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Der jüdische Student · 1920-02-01 · Heft 1 (Februar 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 1 (Februar 1920)
Date
1920-02-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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4 Der Verlauf des Kartelltags Die V. J. St. Hacheruth, Breslau, beantragt: 1. Der akademische Rahmen des Kartells soll gewahrt werden. 2. Ueberweisungen in eine Verbindung sollen durch das Präsidium jedoch nur mit Zustimmung des Konvents, erfolgen. 3. Stimmrecht in einer Verbindung haben nur die Mitglieder dieser Verbindung. 4. Die Spezialisierung der Verbindungen wird insoweit gewährleistet, als nicht ausdrückliche Bestimmungen der Kartellstatuten entgegenstehen. Diese Anträge der Hacheruth werden der Statutenkommission überwiesen, die zu ihren Beratungen Breslauer Bundesbrüder hinzuziehen soll. * * * Sitzungen vom 29. und 30. 12. 19. I. Es folgt die Debatte über die Spezialberichte der Präsidialressorts und Beschlußfassung über Anträge zu ihnen. a) Turnen und Sport. Es werden angenommen die Anträge 24 und 44. b) Keilarbeit. c) Ueberweisungen. d) Finanzen. Die Finanzreform Folgende Beschlüsse werden gefaßt: A. Einnahmen des Präsidiums. 1. Jeder Alte Herr schätzt sich selbst ein. Er gibt zu diesem Zweck folgende Erklärung ab: „Mein Einkommen verpflichtet mich unter Zugrundelegung vorstehenden Schemas und Berücksichtigung meiner finanziellen Verpflichtungen zu einem Jahresbeitrag von Mk......« Dieser Betrag soll betragen: f. Unverheirat. f. Verheirat. bei einem Einkommen bis Mk. 6 000 M. 30.— M. 30.— » n 10 000 75.- 45.- „ „ 15 000 150.- 75.- „ „ „ „ „ 25 000 240.— 150.— „ „ „ „ über 25 000 360.— 300.— Das Präsidium wird ermächtigt, in Gemeinschaft mit dem einzusetzenden Verbindungsausschuß, bei Einkommen über Mk. 25 000 die Beiträge weiter zu staffeln, und zwar mindestens in dem Verhältnis, das sich aus den vorstehenden Sätzen ergibt. 2. Die Aktiven und Inaktiven zahlen einen Präsidialbeitrag von jährlich Mk. 24.—. Hierin ist das Abonnement für den Jüdischen Willen nicht eingeschlossen. 3. Von den Aktiven und Inaktiven wird für jede einen Monatswechsel von Mk. 250.— oder ein Taschengeld von Mk. 50.— übersteigende Mk. 50.— eine Sondersteuer von Mk. 3.— pro Semester erhoben, die von den Verbindungen einzuziehen und an die Präsidialkasse abzuführen ist. 4. Es wird ein Eintrittsgeld für neu aufgenommene Bundesbrüder von Mk. 10.— erhoben. 5. Jeder Bundesbruder hat aus Anlaß seiner Ernennung zum Alten Herrn Mk. 50.— zu zahlen. B. Ausgaben. , Die vom Präsidium im J. St. S. 341 veranschlagten Ausgaben werden mit folgenden Aenderungen angenommen:

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