Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 4 (August 1920)
- Date
- 1920-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3537599-3537754-3537758--4977-3542919- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
174 % antrittes, der nicht weiter als sieben Jahre nach Beginn der Inaktivität hinausgeschoben werden darf. . Nach Beendigung der Dienstzeit hat der Bundesbruder wahrend jder nächstfolgenden zehn Jahre drei größere Aufgaben für die zionistische Bewegung zu erfüllen. Beispiele für solche Aufgaben sind etwa: ein Geschichtskurs, eine Organisation einer NF- oder sonstigen Sammlung,* Organisation eines Sportfestes oder Makkabäerfeier, Propagandareise in die Provinzstädte. Die Einrichtung der Dienstpflicht soll nur den Erfolg haben, Mindestleistungen von jedem Bundesbruder zu erzielen. Es ist kein einziger von ihr zu befreien, da die Zeitverteilung so bemessen ist, daß jedem persönlichen Wunsche Rechnung getragen werden kann. Die Ableistung der Hatiptdiensteeif {wahrscheinlich wete halbes Jahr) soll sich auf' jeden Alfen Herrn erstrecken, der bei Einführung derselben noch nicht das 35. Lebensjahr überschritten hat. 1 . . ~ Die Ableistung der drei großen Aufgaben für die zionistische .Bewegung ist niemandem zu erlassen. * Zur Organisation der Dienstpflicht wird die Institution des Bezirksverbandes ausgebaut; sie ist Angelegenheit der AJtherrenschafi und wird von ihr durch ein eigenes Ressort des Präsidiums geleitet b) Praktische Vorsehläge Von Ernst Weißmann, Mannheim Den allzu unklaren, gallertartigen Ausführungen im Jiini~jti!i-J. St. mochte ich einige positive Vorschläge entgegensetzen. Es sei von vorn« herein nur unbedingt erklärt: ich bin zwar der Ansicht daß Dienstpflicht wie sie vom Präsidium propagiert wird, in der einen oder andern Form etwas durchaus Notwendiges ist, jedoch erachte ich das M ensehenm a t eriai, das dazu dem K« J. V. zur Verfügung steht im heutigen Zeitpunkt für noch ganz und gar ungeeignet und erkenne, daß deshalb eine strikte Durchführung der formellen Dienstpflicht im gegenwärtigen Augenblick mit einem ganz großen Fiasko endtfu muß. Diese ketzerische und dem Anschein nach entwicklungshemmende Ansicht will ich im Folgenden begründen, um dann nieine positiven Vorschläge anzugliedern. Dienstpflicht bestand, darüber sind sich wohl alle einig, schon bisher; doch nur als moralische Pflicht, deren Ausübung nicht organisiert war und von Kartells wegen nicht erzwungen wurde. Die einzelnen Verbindungen") haben an ihren Orten jene jüdische und zionistische Arbeit geleistet zu der das Diensthalbjahr nach den Mitteilungen des Präsidiums jetzt verwendet werden soll, so gut es bei dem starken Mitgliederwechse! möglich war. Es fand aber kein Arbeitsausgleich Und keine Arbeitsverteihing im Karteilganzen statt Ich denke, wenn ich dies schreibe, hauptsächlich an die eigentlichen Aufgaben des Ueberweistingsressorts, und ich scheue mich nicht, rundweg zu erklären, daß die Schlappheit in der Ueberweisungsarbeit (die, wie mir scheint, ungefähr im letzten Halbjahr noch müder war w*e vorher) einen sehr großen Teil der Schuld daran' trägt, daß der moralischen Dienstpflicht in so"geringem Maße genügt wurde. Friiz Wolff ist der optimistischen Ansicht, daß die Ueberweisungsarbeit deshalb so wenig Erfolg hatte, weil sie zu w^nig Opfer gefordert habe. Ich kann diese durchaus wirklichkeitsferne und vofi keinerlei Menschenkenntnis getrübte Ansicht eines idealistischen Geistes nicht teilen. Menschen, die nach der Tat drängten, die ihre Jugend kraft durch die jüdische Ge- *) Könnte mm das Wort „Verbindung" nicht durch das weniger „akademische*' Wort Vereinigung oder ähnliches ersetzen? D. Verf.