Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 24 (1927)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
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Politisierung 45 Situation nicht gerecht wird und daher auch den pädagogischen Zielen der Politisierungsanhänger nicht näher zu kommen vermag. Die hier angestrebte Reform, die in ihren Voraussetzungen mit den Tendenzen der Politisierungsanhänger übereinstimmt und auch in der Methode mit ihnen konform geht, will also letzten Endes nicht Politisierung, d. h. Aenderung unserer A u ß e n politik durch Aufgabe unserer Neutralität, nicht eine Blankovollmacht für das Präsidium, die es ihm ermöglichte, das Kartell außenpolitisch festzulegen, sondern Parlamentär"!- s i e r u n g , d. h. eine Verfassungsänderung dahingehend, daß das Präsidium sowie alle anderen Organe des Kartells nicht lediglich nach ihrer persönlichen Eignung, sondern den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen innerhalb des Kartells entsprechend gewählt werden. Von der Durchführung dieser Reform ist zu erwarten, daß sie nicht nur zu einer regen Aussprache und zu der allgemein angestrebten Meinungsbildung führen, sondern daß sie darüber hinaus jeden einzelnen Bundesbruder z w i n g e n wrrd, zunächst einmal im Rahmen des Kartells selber Farbe zu bekennen. Ich glaube, daß durch diese Reform genügend sichere Garantien gegeben sind für die Möglichkeit einer Erziehung more agendi. Wenn nun demgegenüber eingewandt wird, daß für die Wahl unserer Beamten lediglich das persönliche Vertrauen maß gebend sein dürfte, daß die Minderheit durch das parlamentarische System vergewaltigt und zum Austritt gezwungen werden würde, und daß der innere Friede durch dieses System gefährdet, sei, so ist darauf hinzuweisen, daß diejenigen, die diese Meinung vertreten, eben als die typischen Produkte einer Erziehung anzusehen sind, wie wir sie nicht wollen. Die Praxis des politischen Lebens, die vielleicht bitter ist, zwingt heute jeden gesellschaftlichen Organismus zur Anerkennung der Tatsache, daß ohne ein Minimum von Unterordnung des Individuums eben kein gesell schaftiiches Leben denkbar ist. Das gilt von den antidemokratischen Systemen in erhöhtem Maße, es gilt aber auch von der Demokratie selbst, die in dem Prinzip der Unterwerfung der Minderheit unter die Mehrheit gleichfalls ein solches Regulativ des Indi vidualwillens geschaffen hat. Und es hieße, die Grundlagen unserer Erziehung verneinen, wenn wir nicht einen so gemäßigten Kollektivismus zur tragenden Tendenz dieser Erziehung er heben wollten. Was aber von dem Einzelnen gilt, das muß auch von den Minderheiten gelten, denen die angestrebte Reform erst zu rechtem Leben verhelfen wird. Es wird ihre Sache sein, für sich innerhalb des Kartells zu werben, ihren Einfluß auszudehnen, und so auch Männer ihres Vertrauens in die Leitung der Verwaltung zu bringen. Auch in politischer Hinsicht gilt das Gesetz der Auslese, und ich bin der Meinung, daß nicht derjenigen Fraktion, die zufällig bei den ersten parlamentarisch vorgenommenen