Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 1 (Februar 1920)
- Date
- 1920-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Verlauf des Kartelltags 5 1. 3. Mk. 3000.— werden für einen Verbindungs-Ausgleichsfonds neu eingesetzt. An Stelle des Postens „Keilbroschüren" wird ein Posten „Werbearbeit" mit Mk. 10000.— eingesetzt. Der Posten Eventualia wird um Mk. 300.— erhöht. C. Es ergibt sich also folgender Etat für das Jahr 1920: Ausgaben. Wohnung (Miete) . . M „ (Heizung) . Telefon ...... Gehälter (4 Damen) . Versicherung .... Bürobedarf .... Porti u. J. St. Versand . Formulare..... Reisen...... Kartelltag..... Schuldzinsen .... Eventualia..... Jst....... Werbearbeit .... Verbindungsausgleichfonds ...... 1 200.— 300.- 240.— 16 600.— 1 200.— 5 000.— 7 200.— 500.— 4 000.— 2 000.— 1 000.— 2 560.— 15 000.— 10 000.— 3 000.— Einnahmen. Beiträge der Alt. Herren M. 42 000.- „ „ Aktiven . „ 16 800.- Sondersteuer d. Aktiven „ 3 000.- Eintrittsgeld . . . . „ 3 000.- A. H.-ierungsgebühr . „ 5 000.- M. 69 800.- M. 69 800.— D. Es wird ein Verbindungsausschuß eingesetzt, der aus den einzelnen Korporationen und Stammtischen angehörenden, in Berlin ansässigen Alten Herren besteht, die dem Präsidium nicht angehören dürfen. Dem Präsidium steht ein Vorschlagsrecht zu. Der Verbindungsausschuß hat folgende Aufgaben: I. 1. Die Aufstellung eines Kartelletats (Präsidialetat und Dispositionsfonds) in Gemeinschaft mit dem Präsidium, der dem Kartelltag zur Genehmigung vorzulegen ist. Der Etat muß einen Monat vor dem K. T. veröffentlicht werden. Falls eine Einigling über den vorzulegenden Etat nicht zustande kommt, ist auch der Vorschlag des Verbindungsausschusses dem K. T. vorzulegen. 2. Nach dem Kartelltag. a) Die Kontrolle über die Durchführung des bewilligten Etats. b) Die Bewilligung der Anträge des Präsidiums über die Verwendung des Dispositionsfonds. II. Einbringung von Initiativvorschlägen zu Ausgaben aus dem Dispositionsfonds. III. Kontrolle der Finanzen 'der Verbindungen und gegebenenfalls Berechtigung der Verbindung, Vorschläge über ihre Finanzgebahrung zu machen mit der Maßgabe, daß über diese ein unverzüglich einzuberufender Konvent berät, zu dem sämtliche Alten Herren unter Mitteilung der Vorschläge des Verbindungsausschusses einzuladen sind. IV. Heranziehung der dazu geeigneten Verbindungen zur Leistung außerordentlicher Beiträge. V. Der Verbindungsausschuß wählt aus seiner Mitte einen Finanzausschuß. Die Zahl der Mitglieder des Finanzausschusses beträgt % der Zahl der Präsidiumsmitglieder. Der Finanzausschuß hat folgende Aufgaben: a) er übt die Kontrolle aus über die Durchführung des bewilligten Etats; b) er verwaltet den Dispositionsfonds;