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Der jüdische Student · 1920-12-01 · Heft 6 (Dezember 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 6 (Dezember 1920)
Date
1920-12-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Kartelltag 25? a) Er vertritt das Präsidium bei der Verbindung und verhandelt in dessem Auftrage mit den betreffenden Bundesbrüdern. b) Er übermittelt dem Präsidium die Wünsche der Verbindung betr. Überweisung bestimmter Bundesbrüder, sowie die Wünsche des einzelnen Bundesbruders. 4. Gegen Bundesbrüder, die den Anordnungen des Präsidiums ohne triftigen Grund nicht Folge leisten, kann das Präsidium beim zuständigen Ehrenrat den Ausschluß aus dem Kartell beantragen. II. Der nächste Kartelltag muß im Sommer 1921 stattfinden. Das Präsidium hat zwei Monate vorher den Verbindungen die Ausschreibung eines K. J. V.-er - Sportfestes vorzulegen. V.J.St. Hatikwah, Leipzig: Wie stellt sich das Kartell zur Betätigung von Bundesbrüdern in führenden Stellen in rein deutschen Angelegenheiten? V.J.St. Bar Kochba, Köln: 1. Der Kartelltag beschließt die Annahme des § 1, Abs. 2 der Kartellordnung, wonach Nichtakademiker unter denselben Voraussetzungen wie Akademiker in die Verbindung aufgenommen werden können. 2. Der Kartelltag beschließt die Zulassung der-Füxe zu allen Angelegenheiten, außer zu Personalangelegenheiten älterer Bundesbrüder. 3. Die V. J. St. Bar Kochba, Köln, beantragt die Schaffung eines Palästinaressorts im Präsidium des Kartells, welches die Aufgabe hat (ähnlich Wien), mit Palästina in Verbindung zu treten, um durch genaue Feststellungen der Berufsmöglichkeiten Bundesbrüdern zur Übersiedlung zu verhelfen. 4. Die V.J.St. Bar Kochba bedauert, daß der Gedanke der zionistischen Dienstpflicht ohne Befragen der einzelnen Kartellverbindungen fallen gelassen wurde, besonders im Hinblick auf die Schädigung des Ansehens des Kartells, nachdem der Dienstpflichtgedanke nach außen so stark propagiert wurde und fordert den Kartelltag auf, endgültig dazu Stellung zu nehmen. 5. Die V.J.St. Bar Kochba schlägt folgendes zur Dienstpflicht vor: 1. Das Kartell stellt sich prinzipiell auf den Boden der Dienstpflicht. 2. Die Durchführung wird ermöglicht durch Dezentralisation, und zwar richtet sich die Arbeit nach den Anforderungen der Bezirkssekretariate. Bezirksv&rband Nürnberg: Anträge zur Kartellordnung: 1. Nichtakademiker können aufgenommen werden, wenn sie in. der Lage sind, allen Anforderungen der Aktivitas nacKzu-

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