Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 21 (1924)
- Issue
- Heft 4-5 (April 1924)
- Date
- 1924-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Körperliche Erziehung im K. J. V. 107 Die Prüfung der Wanderer ist das Camp, die Prüfung unserer Geschicklichkeit in den Leibesübungen das Sportfest. Auch das Sportfest soll eine Veranstaltung des Oesamtkartells sein, auch hier soll weniger der Einzelne, mehr die Verbindung zur Geltung kommen. Neben Freiübungen, die als der turnerische Ausdruck eines gemeinsamen Willens grossen erzieherischen Wert besitzen, sollen Verbindungsstaffetten, Tauziehen, Ballspiel, Schwfmmstaffel usw. durchgeführt werden. Findet der Kartelltag in der warmer* Jahreszeit statt, so wird in diesem Rahmen ein Sportfest veranstaltet; wenn nicht, bietet das Camp auch hierzu Gelegenheit. Dies sind die Vorschläge, die wir zu machen haben. Sie liegen durchaus im Bereich des Möglichen, ihre Durchführung ist Sache des Kartells. Thesen zur Frage der körperlichen Erziehung im Kartell Das Präsidium hält in der Frage der körperlichen Erziehung folgende Grundsätze für richtig: 1. Unsere nationale Erziehung erfordert die harmonische Ausbildung von Körper und Geist 2. Die historisch bedingte einseitig-geistige Ausbildung der Juden machte die Verknüpfung mit der Natur und die Wiedergewinnung eines gesunden Körpergefühls in besonderem Masse notwendig. 3. Als geeignete Mittel kommen vor allem Wandern und Leibesübungen in Betracht, die als Form unseres Gemeinschaftlebens und im Hinblick auf die Erfoidernisse Palästinas einen erhöhten erzieherischen Wert besitzen. Zur Durchführung dieser Grundsätze ist folgendes erforderlich. 1. In jeder Verbindung findet allwöchentlich statt: a) eine offizielle Ganztagwanderung ' b) eine Morgen-, Nachmittags- oder Abend-Veranstaltung für Turnen und Sport. 2. Mehrtägige Wanderung und Trefffahrten* einzelner Verbindungen sind anzustreben. 3. Die Gesamtheit des Kartells veranstaltet: a) im Anschluss an das Sommersemester ein gemeinsames Camp. b) alljährlich ein Sportfest im Rahmen des Camps oder des Kartelltags. 4. Verantwortlich im Präsidium ist das Ressort für körperliche Erziehung. 5. Die Verantwortung gegenüber dem Präsidial-Ressort trägt in der Verbindung der Erstchargierte.