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Der jüdische Student · 1922-12-01 · Heft 9 (Dezember 1922) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
19 (1922)
Issue
Heft 9 (Dezember 1922)
Date
1922-12-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Bericht über die Fusionsverhand'ungen ^53 Zusammenkunft der lettischen Bundesbrüder. Alle KJV.cr aus Lettland werden dringend gebeten, zur Beratung zu erschemen, die während des a.-<>. K.T. zwischen dun lettischen XJV.ern und der R i :sf a e r ..Hasmonaea" anguiaia-ii w ird. l>ic \ ertreter der „Hasmonaea", Riga, zum a.-o. K.T. werden über die Arbeit in Lettland informieren. Termin und Tagesordnung der Beratung wird auf dem a.-o. K.T. mitgeteilt werden. Die Außen Vertretung der „Hasmonaea", Riga: i. A.: Boris Silben. Bericht über die Fusionsverhandlungen. I. Keren Ha;lessod-Frage. Seit unsenn letzten Bericht haben wieder Sitzunsen der Kommission mit dem Blau-Weiß stattgefunden, um weitere Fragen zu behandeln. Ks waren nochmals Zweifel über die Stellung des Blau-Weiß zum Kerenhajessod aufgetaucht. Daher erschien es uns notwendig, daß in der Frage des Keren-hajessod eine klare und eindeutige Antwort gegeben würde. Der Blau-Weiß hat inzwischen beim Landesvorstand der Z.V.f.D. die Befürwortung des nachfolgenden Vorschlags beim Direktorium des Keren-hajcssod in London beantragt. Der Biau-Weiß soll eine Bewährungsfrist von sechs Monaten erhalten. Während dieser Zeit ist er berechtigt, den Maasser der Blau-Weißen als einen Teil des Keren-hajessod einzuziehen. Das Geld wird vom Blau-Weiß unter Kontrolle des Kerenhajessod verwaltet und darf im Verlauf dieser sechs Monate weder vom Blau-Weiß noch vom Keren-hajessod verwandt werden. Nach Ablaut dieser Zeit wird eine endgültige Entscheidung des Keren-hajessod-Direktoriums ergehen. Der Blau-Weiß hat in diesem Schreiben erklärt, daß er sich jedem Entscheid des Keren-hajessod-Direktoriums unterwerfen wird, auch wenn dieses die Ablieferung der eingesammelten Gelder verlangt. Der Landesvorstand der Z.V.f.D. hat nach eingehender Diskussion beschlossen, diesen Antrag des Blau-Weiß befürwortend weiterzugeben. Es ist anzunehmen, daß das Direktorium ebenfalls dieser Bewährungsfrist zustimmen wird. Durch diesen Vorgang wird die Situation insofern geändert, als einmal die Sammlungen im Rahmen und unter Kontrolle des Keren-hajessod erfolgen, als 2. der Blau-Weiß sich jeder Entscheidung des Keren-hajessod unterworfen hat und 3. die gesammelten Gelder bis zur definitiven Entscheidung, nicht verwandt werden dürfenalso damit auch die Frage einer Blau-Weiß-Kolonie nicht aktuell ist. Wir glauben unter diesen Umständen an den Blau-Weiß keine höheren Forderungen stellen zu müssen, als es der Landesvorstand der Z.V.f.D. tut. Die Erklärung, daß jede Entscheidung des Direktoriums angenommen wird, erscheint uns genügend. Es ist natürlich, daß wir nach abgeschlossener Fusion imstande sein werden, auf die Stellung des Blau-Weiß in unserem Sinne entscheidend einwirken zu können IT. Statuten und Gesetze. Wir haben Euch seinerzeit den Entwurf des Fiisionsabkommens zugehen lassen. Dieser Entwurf enthält naturgemäß nur einen Rahmen für ein wirkliches Statut des neuen Bundes. Da wir uns eine Fusion nur mit einem einheitlichen Statut vorstellen können, durch das also das Statut des KJV. und die Gesetze des Blau-Weiß außer Kraft gesetzt werden, da andererseits von Seiten des Blau-Weiß erwogen wurde, ob die „Gesetze" für die jetzt den Blau-Weiß bildende Gruppe nicht weiter gelten sollten, liaben wir die gemeinsame Ausarbeitung eines solchen Statutes angeregt. Dieses Statut wird von Arthur Stein im Namen des KJV. und von Benno Golm im Namen des Blau-Weiß ausgearbeitet werden. Es soll auf der Fusionsragung in Kraft gese'zt werden. Natürlich wird dieses Statut, wenn der neue Bund eine Zeitlang gelebt liaben wird, sich in vieien Punk-

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