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Der jüdische Student · 1921-03-01 · Heft 2 (März 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 2 (März 1921)
Date
1921-03-01
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
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Die Zionistischen Arbeitsstellen 55 Jugend abteilungen der Turnerschaft mit der Zeit in engste Fühlung mit dem Blau-Weiß kämen, und so dort die gesamte Jugendbewegung, soweit sie sich in körperlichen Formen, wozu ich auch das Wandern rechne, ausdrückt, vereinigt wird. Eine besondere Aufgabe fällt den Sportverbindungen zu. Sie müssen aus „Sportsleuten" bestehen. Hier ist der Platz, wo die „körperlichen" Menschen ihr Arbeitsgebiet finden, wo sie sich ungestört zu dem Sportsmann entwickeln können, der jegliche Anforderungen, ganz gleich auf welchem Gebiet, erfüllt. Hier müssen aber auch sportliche Leistungen erzielt werden. Sie sind nötig um der Selbsterziehung willen. Sie sind nötig auch mit Wirkung nach außen. Immer mehr junge Juden gehen in die Sportbewegung. Pflicht der Sportverbindungen ist es, sie der jüdischen Bewegung nutzbar zu machen. Die eigentliche Arbeit beginnt im neuen Sornmersemester. Von jedem Antrittskonvent wird ein Sportwart zu wählen sein, dem dann das Ressort für Turnen und Sport seine Vorschläge übermitteln wird. Jedoch müssen wir darüber klar sein, daß nicht einige diese körperliche Betätigung treiben, sondern für alle muß es hier heißen: Mitmachen! Die Zionistischen Arbeitsstellen Zur Ausführung des Karteilt agsbe Schlusses Von Georg Landauer, Berlin Im Präsidium besteht das Ressort „Dienstpflicht", dessen Aufgabe es ist, die Ausführung des Kartelltagsbeschlusses in der Frage der Dienstpflicht in die Wege zu leiten und die durch die Zionistischen Arbeitsstellen zu leistende Arbeit zu überwachen. Die Arbeitsstellen beruhen auf der durch Kartelltagsbeschluß angenommenen Dienstpflicht der Bundesbrüder. Sie sollen es ermöglichen, die Dienstpflicht sofort und auf allen Gebieten jüdischer Arbeit durchzuführen. Die sonst gegen die Dienstpflicht erhobenen Einwände: Unterdrückung des Individuums durch Militarisierung des Kartells, Korruption durch Drückebergerei, Gefährdung der Keilarbeit, Widerstand der Elternhäuser usw. usw. fallen bei der Zionistischen Arbeitsstelle fort. Der Leiter der Arbeitsstelle soll die für die verlangte Tätigkeit erforderliche Zahl von Bundesbrüdern ganz nach individuellen Gesichtspunkten auswählen. Die Arbeitsstellen der Korporationen sind das Instrument, durch das die Dienstpflicht geleistet wird. Mit Unrecht h,at man auf dem Kartelltag geglaubt, daß hiermit der Gedanke der eigentlichen „Dienstpflicht" fallen gelassen sei. Vielmehr ist nur der technisch gangbarste Weg gewählt worden, alle in Frage kommenden Bundesbrüder unter Vermeidung unnötiger Härten zu erfassen; diese aber auch wirklich zu erfassen, nachdem der Kartelltag die Dienstpflicht durch einen andern Beschluß nochmals ausdrücklich proklamiert hat. — Noch einen Punkt aus der Diskussion über die Dienstpflicht möchte ich herausgreifen. Es ist richtig, daß eine „Dienstpflicht" unnötig ist, wo die Erziehungsarbeit den Erfolg gezeitigt hat, daß jedermann sich freiwillig für jede Arbeit auf die erforderliche Zeit zur Verfügung stellt, Mir scheint, daß dieses Idealziel in einer Bewegung, die stets neue, noch

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