Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 25 (1928)
- Issue
- Heft 4 (August 1928)
- Date
- 1928-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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3E)cIS C€L'Z1 1) Allgemeiner Bericht, Von dem Campleitei, Bbr. Hans Rothschild, in Zusammenarbeit mit den Bundesbrüdern Horn und Faükmann organisatorisch glän^ctKi vorbereitet, fand vom 29. bis 31. Juli in Geisa (Rhön) das fünfte Camp des K. J. V. statt. Schon am Samstag den 2S. abends, waren die ersten eingetroffen, und dann brachte jeder Zug Scharen von Bundesbank1: n. lieber 100 K. J. V. waren in Geisa versammelt. Das Präsidium wai durch die Bbr. Bbr. Tuch ler, Silbe rt, Pollack und Wolf) vertreten. Der Präside, Bbr. Lichtheim, war durch die unerwartet lange Dauer der A.-C.-Sitzung, Bbr. Tumbowsky aus Berufsgründen an der Teilnahme verhindert. Vor dem offiziellen Beginn fand am Sonntagnachmittag eine Chargierfenbesprechung statt, in der die Ueberweisungs- und Werbearbeit fiij das Wintersemester in den Grundzügen geregelt wurde. Am Abend wurde das Camp offiziell durch Bbr. Tuchler eröffnet, der die Campteilnehmer begrüßte und auf die Bedeutung des Camps als einer Institution des Kartells hinwies. Mit einem kurzen politischen Situationsbericht (die Exekutive war wegen der Sacher-Affäre gerade zurückgetreten) leitete er über zum Referat von Bbr. Pollack: „Die politische Lage und ihre Bedeutung für das K. J. V." Der Referent teilte zunächst die Beschlüsse der A.-C.-Sitzung zur Agency-Politik mit und gab dann eine kritische Darstellung des Berichtes der Palestine-Survey-Cornmission unter besonderer Hervorhebung der die Tätigkeit des K. K. L., das Budget und das Steuerwesen betreffenden Abschnitte- Von den Bestimmungen des Mandats über die Jewish Ägency ausgehend, bestritt er dann die völkerrechtliche Verpflichtung, ja sogar die völkerrechtliche Möglichkeit einer Erweiterung der Agency ohne eine dahingehende Willensäußerung der Mandatarmacht und stellte fest, die beschlossene Erweiterung bedeute die freiwillige Preisgabe der im Mandat ausgesprochenen öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Zionistischen Organisation. Unter Hinweis auf die Resolution des A.-C, welche der Exekutive die Ausführung der Beschlüsse des XIV. und XV. Kongresses zur Agency-Frage nahelegt bemerkte er, daß in diesen Beschlüssen die Erweiterung der Agency als dreijähriges Provisorium vorgesehen sei, daß aber Louis Marshall in einem Schreiben an Dr. Weidmann ausdrücklich die Voraussetzung des dreijährigen Provisoriums als für ihn untragbar abgelehnt habe. Diese merkwürdige Situation —- hier ein A.-C, das die Exekutive nur zum Abschluß eines Provisoriums bereclr.igt, duit ein Vertragspartner, der unter keinen Urnständen ein Provisorium glaubt annehmen zu können — gab dem Referenten Anlaß, über politische Methoden im allgemeinen und in der Zionistischen Organisation im besonderen zu sprechen. Er übte im Anschluß daran an der Haltung der Arbeitervertreter Kritik, welche erst die Agency-Politik grundsätzlich billigten und hernach die Exekutive, die diese Politik durchführen soll, mit der Sacher- Affäre zum Rücktritt zwangen. Zu der ideologischen Bedeutung der A.-C.-Beschlüsse übergehend, gab er der Befürchtung Ausdruck, daß die 4