüdischen Geschichte und Literatur fortzubilden, und neben der Pflege der Geselligkeit für die körperliche Ausbildung der Bundesbruder Sorge zu tragen Auch in einem nach diesem Muster formulierten Programm muß die Bereitschaft, am Palistinaaufbau mitzuwirken, deutlich t zum Ausdruck kommen Iii Für die k arteilordmm «md im übrigen zwei Grundgedanken charakteristisch 1 Die Kommission wollte die kO. kartelltumhcher machen Darum gibt sie rm siebenten Abschnitt eine Darlegung des Werdeganges eines K J. V.crs: Aktivität, Inakmität. Stellung des Alten Herren. Dabei sind die Bestimmungen auf ein Mindestmaß beschränkt. Ein Verbindung «Statut vürd man in der KO. vergeblich suchen. Die Machtbefugnisse der < barbierten sind nicht geregelt. Es ist dabei dem Umstand Rechnung getragen, daß die Verbindungen nach lokalen, traditionellen und personlichen Bedürfnissen für die Ordnung ihrer Verhaltnisse Bewegungsfreiheit haben müssen. Die Kornmission hielt die sogenannte Formenfrage nicht für erheblich genug, um ihr in statutarischen Bestimmungen Rechnung zu tragen. 2 Der Altherrenschaft ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Dem widerspricht auch nicht die Tatsache, daß die im § IQ des alten Statuts verankerte Bestimmung, daß /irei Alte Herren "als Vertreter des nA. H.-Verbandes*' dem Präsidium angehören müssen, gestrichen ist. Diese Norm dürfte durch die Entwicklung überholt sein. Dagegen ist die Tatsache berücksichtigt, daß die Altherrenorganisationen, Altherrenbünde und .Bezirksverbände in den letzten Jahren wachsende Bedeutung gewonnen haben.