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Der jüdische Student · 1920-10-01 · Heft 5 (Oktober 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 5 (Oktober 1920)
Date
1920-10-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Kritik und Weg* Zur Kartellage Vorbemerkung: Meine Ausführungen in der letzten Nummer des J. St. haben Meinungsäußerungen verschiedener Art im Kartell ausgelöst. Eine Anzahl von Bundesbrüdern hat sich in zustimmendem Sinne ausgesprochen; auf der anderen Seite jedoch sind mir Erklärungen zugegangen, die die schärfste Ablehnung meiner Ansichten enthalten. So, wurde z. B. vom Konvent der Frankfurter Verbindungen die folgende Resolution angenommen: „Der Konvent der Saronia und Jordania Frankfurt mißbilligt aufs schärfste den def artistischen Ton des Artikels von Bundesbruder Bertold Cohn im letzten J. St und ist im übrigen der Ansicht, daß die darin enthaltene Darstellung der Kartellage nicht den Tatsachen entspricht, da von wenigen, vielleicht Berliner Verbindungen, nicht auf den Zustand der übrigen Verbindungen und des ganzen Kartells geschlossen werden kann." Die Heidelberger Korporation brachte in einer ähnlichen Resolution die gleiche Anschauung zum Ausdruck. Auch das Präsidium hat sich in einer Sitzung mit meinen Aus-* führungen beschäftigt, und es erwies sich, daß ein großer Teil der Präsidiumsmitglieder den von mir vertretenen Ansichten durchaus fernsteht. Ich bemerke daher zur Vermeidung von Mißverständnissen, daß ich nicht die Meinung des Präsidiums, sondern lediglich meine eigene Auffassung darzulegen beabsichtige. Die Ablehnung meiner Ausführungen beruht im übrigen vielfach auf einem von mir verschuldeten Mißverständnis: ich begnügte mich damit, die Kartellage zu schildern, wie sie sich mir darstellt, und aus dieser Schilderung einige praktische Konsequenzen zu ziehen, ohne die tiefere Begründung für die erhobenen Forderungen anzugeben. Dies geschah in dem guten Glauben, daß die inneren Voraussetzungen für die empfohlenen Maßnahmen hinreichend diskutiert und allgemein anerkannt seien. Es erscheint mir nun aber doch als zweckmäßig, die Voraussetzungen für meine Ausführungen zur Kartellage im folgendem kurz darzustellen. %> Der Aufgabenkreis des K. J. V. ist ein fest umrissener: wir tragen die Verantwortung für die zionistische Erfassung und Erziehung unserer Jugend in einer bestimmten Alters- und Bildungsstufe. Alle übrigen an uns gestellten Aufgaben sind sekundärer Natur. Sie entspringen nicht so sehr dem ursprünglichen Tätigkeitsbereich des K. J. V, als vielmehr der allgemeinen zionistischen Verpflichtung. Unserem primären Aufgabengebiet entspricht die innere Struktur des K. J. V., ihm sind unsere Organisation- und Erziehungsformen angepaßt. Darum ist eine Ausdehnung des K.J.V. auf andere Alters- und Berufsklassen nicht möglich, ohne das ursprüngliche Aufgabenbereich zu vernachlässigen.

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