Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 24 (1927)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Anträge 1 tritt § 42 der Kartellordnung wieder in Kraft. Doch wird im Absatz 1 die Vorschrift „6 Semester" durch „8 Semester" ersetzt. V. Fusion. Der Kartelltag begrüßt die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Blauweiß in der Form einer erleichterten Aufnahme ins Kartell. VI. Politische Erziehung. Der Kartelltag hält eine politische Erziehung der Bundesbrüder ia weitestem Maße für wünschenswert, nicht dagegen eine Politisierung des Kartells, die in der Festlegung des Kartells auf eine bestimmte politische Richtung innerhalb der zionistischen Organisation und in der Wahl des Präsidiums auf Grund politischer Mehrheiten zustande kommt. VII. Präsidium und Kartell. Der Kartelltag stellt mit Bedauern fest, daß die Amtsführung des Präsidiums den Erwartungen und Anforderungen des Kartells nicht entsprochen hat. Begründung: 1. Das völlige Versagen der wichtigsten Ressorts hat dazu geführt, daß insbesondere auf dem Gebiet der Erziehung und der Altherrenarbeit seit dem Dresdner Kartelltag keinerlei Fortschritte zu verzeichnen sind. 2. Das Präsidium hat seit der letzten Tagung des Verbindungsrats (Dezember 1925) den für eine gedeihliche Arbeit notwendigen Zusammenhang mit den Kartellorganisationen verloren und dadurch besonders in den Kreisen der Altherrenschaft ein völliges Desinteressement hervor gerufen. 3. Die gegenüber dem Blau-Weiß geübte Taktik des Präsidiums hat die erstrebte Zusammenarbeit mit den aus diesem Bunde kommenden aktiven Kräften nicht gefördert, sondern erschwert. VIII. Erziehung und Unterricht. Das Präsidium soll dem Verbindungsrat innerhalb eines Semesters eingehende Pläne über den Aufbau der Erziehungsarbeit vorlegen. Insbesondere sind Pläne über die Gestaltung von Fuxen , Burschen- und hebräischen Kursen in den Einzelheiten auszuarbeiten. Die Verbindungen sind an diese Pläne nicht gebunden, müssen aber bei Abweichungen dem Präsidium ihre eigenen Pläne mit eingehender Begründung mitteilen. Die Pläne des Präsidiums, sowie geeignet erscheinende Vorschläge der Verbindungen sind im J. St. zu veröffentlichen. IX. Verbindungsrat. Der Kartelltag hält die neuerdings in Uebung gekommene nichtöffentliche Abhaltung der Präsidiumssitzungen für einen Verstoß gegen die Satzung und den Geist des Kartells. Er empfiehlt dem Kartelltag daher die Annahme einer Resolution, welche die Oeffentlichkeit der Präsidiumssitzungen ausdrücklich feststellt.