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Der jüdische Student · 1920-10-01 · Heft 5 (Oktober 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 5 (Oktober 1920)
Date
1920-10-01
Page
[Seite] (sequence 39)
Language
German
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Kartelltagsanträge 241 Kartelltagsanträge* Verbindung jüdischer Studenten im K.J.V, an der Universität Bonn. I. Anträge zur Kartellordnung: 1. Der Kartelltag lehnt den Absatz 2 des § 1 der Kartellordnung ab. 2. Der Kartelltag lehnt den Satz »Sie soll nur erfolgen, wenn der Aufzunehmende usw....."des Abs. 2 des § 45 ab und fügt statt dessen ein: »Der Neuaufzunehmende soll tunlichst allen Bbr. Bbr. bekannt sein«. 3. Der Kartelltag fügt dem Absatz 3 des § 49 folgenden Satz hinzu: »Vor der Ernennung zum Ehrenmitglied sind die A. H. A. H. der Verbindung zu benachrichtigen und deren Zustimmung einzuholen". 4. Der Kartelltag fügt dem Absatz 3 des § 50 den Satz hinzu: »Ebenso werden zur Besprechung des Semesterprogramms» die Füxe nicht hinzugezogen«. 5. Der Kartelltag gibt dem § 51 folgende Fassung: »Das J.-St.-Geheimnis bleibt auf Disziplinar- und Personalangelegenheiten sowie auf solche Angelegenheiten beschränkt, in denen Bbr. um Geheimhaltung bitten oder das Präsidium oder andere Organisationen des Kartells die Geheimhaltung auferlegen. Solche Angelegenheiten müssen den Vermerk » Vertraulich" tragen. Das Konventsgeheimnis ist in allen Fällen zu wahren". f II. Sonstige Anträge: 1. »Der Kartelltag mißbilligt das Verhalten der Ruder-V.J. St. Berlin bei der Aufnahme der „Ivria" aufs schärfste.« 2. (In Verbindung mit Antrag 1,1.) »Das Kartell lehnt die Aufnahme von Nichtakademikern als Bundesbrüder ab.« V.J.St. Hatikwah, Leipzig. 1. Wir beantragen die Wahl eines erweiterten Präsidiums, um den Konnex zwischen Provinz und Präsidium zu garantieren. 2. Die V.J. St. Hatikwah beantragt für jede Nummer des J.St. einen gewissen Befrag zugleich mit dem Präsidialbeitrag einzuziehen, analog dem ehemaligen Abonnement des »Jüd. Willen«. 3. Die V.J. St. Hatikwah sieht in der in Berlin erfolgten Fusionierung zwischen der Ruder-V. J. St. und dem Ruderklub »Ivria« einen Schritt, der wegen seiner beispielgebenden Wirkung für das Kartell von entscheidender Bedeutung ist und fragt an, wie das Präsidium die Zustimmung zu diesem Schritte mit der Stellungnahme des Kartells auf dem letzten Kartelltage vereinbaren zu können glaübt. 4. Der Kartelltag möge beschließen: Das Präsidium des K.J*V. besteht aus dem geschäftsführenden Ausschuß mit dem Sitz in Berlin und dem von. den Verbindungen, Bezirksverbänden und Altherrenbünden zu ernennenden Vertretern. - Der geschäftsführende Ausschuß bleibt in stetem, schriftlichen! Verkehr mit den Präsidiumsmitgliedern in der Provinz, die er mindestens einmal im Vierteljahr zu gemeinsamer Sitzung einberuft. — Über alle wichtigen Fragen des Kartells entscheidet eine Vollsitzung des erweiterten Präsidiums. 5. Die V.J. St. Hatikwah beantragt, § 20 der Kartelltagsordnung dahin zu ändern, daß der stellvertretende Präside ebenfalls vom KartelKag gewählt wird. V. J. St „Jordania", München. Um eine dauernde Kontrolle über die materiellen Leistungen der A.H. A.H. für die zionistische Organisation aus den Keren Hajessod zu haben, sind von allen Bezirksverbänden des K J.V. Kommissionen für. diese Zwecke einzusetzen.

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